Nebenkosten

Nebenkosten sind definiert als alle Kosten, die ein:e Vermieter:in für das Wohneigentum zahlen muss. Dies sind unter anderem anfallende Steuern, die Verwaltung, sowie die Instandhaltung, also Kosten für Reparaturen und Hausmeister:innen. Der/Die Vermieter:in kann nach §556 BGB umlagefähige Nebenkosten auf Mietenden umlegen.

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