Sorgenfreier Ruhestand dank Immobilienrente

Hohe Energie- und Lebenskosten sorgen häufig zu Liquiditätsengpässen. Die Immobilien-Verrentung kann eine sinnvolle Alternative sein, einen Umzug zu vermeiden.

02.01.2023 | Expertentipp

Immobilienfinanzierung

Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten sorgen vor dem Hintergrund der aktuellen Rentensituation häufig zu Liquiditätsengpässen bei älteren Menschen. Gegebenenfalls fallen zudem hohe Sanierungskosten an oder es ist ein kostspieliger, altersgerechter Umbau notwendig. Oftmals ist dringend benötigtes Vermögen in Immobilieneigentum gebunden. Da die Mieten weiterhin hoch sind und viele Menschen ihr gewohntes Eigenheim nicht aufgeben möchten, kommt oftmals der Verkauf der Immobilie nicht in Frage. Die Immobilien-Verrentung kann hier eine sinnvolle Alternative sein.

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Die drei gängigsten Modelle der Immobilienrente sind Folgende:

  • Verkauf und Rückmietung der Wohnimmobilie (Sale-and-Lease-back)
  • Verkauf gegen monatliche Leibrente und Wohnrecht des Verkäufers
  • Verkauf gegen Einmalzahlung und Wohnrecht des Verkäufers

Käufer:in der Immobilie sind oftmals Privatpersonen, die die Immobilie als Kapitalanlage erwerben. Auch Familiy Office, Stiftungen oder Unternehmen sind an derartigen Investitionen interessiert.

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Sale-and-Lease-Back

Beim Sale-and-Lease-Back verkauft der/die Verkäufer:in die Immobilie und mietet diese zugleich an. Dieses Prinzip wird in einem notariellen Kaufvertrag festgehalten.

Der Kaufpreis für die Immobilie wird in der Regel über das sogenannte Ertragswertverfahren ermittelt. Dabei wird dieser aber nur um einen kleinen Anteil im Vergleich zum marktüblichen Preis gemindert.

Mit dem Kaufvertrag wird zugleich ein Mietvertrag abgeschlossen, in welchem eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wird. Dadurch wird garantiert, dass die Verkaufspartei so lange wie gewünscht in der Immobilie wohnen bleiben kann. Sonderausgaben für die Immobilie, wie z.B. Renovierungen, hat nun auf der/die Käufer:in als Vermietende/r zu tragen.

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Leibrente

Bei dem Modell der Leibrente wird eine Immobilie zu einem reduzierten Kaufpreis gegen ein Rentenversprechen verkauft. Der/die Verkäufer:in erhält zudem ein Wohnrecht für die Immobilie.

Der marktübliche Kaufpreis wird dabei um den Wert des Wohnrechts, das dem/der Verkäufer:in zugesprochen wird, vermindert. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt über regelmäßige Rentenzahlungen. Diese können monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen. Diese Rentenzahlungen sind bis zum Tod der Verkäufer:in garantiert. Die Instandhaltung sowie die Grundsteuer sind von der Käuferpartei zu zahlen.

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ermöglicht den Verkäufer:innen zudem, lebenslang die Immobilie bewohnen zu können. Der Wert des Wohnrechts ergibt sich aus der geschätzten Lebenserwartung und kann zu erheblichen Preisabschlägen führen. Desto jünger man ist, sprich desto länger die Lebenserwartung, desto höher ist die Summe, um die sich der Kaufpreis reduziert.

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Verkauf mit Wohnrecht

Auch ein Verkauf der Immobilie als Einmalzahlung gekoppelt an ein Nießbrauchrecht ist möglich. Hierbei wird der marktübliche Kaufpreis ebenfalls um den Wert des Wohnrechts gemindert.

Der/die Verkäufer:in erhält das Nießbrauchrecht für die Immobilie, welches im Grundbuch eingetragen wird. Das Nießbrauchrecht geht über das Wohnrecht hinaus. Der/die Verkäufer:in bewohnt weiterhin die Immobilie und kann zudem die Erträge aus der Immobilie, wie z.B. Mieteinnahmen, selbst behalten. Das Nießbrauchrecht ist allerdings nicht vererb- oder übertragbar.

Dieses Modell wird traditionell eher innerhalb der Familie angewandt.

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Wählen Sie das richtige Modell

Jedes Immobilienrenten-Modell hat seine Vor- und Nachteile. Welches Modell für Sie das Richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen ab. Gerne beraten Sie unsere Immobilien-Expert:innen und unterstützen Sie beim Thema Immobilienverkauf.

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