Neue Fördermittel für Immobilienkäufer

Wohneigentum wird gefördert, das hat der Bundestag Anfang Februar beschlossen. Ein Überblick über drei neue Programme.

07.02.2024 | Finanzen und Kapital, Immobilienkauf

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Ausgaben von rund 6,7 Milliarden Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 5,5 Milliarden Euro geplant, dazu kommen weitere zwei Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds. Unterstützt werden soll in Form einer Zinsverbilligung der Bau bezahlbarer Wohnungen mit weniger Wohnfläche – etwa für Alleinerziehende und Senioren –, die mindestens dem Standard EH40 entsprechen.

Drei neue Programme:

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Jung kauft Alt

Start: Sommer 2024
Mit diesem Programm werden Familien mit minderjährigen Kindern beim Erwerb von Bestandsimmobilien durch Zinsverbilligung gefördert. Neben der energetischen Sanierung soll damit auch dem Leerstand entgegenwirkt werden. Dafür sind 350 Millionen Euro in 2024 vorgesehen. Hiermit möchte die Bundesregierung einerseits einen Anreiz setzen, den Gebäudebestand energetisch zu ertüchtigen, und gleichzeitig Familien auf ihrem Weg zum Wohneigentum unterstützen. Die Förderung kann auch dabei helfen, Leerstände zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Revitalisierung von Innenstädten und Ortszentren leisten.

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Gewerbe zu Wohnen

Start: Herbst 2024
Infolge der Corona-Pandemie verstärkten sich Trends wie Online-Handel und mobile Arbeitsformen, so dass immer mehr Gewerbeimmobilien leer stehen. Aktuellen Untersuchungen zufolge stehen allein in den sieben größten Städten in Deutschland ca. 1,8 Millionen Quadratmeter grundsätzlich in Wohnraum umwandlungsfähige Bürofläche zur Verfügung. Gleichzeitig gibt in Deutschland einen großen Bedarf an Wohnraum. Der Umbau leerstehender Gewerbe- oder Bürogebäude zu Wohnraum soll daher gefördert werden. Unterstützt werden Erwerb, Umbau und Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro in 2024.

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Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Start: in 2024
Da das Programm kurzfristig wirken soll, ist es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet, rund eine Milliarde Euro ist dafür in 2024 geplant. Hier gibt es bis zu 120.000 Euro vergünstigten Kredit je Wohneinheit, sowie einen weiteren Zinsvorteil bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH 40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt.

 

Wenn Sie mehr über die einzelnen Fördermöglichkeiten beim Immobilienkauf erfahren wollen, schauen Sie gerne auf unserer Website oder vereinbaren Sie gerne einen unverbindlich einen Beratungstermin unter 089 2167 595 05.

Weitere Förderprogramme

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Die weiteren wichtigsten Förderprogramme im Kurzüberblick

  • Sozialer Wohnungsbau – bezahlbarer & zukunftsgerechter Wohnraum für Jung & Alt
    In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 die Summe von 18,15 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

  • Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) fördert Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen. Die neue Förderung des BMWSB ist nachhaltig und generationenübergreifend. Die Förderung von hohen Klimastandards zahlt sich aus: Hohe Energie- und Betriebskosten im laufenden Betrieb werden eingespart. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite – setzt also genau dort an, wo gerade die Hürde liegt, nämlich bei den gestiegenen Baufinanzierungskosten. Die hohen Antragszahlen im letzten Jahr zeigen den großen Erfolg des Förderprogramms.

  • Klimafreundliches Bauen wird insbesondere auch für Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen gefördert mit dem Bundesprogramm „Wohneigentum für Familien“.
    Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringen und mittleren Einkommen und minderjährigen Kindern im Haushalt eine neue Fördermöglichkeit mit verbilligten Krediten, die für mehr Planungssicherheit sorgen sollen. Die Voraussetzungen für dieses Programm wurden im Oktober 2023 noch einmal attraktiver gestaltet. Einen Förderkredit können Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem max. zu versteuernden Jahreseinkommen von nun 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere Kind) beantragen, wenn sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen.

  • Altersgerechtes Umbauen
    Das Programm für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen verdoppelt sich 2024 von bisher 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Dieses Förderprogramm unterstützt dabei, Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können – zum Beispiel durch einen Investitionszuschuss für bauliche Maßnahmen für eine bessere Überwindung von Stufen und Treppen. Das Programm ist eine wichtige Antwort auf die Herausforderungen durch den demografischen Wandel. Fest steht aber auch: Das Thema Barrierefreiheit gewinnt generell auch im öffentlichen Raum an Relevanz und betrifft die ganze Gesellschaft. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW-Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen. 2023 standen für das Programm 75 Millionen Euro zur Verfügung. In 2024 werden die Mittel auf 150 Millionen Euro verdoppelt.

 

Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten finden Sie direkt beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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