Ab­nah­me­pro­to­koll

Das Abnahmeprotokoll kennt man auch als Übergabeprotokoll und wird – wie der Name schon sagt – bei der Abnahme oder Übergabe einer Wohnung oder eines Hauses erstellt. Die Erstellung des Protokolls ist kein Muss, jedoch ein wichtiger Schritt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Es sollte zusammen mit allen Beteiligten, also Käufer:in, Verkäufer:in und Zeugen bei Tageslicht, wenn der/ die Vorbesitzer:in ausgezogen und der/ die neue Besitzer:in noch nicht eingezogen ist, erstellt werden. 

Das Abnahmeprotokoll sollte in dreifacher Ausführung angefertigt werden und an Käufer:in, Verkäufer:in und an ein Versorgungsunternehmen ausgehändigt werden. Wer das Protokoll anfertigt, ist einem selbst überlassen. Dies können Käufer:in oder Verkäufer:in übernehmen oder man lässt es durch eine:n Immobilienmakler:in erstellen, sofern ein:e solche:r bei der Abnahme anwesend ist. Wichtig ist nur, dass das Protokoll am Ende von allen Beteiligten unterschrieben wird.

Um alle vorhandenen Mängel aufzunehmen, wird empfohlen, eine:n Sachverständiger:in zu engagieren. Zudem sollten folgende Punkte mit in das Protokoll aufgenommen werden:

  • Die Schlüsselübergabe. Hier sollte man auch an die Schlüssel für Garagen oder sonstige Nebengebäude denken. Eine Nachlieferung weiterer Schlüssel muss auch ins Protokoll aufgenommen werden.
  • Die Dokumentenübergabe. Sofern vorhanden, sollten sämtliche Dokumente zu der Immobilie, wie Grundrisse, Baupläne, Versicherungsscheine, Energieausweis, Grundsteuerbescheide und Untersuchungsunterlagen übergeben werden.
  • Sämtliche Rechnungen der letzten Renovierungsarbeiten oder neu gekauften Einbauten, wie Heizungen oder Fenster sollten übergeben und ebenfalls notiert werden. Somit hat der neue Besitzer diese im Garantiefall zur Hand.
  • Im Protokoll sollten die aktuellen Zählerstände von Strom, Gas und Wasser eingetragen werden.
  • Zudem sollten auch alle Mängel pro Raum, die der/ die Verkäufer:in noch beseitigen soll und der Zeitraum, bis wann dies geschehen soll, protokolliert werden.
  • Ebenfalls sollte noch geklärt werden, ob und für welchen Zeitraum der/ die Verkäufer:in die Ver- und Entsorgungsunternehmen wie Müllabfuhr oder TV-Kabelanschluss bezahlt.

Ein Abnahmeprotokoll sollte auch beim schlüsselfertigen Bauen erstellt werden. In der Abnahmebegehung werden hier alle Mängel festgehalten, die der/die Bauträger:in bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch zu beheben hat. Dabei sollten Mängel und Schäden detailliert beschrieben und am besten mit Fotos festgehalten werden.

Das Protokoll sollte die Unterschrift von mindestens einem Zeugen enthalten. Die Unterschrift des/der Bauträgers:in unter dem Abnahmeprotokoll ist nicht erforderlich, jedoch ein Vorteil.

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