Ab­stands­fläc­he

Das eigene Grundstück darf in Deutschland in vielen Fällen nicht komplett bebaut werden. Vielmehr gelten sogenannte Abstandsflächen. Im Sachsen werden die entsprechenden Flächen „Abstandflächen“ genannt. Abstandsflächen regeln, welche Flächen in unmittelbarer Nähe zu Nachbargrundstücken nicht bebaut werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, eine ausreichende Belichtung der Nachbargrundstücke und -gebäude zu gewährleisten. Darüber hinaus soll die Luftzirkulation zwischen den einzelnen Gebäuden gewährleistet werden. Eine wichtige Rolle spielen Abstandsflächen auch beim Brandschutz und der Gewährleistung eines ausreichenden Sozialabstands zweier Gebäude. Um den nötigen Abstand zwischen zwei Gebäuden zu gewährleisten, muss mindestens der jeweilige „Gebäudeabstand“ eingehalten werden. Zusätzlich besteht in vielen Fällen auch ein verpflichtender „Grenzabstand“. Dies bedeutet, dass die geplante Bebauung nur mit einem vorgegebenen Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden darf.

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