Beim Nießbrauch kann der Verkäufer selbst im Objekt wohnen oder es vermieten und die Miete einziehen, was den Verkaufspreis mindert. Ein lebenslanges Wohnrecht des Verkäufers mindert den Wert der Immobilie, so dass hier die Leibrente meist geringer ausfällt. Der Verkäufer darf beim Wohnrecht nicht vermieten, sondern nutzt die Immobilie selbst. Der Notar hält die jeweiligen Details in einem Notarvertrag fest.
Welche Option im Einzelfall die beste ist, können wir erst nach ausführlichem Gespräch mit unseren Kunden feststellen. Kommen Sie einfach bei uns vorbei, unsere speziell zur Immobilienrente geschulten Makler beantworten Ihnen gerne weitere Fragen.