Aufhebung der KfW-Förderungen

Die Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW wurde vorläufig gestoppt. Wie geht es jetzt weiter?

25.01.2022 | Expertentipp, Unkategorisiert

Baustelle Planung

„Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu“ – diese für viele überraschende Nachricht gab am Montag das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt und löste damit ein Beben in der Wohnungswirtschaft aus. Gerne überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Konsequenzen diese Neuerung für Ihre Immobilienprojekte bedeutet und welche Optionen bestehen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen unverbindlichen Beratungstermin unter der 089 2167 59505.

Wir haben für Sie die wesentlichen Punkte der Nachricht zusammengefasst:

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Förderung KfW55 –  Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes

Diese Förderung läuft ohnehin zu Ende Januar ab. Das Ministerium begründet die Einstellung der Förderung mit der Vielzahl von Anträgen, insbesondere im Januar. Diese Anträge übersteigen die dafür bereit gestellten Fördergelder. „Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen“, so das Ministerium am 24.01.2022. Der EH55-Standard soll künftig gesetzlicher Mindeststandard bei Neubauten werden. „Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss“, so die Begründung des Ministeriums. Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt zum 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

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Welche Förderungen wurden gestoppt?

Der Stopp gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter. „Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Welche Förderungen sind nicht betroffen?

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) umgesetzte Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

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Was passiert mit den bisher gestellten Anträgen?

Auch dazu äußert sich das Ministerium: Es soll rasch über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden.

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Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz äußert sich dahingehend, die Förderung für die energetische Gebäudesanierung möglichst zeitnah wieder aufzunehmen und „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen“.