Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat und wird in den §§ 535 ff. BGB geregelt. Durch den Mietvertrag wird der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Mietsache während einer Mietzeit zu gewähren. Der Mieter hingegen ist dazu verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

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