Reallast

Um eine Reallast handelt es sich, wenn eine Person das Recht besitzt, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu beziehen. Diese Belastung wird als dingliches Recht in das Grundbuch eingetragen. Bei der Reallast unterschiedet man zwischen zwei Arten von Belastung. Die subjektiv-dingliche Reallast bezieht sich auf den/ die Eigentümer:in eines bestimmten Grundstückes.

Die Reallast wird also fest mit einem bestimmten Grundstück verbunden. Die subjektiv-persönliche Reallast hingegen wird mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht und kann nicht mit dem Eigentum an einem bestimmten Grundstück verbunden werden.

Eine Reallast kann dabei entweder eine finanzielle Verpflichtung, eine Dienstleistung oder eine Leistung in Naturalien sein.

Das könnte Sie auch interessieren: