Erben und Vererben

Wie gehen Sie beim Thema Erben und Vererben von Immobilien am besten vor. Einige Tipps im Überblick.

15.12.2021 | Unkategorisiert

Drei Frauen
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Erbe und Immobilien – ein Thema, das immer wieder im Fokus steht. Zum Jahresende schauen viele Menschen sich ihre Finanzen genauer an. Viele Eigentümer machen sich auch Gedanken darüber, was später mit ihrer Immobilie passieren soll. Viele möchten zum Beispiel sicherstellen, dass auch nach ihrem Tod die Immobilie an sich für nachfolgende Generationen bestehen bleibt, eine besonders schöne Bausubstanz unverändert erhalten wird oder dass eine Person oder mitunter auch ein Haustier abgesichert ist.

Lesen Sie gerne auf unserer Website, wie Eigentümer hier am besten vorgehen. Gerne beraten wir Sie hier auch individuell oder werten Ihre Immobilie kostenlos ein. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin unter 089 2167 59505.

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Dazu kann der Erblasser das Erbe mit einer Bedingung oder Auflage verknüpfen. Dazu ist das Errichten eines Testaments notwendig, um eine Verbindlichkeit seitens der Erben zu schaffen. Es empfiehlt sich, mit dem Testament auch einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der das Durchsetzen der Auflagen überwacht. Wenn der Erbe sich weigert, diese Bedingungen umzusetzen, kann er das Erbe nicht antreten und er muss das Erbe ausschlagen. Die im Testament an das Erbe geknüpften Bedingungen bleiben in diesem Fall wirksam – sie sind jetzt von der nächsten Person in der Erbfolge umzusetzen. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine individuelle Beratung durch einen Notar, der die verschiedenen individuellen Möglichkeiten erläutert und bei der konkreten Formulierung unterstützt. Wichtig ist in dem Zusammenhang für den potenziellen Erblasser auch zu wissen, wie viel die Immobilie eigentlich wert ist. Hier unterstützen wir Sie gerne und werten Ihre Immobilie kostenlos ein – bitte kontaktieren Sie uns einfach über 089 2167 59505 oder über unsere Website www.immobilienservice-muenchen.de