Flurnummer

Der Begriff Flurstück stammt aus dem Baurecht und ist der kleinste, abgegrenzte und nummerierte Teil eines Grundstücks. Ein Flurstück gehört normalerweise einem/einer Eigentümer:in und ist im Grundbuch eingetragen, womit sich die genaue Lage und die Maße ermitteln lassen. Wenn mehrere Flurstücke einem Eigentümer gehören, bilden sie ein Grundstück.

Synonyms: Flurstück
 
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