EU-Taxonomie – neue Umweltverträglichkeitskriterien für Immobilien

Die aktuell stattfindende Klimakonferenz in Glasgow geht in die entscheidende Phase. Viele Staaten haben sich für weitreichendere Maßnahmen ausgesprochen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die EU möchte als Vorreiter im Hinblick auf den Klimaschutz vorangehen.

10.11.2021 | Unkategorisiert

So hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Dieses Ziel wurde im Rahmen des Green Deals im Dezember 2019 durch die Europäische Kommission ausgegeben. Ab dem 1. Januar 2022 tritt der delegierte Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung in Kraft, welcher sich auch auf Immobilien auswirkt.

Dachdecker
00

Taxonomie-Verordnung – ein Klassifizierungssystem für Nachhaltigkeit

Die Taxonomie-Verordnung wird durch delegierte Rechtsakte – diese entsprechen in etwa den deutschen Rechtsverordnungen – konkretisiert. Hierin sind präzise, zumeist quantitative Kriterien definiert, die künftig zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilien herangezogen werden sollen.

00

Reduzierung des Primärenergiebedarfs

Damit eine Immobilie als Taxonomie-konform gilt, wird ein Primärenergiebedarf von mindestens 10 Prozent unter den nationalen Werten des Niedrigstenergiegebäudestandards vorausgesetzt. Maßgeblich für Deutschland sind die Werte des Gebäudeenergiegesetztes, welches bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es findet auch für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Anwendung. Hier gilt eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 30 Prozent.

00

Einstufung von Immobilienbestand

Entscheidend für Bestandsgebäude ist das Errichtungsdatum. Gebäude, die vor dem 31. Dezember 2020 gebaut wurden, müssen zumindest den Energieeffizienzanforderungen gemäß des Energy Performance Certificate A entsprechen. Alternativ gelten sie als Taxonomie-konform, wenn sie zu den 15 Prozent der energieeffizientesten Gebäude des nationalen oder regionalen Gebäudebestandes zählen. Wurde die Immobilie nach dem 31. Dezember 2020 errichtet, gelten die Kriterien für Neubauten gemäß dem delegierten Rechtsakt.

Zudem sind Klimarisiken von Gebäuden zu identifizieren und durch geeignete Anpassungslösungen zu reduzieren.

Bis Ende 2021 sollen weitere delegierte Rechtsakte zu Umweltzielen hinzukommen, die ab 2023 Anwendung finden.

00

Status – Taxonomie-Check bei Wohngebäuden

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat zusammen mit dem Green Building Council España (GBCe), der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) und dem Green Building Council Denmark (DK-GBC) in einer Studie geprüft, wie gut Organisationen der Immobilien- und Finanzwirtschaft auf die EU-Verordnung vorbereitet sind. Dabei ergab sich, dass viele Marktteilnehmer noch Nachholbedarf haben und einige Gebäude die erforderliche Qualität nicht erreichen.

00

Ausblick

Anzunehmen ist, dass Taxonomie-konforme Immobilien in Zukunft von Anlegern bevorzugt werden. Dies könnte – auch durch die gesteigerte Nachfrage – zu (Re-)Finanzierungsvorteilen führen. Dabei ist auch eine Entlastung bei Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft möglich. Die Preisschere zwischen nachhaltigen Immobilien und nicht nachhaltigen Immobilien wird dementsprechend in den nächsten Jahren größer werden.