Ratgeber Vermieten – Prüfen Mietinteressenten

Eine Mietwohnung als Investment bietet Eigentümerinnen und Eigentümern mehrere Vorteile. Hier ein Überblick.

03.04.2025 | Ratgeber

Sicher vermieten, clever prüfen – für ein sorgenfreies Mietverhältnis

Mieten Unterlagen

Eine Mietwohnung als Investment bietet Eigentümern gleich mehrere Vorteile: Sie haben regelmäßige Mieteinnahmen als stabiles passives Einkommen. Zudem schützt eine Immobilie als Sachwert vor Inflation und ermöglicht durch potenzielle Wertsteigerungen zusätzliche Gewinne beim Verkauf, insbesondere in der Metropolregion München.

Damit Eigentümer diese Vorteile nutzen können, ist die sorgfältige Auswahl des richtigen Mieters sehr wichtig. Dieser sollte korrekt und solvent sein, damit sich das Mietverhältnis störungsfrei gestaltet.

Welche Unterlagen sollten Vermieter von Mietinteressenten verlangen, um sich vor Risiken wie Zahlungsausfällen zu schützen? Vom Personalausweis über Gehaltsnachweise bis hin zur Schufa-Auskunft – erfahren Sie, welche Dokumente entscheidend sind, was rechtlich zulässig ist und wie Sie die Bonität Ihrer Mieter effektiv prüfen können. Mieter sind übrigens nicht verpflichtet, alle diese Unterlagen vorzulegen. Vermieter können jedoch bei fehlenden Dokumenten andere Bewerber bevorzugen.

 

Diese Dokumente helfen, die Bonität und Zuverlässigkeit der Mieter zu prüfen:

  1. Identitätsnachweis

Vermieter sollten eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Mieters verlangen. Dies stellt sicher, dass die Angaben im Mietvertrag korrekt sind und die Person tatsächlich existiert.

  1. Einkommensnachweise

Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise sind essenziell, um die finanzielle Situation des Mieters zu beurteilen. Idealerweise sollte die Bruttomiete nicht mehr als 30 % des Nettoeinkommens ausmachen.

  1. Schufa-Auskunft

Die Schufa-Auskunft gibt Aufschluss über die Bonität des Mieters. Sie zeigt Informationen über das Zahlungsverhalten, bestehende Kreditverpflichtungen und mögliche negative Einträge wie Zahlungsausfälle.

  1. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Mieter in der Vergangenheit seine Mieten pünktlich gezahlt hat. Sie kann vom vorherigen Vermieter ausgestellt werden.

  1. Selbstauskunft

Eine Selbstauskunft enthält persönliche Angaben wie Name, Beruf, Nettoeinkommen und Informationen über Haustiere oder laufende Insolvenzverfahren.
Fragen nach Religion, Familienplanung oder politischer Zugehörigkeit sind jedoch verboten. Es ist wichtig, die Privatsphäre der Mieter zu respektieren und keine unzulässigen Informationen abzufragen. Dies würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

  1. Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung

Für Arbeitnehmer kann eine Kopie des Arbeitsvertrages angefordert werden, um den Beschäftigungsstatus zu bestätigen. Bei Studierenden ist eine Immatrikulationsbescheinigung sinnvoll.

  1. Optional: Bürgschaft oder Mietbürgschaft

Falls Zweifel an der Bonität bestehen, kann eine Bürgschaft von einer dritten Person verlangt werden, die im Falle von Zahlungsausfällen einspringt.

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