Baukindergeld im Zieleinlauf: Jetzt noch Immobilie sichern

Das Baukindergeld läuft aus. Nutzen Sie jetzt noch die Chance und sichern Sie sich Zuschüsse für Ihre Immobilienfinanzierung.

01.03.2021 | Finanzen und Kapital

Familie beim Umzug
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Jetzt noch Zuschüsse beantragen

Wohneigentum liegt voll im Trend. Doch Familien mit Kindern bleibt dieses Vergnügen oft verwehrt, weil das Geld nicht ausreicht. Seit Herbst 2018 konnten Familien mit dem sogenannten Baukindergeld für eigenen Wohnraum sorgen. Und das mit Unterstützung von Bund und Staat. Für Bayern hatte Ministerpräsident Markus Söder in einer seiner ersten Regierungserklärungen dieses Schmankerl für Familien im Gepäck. Gerade für junge Familien war damit der Grundbaustein für die eigenen vier Wände gelegt. Weiterhin wird es in Bayern Unterstützung durch die Eigenheimzulage geben, hier sind ähnliche Voraussetzungen getroffen, wie schon beim Baukindergeld Plus. Auch nach dem Ende des Sonderprogramms fördert Bayern im Rahmen des Bayrischen Wohnungsbauprogramms den Bau sowie Erst- und auch Zweiterwerb von Eigenwohnräumen mit zinsverbilligten Darlehen unterstützt. Diese Darlehen können ebenso zusammen mit Mitteln des Bayrischen Wohnungsbauprogramms ermöglicht werden. 

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Der Bund will nochmals Eigenheim Ankurbeln

Ursprünglich lief das Baukindergeld im Dezember 2020 aus, es wurde jedoch verlängert und gilt nun noch bis Ende März 2021. Bis zum Stichtag muss ein Kaufvertrag für eine eigengenutzte Immobilie oder der Bescheid für die Baugenehmigung vorliegen, dann kann bis allerspätestens 31. Dezember 2023 der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden. Zu beantragen ist für Bayern noch die Eigenheimzulage über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. 

Warum die Zeit für alle Zuschüsse drängt…

Nicht nur die Beantragung des Baukindergelds ist nur noch begrenzt möglich, auch die Voraussetzungen sind zu betonen. Denn:  Spätestens sechs Monate nach dem Einzug ins eigene Objekt müssen frische Eigenheimer den Antrag eingereicht haben. Es gilt die Meldebestätigung der Gemeinde. Danach sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben und Familien gehen leer aus. 

Der Bund zahlt neben der Eigenheimzulage, die es vom Freistaat Bayern gibt, noch einige Wochen Baukindergeld. So sollen Familien mit Eigenheimbedarf bezuschusst werden. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Die jeweilige Hausbank kann hier informativ zur Seite stehen und ggf. mit zusätzlichen Finanzierungsmodellen nachjustieren. Spätestens zum 31. März muss jedoch das Wohnobjekt vertraglich dargelegt sein, ansonsten verfällt die Möglichkeit, das Baukindergeld in jeglicher Form gewährt zu bekommen.

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Wer kann Baukindergeld beantragen?

Bayern möchte unkompliziert bei der Vergabe der Eigenheimzulage agieren. Feste Einkommensnachweise sind hier nicht zwingend erforderlich. Vielmehr geht es darum, dass der Antragsteller seit mindestens einem Jahr oder länger seinen Wohnsitz in Bayern hat oder zumindest mindestens ein Jahr hier dauerhaft erwerbstätig ist. 

Für das Baukindergeld vom Bund gibt es straffere Bedingungen für die Auszahlung: Ein Paar oder ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind darf ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr haben, bei zwei Kindern dürfen es maximal 105.000 Euro sein, bei drei Kindern 120.000 Euro. Die Kinder müssen mit in der Wohnung oder dem Haus leben und dort auch gemeldet sein. Außerdem darf die Familie keine andere Immobilie besitzen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den Anträgen gibt es unter: www.kfw.de/baukindergeld.

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Was ist der Unterschied zwischen Bayerischem Baukindergeld Plus und dem Baukindergeld des Bundes?

In einem unterscheiden sich die Zuschüsse rund um die Eigenheimförderung für Familien von Bund sowie Staat: In der Höhe! Für bayrische Familien ein „doppeltes Glück“, denn sie können beides beantragen, sollten die Zuständigkeiten jedoch nicht verwechseln.

  • Der Bund zahlt 1.200 Euro je Kind und pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Vom Freistaat Bayern gibt es nochmals 300 Euro jährlich pro Kind und Jahr dazu, ebenfalls für zehn Jahre bzw. im Nachgang des BauKiGPlus die Eigenheimzulage.
  • Unterstützt werden Familien bei der Antragstellung von den jeweiligen Zuschussstellen oder der Hausbank

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