Mit der Abschreibung bei Immobilien, die vermietet oder gewerblich genutzt werden, können Steuern gespart werden. Um die Erwerbskosten einer Immobilie zu kompensieren, gesteht unser Gesetzgeber dem Eigentümer zu, dass die Immobilie für die Zeit, in der sie benutzt und somit abgenutzt wird (50 Jahre werden hier vorgegeben), an Wert verliert. Für Altbauten, Neubauten, gewerbliche Gebäude und Denkmalschutz-Objekte können somit eine lineare Absetzung für Anlagen (AfA) geltend gemacht werden. Vermieter dürfen dadurch pro Jahr 2 % der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Für nähere Infos wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.