Landeshauptstadt München legt Hebesatz von 824 Prozent für Grundsteuer 2025 fest
Mit der Grundsteuerreform hat sich die Berechnung der Grundsteuer verändert. Die dem Stadtrat München vorgelegte Grundsteuersatzung sieht einen Hebesatz von 824 Prozent vor, um damit Einnahmen in bisheriger Höhe zu generieren. Lesen Sie bei uns, wie sich die neuen Hebesätze in der Praxis auswirken.
27.11.2024 | Aktuelles
Die Grundsteuerreform schreitet voran. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer neu aufgestellt werden muss. Grund dafür waren die veralteten Einheitswerte der Immobilien, die teilweise Ungleichheiten bei der Steuerfestsetzung verursacht hatten.
Ab 2025 berechnet sich die Grundsteuer dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt. Auf die vom Bund vorgesehene und von den meisten Bundesländern übernommene Möglichkeit, eine Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke hat der Freistaat verzichtet. Die Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer B für das sonstige Grundvermögen Wohngebäude. Aufgrund der Struktur spielt die Grundsteuer A in München fast keine Rolle. Grundsätzlich gilt für das Flächenmodell: Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Grundstücken mit großen Gebäuden werden entsprechend mehr Grundsteuer zahlen müssen, als zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer von kleinen Wohnungen oder kleiner Grundstücke in derselben Gemeinde.
Die neue Grundsteuer soll aufkommensneutral gestaltet sein – die Höhe der Einnahmen der Gemeinden mit der neuen Berechnungsmethode soll der Höhe der alten Berechnungsmethode entsprechen. Um dieses Ziel zu erreichen, können die Gemeinden individuell sogenannte Grundsteuer-Hebesätze festlegen. Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz ergibt den Grundsteuerbetrag.
Auch in München gilt das neue Berechnungsverfahren ab dem kommenden Jahr. Die Stadtkämmerei legt dem Stadtrat nun eine neue Grundsteuersatzung vor und den angepassten Hebesatz. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Landeshauptstadt München, im Jahr 2023 waren es rund 340 Millionen Euro.
Die dem Stadtrat von der Stadtkämmerei vorgelegte Grundsteuersatzung sieht einen Hebesatz von 824 Prozent vor, um damit Einnahmen in bisheriger Höhe zu generieren. Aufgrund der Reform wird es für die einzelnen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu Veränderungen des Grundsteuerbetrages kommen. Manche werden mehr bezahlen müssen, manche auch weniger. Ein Beispiel aus dem Münchner Rathaus: Für einen dreistöckigen Neubau in Pasing mit einer Wohnfläche von 524 Quadratmetern würde sich die jährliche Grundsteuer von 1.768 Euro auf 1.810 Euro erhöhen – eine Veränderung von acht Cent pro Quadratmeter. Eigentümer können die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Die tatsächliche Höhe der jeweils zu bezahlenden Grundsteuer geht aus dem individuellen Grundsteuerbescheiden hervor, die die Landeshauptstadt München ab Januar 2025 verschicken wird.
Wir raten allen Eigentümerinnen und Eigentümern, diese Bescheide zunächst abzuwarten – ein Hebesatz von 824 Prozent klingt zunächst erschreckend. In der Praxis ist die Auswirkung zumindest in München weit weniger dramatisch – nach Aussagen der Stadtkämmerei sollten die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer keine Veränderungen bezüglich der Höhe der Grundsteuer erfahren.