Tipps für den eigenen Swimmingpool

Ein Pool steht auf der Liste vieler Eigenheimbesitzer. Wie kann man ein solches Vorhaben umsetzen und was gilt es zu beachten?

20.06.2023 | Wohnen und Leben

Immobilie mit Blick auf Pool

Im schattigen Garten den Sommer genießen – gerade bei den hohen Temperaturen tut das richtig gut. Noch mehr Abkühlung bietet ein eigener Teich oder ein Pool, in dem sich ohne Anfahrt zum See oder ins Freibad das kühle Nass ganz entspannt genießen lässt. Kein Wunder, das deshalb ganz oben auf der Wunschliste vieler Eigentümerinnen und Eigentümern ein eigener Pool steht. Wie kann man ein solches Vorhaben umsetzen und was gilt es zu beachten? 

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Was für ein Pool soll es sein?

Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen Aufstell-Pools und in die Erde eingelassene Pools. Aufstellpools können einfach selbst auf- und abgebaut werden und brauchen deshalb keine Baugenehmigung. Vorteil dieser Option ist die schnelle Nutzbarkeit, die relativ niedrigen Kosten und die einfache Pflege.

Dauerhafter ist ein Pool, der in die Erde eingelassen wird. Der Bau erfordert manuellen und zeitlichen Aufwand – das Graben des Lochs ist aufwändig.

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Schwimmteich, Naturpool oder klassischer Pool?

Wer es naturnah mag, entscheidet sich oft für einen Schwimmteich. Dieser zeichnet sich durch eine ansprechende Bepflanzung sowie eine natürliche Reinigung durch das Plankton im Wasser und durch die Pflanzen aus – ganz ohne Chlor. Dadurch benötigt ein Schwimmteich eine relativ große Fläche.

Der Naturpool ähnelt optisch eher dem Swimmingpool als einem Teich, da er ohne Pflanzen angelegt wird. Die Reinigung setzt auf effiziente Filtersysteme, ebenfalls ohne Chlor. Ein Naturpool benötigt daher weniger Platz als ein Schwimmteich mit Pflanzen und lässt sich daher auch auf kleineren Grundstücken realisieren.

Der klassische Swimmingpool lässt sich optimal in den Garten integrieren, da die Größe und Form der Fertig-Pools sehr flexibel sind. Zur Reinigung muss eine Wasserreinigungs- und Chlordosierungsanlage integriert werden, die regelmäßig gewartet werden muss. Der Betrieb der Anlage ist teurer als bei den naturnäheren Alternativen.

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Baugenehmigung erforderlich?

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Größe ab und unterscheidet sich je nach Bundesland. In Bayern ist ab einer Teich- oder Poolgröße von 100 m² eine Baugenehmigung erforderlich. Außen-Pools unter 50 m² benötigen in Bayern grundsätzlich keine Baugenehmigung.

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Baubehörde informieren

Die zuständige Baubehörde sollte in jedem Fall informiert werden – wie bei jeder baulichen Veränderung auf einem Grundstück. Dazu reichen Eigentümer eine Baumeldung und eine Baufertigmeldung ein mit Plan-Zeichnung des Grundstücks und Fotos. Bei den örtlichen Behörden erfahren Eigentümerinnen und Eigentümer dann auch, welche Vorschriften im jeweiligen Ort gelten und was zu beachten ist.

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Größere Badeeinrichtungen

Bei einer Größe zwischen 50 – 100 m² hängt es von den Vorschriften vor Ort ab, ob die Bauherren eine Genehmigung benötigen. Wenn der Swimmingpool eine Größe von über 100m² hat, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dann prüfen die Behörden, ob Ereignisse in der Nachbarschaft oder der Naturschutz dagegen sprechen. Bei mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern muss zudem von jeder Partei eine Einverständniserklärung vorliegen.

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