Neustart für das Baukindergeld

Für Familien soll es in Kürze eine neue Förderung für Wohneigentum geben. Ab Juni plant der Bund derzeit eine Neuauflage des Baukindergeldes. Die Details zu der neuen Förderung werden derzeit noch verhandelt.

12.05.2023 | Finanzen und Kapital

Baukindergeld

Das bisherige Baukindergeld ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen und hat bezüglich der Förderung von Wohneigentum für Familien eine große Lücke hinterlassen. Nun plant der Bund eine Neuauflage für das Baukindergeld, die bereits ab dem 1. Juni 2023 starten soll.

Mit dem KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF), dem „neuen“ Baukindergeld, sollen insbesondere Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie gefördert werden. Die Konditionen werden im Vergleich zum alten Modell neugestaltet.

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Kriterien für die Förderung

Vorrausetzung für die Förderung ist ein maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 EUR bei einem Kind (pro weiteres Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 EUR). Die Beantragenden dürfen noch kein Wohneigentum besitzen und das „alte“ Baukindergeld nicht in Anspruch genommen haben. Bei dem geförderten Objekt muss es sich zudem um einen klimafreundlichen Neubau handeln.

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Art der Förderung

Anstatt eines direkten Zuschusses wie beim „alten“ Baukindergeld, ist die Förderung in Form eines Darlehens mit vergünstigten Zinsen vorgesehen. Die Höhe des Anfangszinssatzes ist aktuell noch nicht bekannt. Das Kreditvolumen soll nach aktueller Planung nach Anzahl der Kinder und der Art des Gebäudes gestaffelt sein. Maximale Grenze wird aber 240.000 EUR betragen.

Das Förderdarlehen orientiert sich am KFN-Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Entsprechend sollen zwei Kategorien für die Immobilien gelten.

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): Bei der Immobilie muss es sich mindestens um ein Energieeffizienzhaus 40 handeln. Zudem gelten die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM).
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Premium: Hier kommen dieselben Voraussetzungen wie bei der soeben genannten Kategorie zur Anwendung. Darüber hinaus wird allerdings noch ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Behörde benötigt.

Bezüglich der beiden Gebäude-Kategorien werden nach aktuellem Stand je nach Kinderanzahl folgende Darlehen vergeben:

1. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude):

  • Bei 1 oder 2 Kinder: bis zu 140.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Bei 3 oder 4 Kinder: bis zu 165.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Ab 5 Kinder: bis zu 190.000 EUR vergünstigtes Darlehen

2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Premium:

  • Bei 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Bei 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Ab 5 Kinder: bis zu 240.000 EUR vergünstigtes Darlehen
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Kombination mit weiteren Förderungen

Das „neue“ Baukindergeld „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird wohl mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar sein, wie z.B. dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124.

Eine Ausnahme stellt das KFN-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ dar. Hier wird nach aktuellen Planungen eine Kombination ausgeschlossen.

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Fazit

Im Vergleich zum bisherigen Baukindergeld sind die Anforderungen für den Erhalt der Förderung deutlich strenger. Die Einkommensgrenzen sind niedrig angesetzt, sodass es gerade in den Großstädten mit hohen Immobilienpreisen, wie München, in vielen Fällen fraglich sein wird, ob die Förderung überhaupt anwendbar ist.

Ob sich die Förderung bezahlt macht, lässt sich vor Bekanntgabe des Zinssatzes nicht abschließend sagen. Es lohnt sich in jedem Fall verschiedene Förderungen zu vergleichen und im eigenen Fall zu prüfen, welche Anforderungen erfüllbar sind. Gerne stehen wir Ihnen hier für eine individuelle Beratung zur Verfügung.