Sofortunterstützung Energiekosten – wie funktioniert die Dezemberhilfe?

Um die Bevölkerung angesichts der teilweise stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, soll die Dezemberhilfe nun Abhilfe schaffen.

07.12.2022 | Expertentipp, Unkategorisiert

Um die Bevölkerung angesichts der teilweise stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung entschieden, Gas- und Fernwärmekunden mit einer Soforthilfe zu unterstützen. Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Frau füttert Sparschwein
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Was muss man tun, um die Soforthilfe zu erhalten?

Die Entlastungen für Gas und Wärme sollen automatisch beim Kunden landen, so dass man selbst nichts unternehmen muss. Wenn Sie als Eigentümer:in ein Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung vereinbart haben, müssen Sie nichts weiter tun. Entweder verzichten die Energieversorger auf den Einzug oder überweisen die Summe zurück. Wenn Sie selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie im Dezember auf die Zahlung verzichten. Wer trotzdem überweist, erhält die Entlastung über die Jahresabrechnung oder eine Gutschrift des Versorgers mit der nächsten Abrechnung.

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Ist mit der Übernahme des Dezember-Abschlags alles erledigt?

Für Gaskund:innen nicht, da die Höhe des konkreten Entlastungsbetrags im zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt wird. Die Entlastung entspricht dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 angenommen hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erstattet. Bei Fernwärmekund:innen soll es wegen anderer Vertragsstrukturen keine weitere Abrechnung geben, daher bleibt es hier bei der pauschalen Kostenübernahme. Sie bekommen den Abschlag

erstattet, den Sie im September gezahlt haben plus eines pauschalen Zuschlags für Preissteigerungen von 20 %.

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Gibt es Besonderheiten für Mieterinnen und Mieter?

Mieter:innen haben meist keinen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger, so dass die Gasrechnung über den Vermieter:in läuft. Deshalb kommt die Entlastung bei Mieter:innen erst mit der Heizkostenabrechnung im Jahr 2023 an.

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Was gilt für Haushalte, die mit Öl oder Pellets heizen?

Für Brennstoffe wie Öl oder Pellets ist keine Soforthilfe vorgesehen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Preise hier weniger stark gestiegen seien. Wer seine Rechnung für Heizöl oder Pellets aber nachweislich nicht mehr zahlen kann, kann beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen.

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Wer erhält die Hilfe?

  • Privathaushalte,
  • Kleinunternehmen, die im Jahr nicht mehr als 1,5 Mio Kilowattstunden Gas verbrauchen und mit dem Gas keinen Strom oder Wärmeerzeugungsanlagen betreiben,
  • Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung
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Müssen die Hilfen versteuert werden?

Nur wer über 75.000 Euro verdient, muss die staatliche Einmalzahlung versteuern – so ist es zumindest von der Bundesregierung angekündigt.