Wo liegt der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

Wie unterscheidet sich das Nießbrauch- und das Wohnrecht? Hier kurz erklärt.

11.11.2019 | Wohnen und Leben

Modell-Häuser in einer Reihe

„Die „Rente aus Beton“ und der damit verbundene Verkauf der Immobilie wird für viele Eigentümer immer interessanter. Schließlich steckt oft ein Großteil des Vermögens in der Immobilie und kann nicht zum Aufstocken der Rente genutzt werden. Sowohl Nießbrauch als auch ein lebenslanges Wohnrecht sind insbesondere für ältere Eigentümer eine gute Möglichkeit, um steigende Lebenshaltungskosten bei geringer Rente zu meistern. In beiden Fällen gilt, dass der Eigentümer seine Immobilie verkauft und im Gegenzug vom Käufer neben dem Kaufpreis eine Leibrente erhält. In der Regel trägt der Verkäufer in beiden Fällen die gewöhnlichen Ausgaben wie kleine Reparaturen oder Grundsteuer, der Käufer übernimmt größere Sanierungen.

Beim Nießbrauch kann der Verkäufer selbst im Objekt wohnen oder es vermieten und die Miete einziehen, was den Verkaufspreis mindert. Ein lebenslanges Wohnrecht des Verkäufers mindert den Wert der Immobilie, so dass hier die Leibrente meist geringer ausfällt. Der Verkäufer darf beim Wohnrecht nicht vermieten, sondern nutzt die Immobilie selbst. Der Notar hält die jeweiligen Details in einem Notarvertrag fest.

Welche Option im Einzelfall die beste ist, können wir erst nach ausführlichem Gespräch mit unseren Kunden feststellen. Kommen Sie einfach bei uns vorbei, unsere speziell zur Immobilienrente geschulten Makler beantworten Ihnen gerne weitere Fragen.