Klein­repa­ra­turen

Bei Kleinreparaturen werden kleinere Schäden an einer Mietsache behoben. Im Normalfall übernimmt der/ die Vermieter:in die Kosten hierfür. Sollte im Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthalten sein, können solche Kosten auch auf Mietende umgelegt werden.

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