Wegfall der KfW-55-Förderung – welche Alternativen gibt es?

Die KfW55-Förderung endet. Welche Fördermöglichkeiten stehen dann noch zur Wahl? Ein Überblick.

10.01.2022 | Expertentipp, Unkategorisiert

Die neue Bundesregierung setzt mit einem eigenen Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein besonderes Augenmerk auf das Thema Immobilien. Rund 400.000 neue Wohnungen sollen im Jahr geschaffen und die Genehmigungsprozesse vereinfacht werden. Gleichzeitig fällt Ende Januar eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten von Neubauimmobilien – KfW 55 – weg. Welche Fördermöglichkeiten stehen dann noch zur Wahl? Nachfolgend ein Ausblick auf Fördermittel beim Immobilienkauf.

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 KfW 55 und KfW 40

Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten sorgen vor dem Hintergrund der aktuellen Rentensituation häufig zu Liquiditätsengpässen bei älteren Menschen. Gegebenenfalls fallen zudem hohe Sanierungskosten an oder es ist ein kostspieliger, altersgerechter Umbau notwendig. Oftmals ist dringend benötigtes Vermögen in Immobilieneigentum gebunden. 

Am 31.01.2022 läuft die Förderung nach dem Effizienzhaus-Standard 55 der staatlichen KfW-Bankengruppe (KfW) für den Neubau von Immobilien aus. KfW-Kredite gibt es dann  weiterhin für den höheren Standard, Effizienzhaus 40. Eine Neubauförderung kann dann nur bei einem Primärenergiebedarf von maximal 40 Prozent und einem Transmissionswärmeverlust von höchstens 55 Prozent vergeben werden. Die maximale Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro mit 20 Prozent Tilgungszuschuss oder bis zu 24.000 Euro Investitionszuschuss. Bei Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse  erhalten Sie sogar bis zu 150.000 Euro mit  22,5 % Tilgungszuschuss oder bis zu 33.750 Euro Investitionszuschuss. Weitere Spezifika zu der KfW-40-Förderung finden Sie hier.

Mit der geänderten Fördermittelvergabe wird ein größerer Schwerpunkt auf Neubauten und Immobilien mit Sanierungsbedarf gelegt, bei welchen das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist. 

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KfW-Wohneigentumsprogramm

Möchten Sie Wohneigentum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen, bietet Ihnen das KfW-Förderprogramm der KfW eine weitere Finanzierungsmöglichkeit. Bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben werden dabei gefördert. 

Daneben bietet die KfW noch weitere attraktive Fördermöglichkeiten in Form von Krediten oder Zuschüssen, wie etwa den Förderkredit für erneuerbare Energien, altersgerechtes Umbauen oder den Zuschuss zur Verbesserung des Einbruchschutzes.

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Wohn-Riester

Wohn-Riester oder auch die Eigenheimrente, ist eine Form der Altersvorsorge. Für die Nutzung der Zuschüsse, bestehen allerdings einige Voraussetzungen. So muss die Immobilie selbst genutzt werden. Das Darlehen ist zudem bis zum Renteneintritt zurückzuzahlen. Mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttogehalts müssen zur Tilgung des Kredits aufgewendet werden, um die Zulage von maximal 175 Euro pro Jahr zu erhalten.  Zudem gibt es eine Kinderzulage. Für vor 2008 geborene Kinder erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 185 Euro im Jahr, für Kinder, die nach 2008 geboren wurden 300 Euro im Jahr., in welchem eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wird. 

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Wohnungsbauprämie

Wer mindestens 50 Euro monatlich in einen Bausparvertrag einzahlt, hat die Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie zu nutzen. Bei ledigen Personen darf das zu versteuernde Einkommen eine Höhe von 35.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Dabei gibt es 10 Prozent auf maximal 700 Euro für Einzelpersonen und 1.400 Euro für Eheleute. Die Prämie steht Ihnen beim Kauf, Bau oder bei der Modernisierung Ihres Eigenheims zu.

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Arbeitnehmersparzulage

Zahlt Ihnen Ihr Unternehmen vermögenswirksame Leistungen, haben Sie die Option, diese in ein Eigenheim zu investieren. Mit der Einzahlung dieser Summe in einen Bausparvertrag können Sie die Arbeitnehmersparzulage nutzen – diese beträgt neun Prozent Ihrer Sparleistung (auf maximal 470 Euro bei Einzelpersonen). Voraussetzung hierfür ist, dass das zu versteuernde Einkommen  einer Einzelperson unter 17.900 Euro und bei Ehepaaren unter 35.800 Euro liegt.

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Fazit

Nach dem Wegfall des KfW-55-Standards für den Neubau bestehen viele weitere Fördermöglichkeiten fort. Mit dem stärkeren Fokus den KfW-40-Standard werden besonders die Anforderung im Neubau-Bereich erhöht. Dies kann zu einer weiteren Preissteigerung führen. Abzuwarten bleibt, welche Neuerungen das neu gegründete Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einführt.

Bei Fragen zu diesem Thema Fördermittel steht Ihnen das Team der Stadtsparkasse München gerne zur Verfügung.

Herr Thomas Fendt, Telefon: 089 2167-27264

Frau Birgit Mündel, Telefon: 089 2167-26264

Frau Andrea Stein-Worofka, Telefon:  089 2167-2426