Mehr Platz für Ihren Schatz? Wohnen mit dem Haustier
Beinahe die Hälfte aller Haushalte in Deutschland haben ein Heimtier. Besonders bei Familien mit Kindern sind Stubentiger, Fellnasen & Co. sehr beliebt. Das Lieblingshaustier der Deutschen sind übrigens Katzen. Sie wohnen in einem Viertel aller Haushalte. Weit mehr Menschen würden sich ein Haustier anschaffen, ihre Wohnsituation in einer Mietimmobilie hält sie aber davon ab. Am Welttag der Katzen haben wir uns die Frage gestellt, welche Aspekte beim Wohnen mit einem Heimtier zu berücksichtigen sind.
08.08.2024 | Aktuelles
Darf das Tier in der Immobilie gehalten werden?
In Deutschland genießen wir bezüglich unserer Haustierwahl große Freiheiten. Sogar Löwen, Tiger oder Affen zählen zu den erlaubten Haustieren. Lediglich 33 Tierarten, darunter Walfische und ausgewählte Affenarten, sind in der privaten Haltung verboten. Für die Haltung exotischer Tiere wird zudem eine in der Regel eine Halteerlaubnis gemäß des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes benötigt. Selbstredend sind nicht alle Tierarten aufgrund ihrer Bedürfnisse und Lebensweisen für die Heimtierhaltung geeignet.
Ob Sie ein Haustier tatsächlich in einer Immobilie halten dürfen, ist allerdings noch von anderen Aspekten abhängig. Beschlüsse einer Wohneigentümergemeinschaft können die Haustierhaltung zumindest in der Hausordnung einschränken. Ein grundsätzliches Verbot von Haustieren ist zwar nicht zulässig, Kleintiere, wie Hamster oder Fische, die das Sondereigentum nicht gefährden, können nicht verboten werden.
Bei Hunden oder Katzen allerdings kann ein explizites Verbot über die Teilungserklärung oder einen Mehrheitsbeschluss ausgesprochen werden. Darüber hinaus können auch giftige oder als gefährlich eingestufte Tiere, wie Giftschlangen oder Kampfhunde, über die Hausordnung untersagt werden. Leinenzwang für Hunde und Katzen im Gemeinschaftsgarten oder die Beschränkung der Anzahl gehaltener Tiere in einer Immobilie ist ebenfalls möglich.
Häufig betroffen sind Hundehalter – einige Wohneigentümergemeinschaften beschließen ein Hundeverbot. Dahinter steht oft die Befürchtung, dass Nachbarn durch Gebell beeinträchtigt und die Grünflächen durch Hinterlassenschaften verschmutzt werden. Auch kleinere Hunderassen sind dann betroffen, auch sie zählen nicht als Kleintiere.
Darf der Vermieter Haustierbesitz verbieten?
Mietende stehen oftmals vor dem Problem, dass der Vermieter die Haustierhaltung in der Immobilie untersagt, auch wenn die Hausordnung ein derartiges Verbot nicht vorsieht.
Doch darf der Vermieter nun den Haustierbesitz von sich aus tatsächlich verbieten? Ein pauschales Haustierverbot in Mietwohnungen gibt es nicht. Der Vermieter hat allerdings die Möglichkeit, eine sogenannte Klausel im Mietvertrag aufzunehmen, die den Haustierhaltung einschränkt. Ein uneingeschränktes Verbot ist allerdings unwirksam. Kleintiere dürfen in der Regel bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Ziervögel oder Frettchen) ohne Genehmigung durch den Vermieter in einer Mietwohnung gehalten werden. Aber auch bei Hunden und Katzen muss der Vermietende ein Verbot begründen.
Es gilt der Grundsatz, dass die Mietsache und die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden dürfen. Ein begründetes Verbot gewisser Haustiere ist möglich, z.B. bei Lärmbelästigung, Störung der Nachbarn oder Sicherheitsbedenken. Ein generelles Haustierverbot ist nicht erlaubt.
Und dennoch – ein fader Beigeschmack bleibt, wenn der Vermieter das Haustier in seinem Wohneigentum nicht haben will.
Gerade bei Hunden und Katzen oder exotischen Tieren ist es bei der Neuanschaffung eines Haustiers im Sinne eines gesunden Mietverhältnisses wichtig, den Vermieter um dessen Erlaubnis zu fragen. Aber auch diese kann vom Vermieter zurückgenommen werden, wenn es gewichtige Gründe dafür gibt. Der Vermieter kann seine Erlaubnis von verschiedenen Faktoren abhängig machen, wie z.B. Kastration, Leinen- oder Maulkorbzwang, Anbringung eines Katzennetzes am Balkon, Verbot der Freigängerhaltung oder Limitierung der Anzahl gehaltener Tiere.
Halten Sie in Tier, ohne Erlaubnis des Vermieters, handelt es sich um eine vertragswidrige unerlaubte Tierhaltung. Dies kann die Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.
Hat der Vermieter ein Verbot für ein Haustier, z.B. einen Hund, erteilt, darf auch ein Pflegetier nicht für eine befristeten Zeitraum in der Immobilie aufgenommen werden.
Möchte man als Haustierbesitzende/r in eine Mietimmobilie umziehen, ergibt sich oftmals gleich ein Problem: Bei den ausgeschriebenen Mietobjekten wird der Haustierbesitz vom Vermieter verneint. Der Vermieter kann natürlich dann andere Interessenten ohne Haustier bevorzugen, sodass man bei der hohen Nachfrage im Raum München als Mieter gar nicht zum Zuge kommt.
Was passiert, wenn mein Haustier einen Schaden verursacht?
Natürlich muss der Haustierbesitzende für Schäden an der Mietsache durch sein Haustier aufkommen. Kleintiere, Katzen oder Vögel sind dabei beispielsweise durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Mehr Platz für die Katz?
Hasen benötigen einen Garten, Hunde lieben Auslauf, Katzen brauchen zumindest Freiraum oder viele auch Freigang. Das kann je nach Tierart aber auch je nach Tier sehr unterschiedlich sein. Für die Haustierhaltung benötigt man daher auch den passenden Wohnraum.
Eine Erdgeschosswohnung oder ein Haus mit Garten zu finden ist zur Miete aufgrund der hohen Nachfrage gerade im Raum München um einiges schwieriger als ein gleichwertiges Kaufobjekt. Zugleich erhalten Haustierbesitzer, wie bereits erwähnt, bei der hohen Nachfrage nach Mietimmobilien oft schwerer den Zuschlag vom Vermieter für eine Immobilie.
Ein Plädoyer für Wohneigentum
Für uns ergibt sich daraus ein klarer Vorzug des Wohneigentums. Denn in Ihren eigenen vier Wänden genießen Sie einfach mehr Freiheiten – auch bezüglich der Haustierhaltung. Bei einer Wohneigentümergemeinschaft werden Sie höchstens von der Hausordnung eingeschränkt. Diese handhabt den Haustierbesitz aber in der Regel um einiges lockerer als die Vermieter. Zudem sparen Sie sich bei Schäden den Ärger mit dem Vermieter.
Das Angebot an Wohneigentum in München und Umgebung ermöglicht es Ihnen viel leichter einen passenden Wohnraum zu finden als der Mietmarkt. Ob Erdgeschosswohnung oder großes Haus im Grünen – unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne, wenn Sie sich räumlich verändern möchten und nach einer passenden Immobilie für sich und Ihren Liebling suchen. Schauen Sie sich gerne in unserem umfangreichen Immobilienangebot um oder teilen Sie uns Ihren Immobilienwunsch mit.