Marcus Widrich ergänzt ab sofort die Geschäftsführung der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH (SIS). Der renommierte Immobilienexperte verantwortet komplexe Themen wie Großprojekte, Neubauten und gewerbliche Immobilien. Marcus Widrich ist seit vielen Jahren in der SIS als Prokurist und Vertriebsleiter Individual tätig. Dr. Bernhard Bauer, Sprecher der SIS-Geschäftsführung, meint: „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit auf dieser Ebene mit meinem sehr geschätzten langjährigen Kollegen. Gemeinsam mit unserer gut aufgestellten Mannschaft werden wir unsere Präsenz auf dem Münchner Immobilienmarkt weiter ausbauen“.

Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service-GmbH (SIS)

Als 100-prozentige Tochter der Stadtsparkasse München steht die SIS für Qualität, Sicherheit und Seriosität. Mit einem Objektvolumen von 1,72 Milliarden Euro (2019 – 2022) ist die SIS eines der größten Maklerhäuser in München. Aufgrund des breiten Netzwerks aus über 800.000 Sparkassenkunden in der Landeshauptstadt ist effektiver Kundenservice im Bereich des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien besonders erfolgreich. Für die hohe Qualität in der Kundenberatung wurde die SIS wiederholt von unabhängigen Instituten mit verschiedenen Testsiegeln ausgezeichnet, zum Beispiel mit dem Capital- oder Fokus-Money-Siegel. Alle unsere über 60 Maklerinnen und Makler sind so umfassend ausgebildet, dass die SIS über ein DIN-Zertifikat verfügt. In unserem Maklerteam arbeiten Immobilienfachwirte (IHK), Real Estate Manager (EBS), Architekten und Diplom-Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (DIA).

Baukindergeld

Das bisherige Baukindergeld ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen und hat bezüglich der Förderung von Wohneigentum für Familien eine große Lücke hinterlassen. Nun plant der Bund eine Neuauflage für das Baukindergeld, die bereits ab dem 1. Juni 2023 starten soll.

Mit dem KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF), dem „neuen“ Baukindergeld, sollen insbesondere Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie gefördert werden. Die Konditionen werden im Vergleich zum alten Modell neugestaltet.

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Kriterien für die Förderung

Vorrausetzung für die Förderung ist ein maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 EUR bei einem Kind (pro weiteres Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 EUR). Die Beantragenden dürfen noch kein Wohneigentum besitzen und das „alte“ Baukindergeld nicht in Anspruch genommen haben. Bei dem geförderten Objekt muss es sich zudem um einen klimafreundlichen Neubau handeln.

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Art der Förderung

Anstatt eines direkten Zuschusses wie beim „alten“ Baukindergeld, ist die Förderung in Form eines Darlehens mit vergünstigten Zinsen vorgesehen. Die Höhe des Anfangszinssatzes ist aktuell noch nicht bekannt. Das Kreditvolumen soll nach aktueller Planung nach Anzahl der Kinder und der Art des Gebäudes gestaffelt sein. Maximale Grenze wird aber 240.000 EUR betragen.

Das Förderdarlehen orientiert sich am KFN-Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Entsprechend sollen zwei Kategorien für die Immobilien gelten.

  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): Bei der Immobilie muss es sich mindestens um ein Energieeffizienzhaus 40 handeln. Zudem gelten die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM).
  • Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Premium: Hier kommen dieselben Voraussetzungen wie bei der soeben genannten Kategorie zur Anwendung. Darüber hinaus wird allerdings noch ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Behörde benötigt.

Bezüglich der beiden Gebäude-Kategorien werden nach aktuellem Stand je nach Kinderanzahl folgende Darlehen vergeben:

1. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude):

  • Bei 1 oder 2 Kinder: bis zu 140.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Bei 3 oder 4 Kinder: bis zu 165.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Ab 5 Kinder: bis zu 190.000 EUR vergünstigtes Darlehen

2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Premium:

  • Bei 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Bei 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 EUR vergünstigtes Darlehen
  • Ab 5 Kinder: bis zu 240.000 EUR vergünstigtes Darlehen
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Kombination mit weiteren Förderungen

Das „neue“ Baukindergeld „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird wohl mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar sein, wie z.B. dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124.

Eine Ausnahme stellt das KFN-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ dar. Hier wird nach aktuellen Planungen eine Kombination ausgeschlossen.

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Fazit

Im Vergleich zum bisherigen Baukindergeld sind die Anforderungen für den Erhalt der Förderung deutlich strenger. Die Einkommensgrenzen sind niedrig angesetzt, sodass es gerade in den Großstädten mit hohen Immobilienpreisen, wie München, in vielen Fällen fraglich sein wird, ob die Förderung überhaupt anwendbar ist.

Ob sich die Förderung bezahlt macht, lässt sich vor Bekanntgabe des Zinssatzes nicht abschließend sagen. Es lohnt sich in jedem Fall verschiedene Förderungen zu vergleichen und im eigenen Fall zu prüfen, welche Anforderungen erfüllbar sind. Gerne stehen wir Ihnen hier für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Bau- und Energieplanung

Bestehende Immobilie energetisch sanieren oder doch gleich auf einen Neubau setzen? Ein Thema beschäftigt derzeit viele Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien oder auch von einem größeren Immobilienbestand: die Energieeffizienz. Dabei geht es nicht nur um ganz praktische Überlegungen, wie die Wahl der richtigen Heizung. Es geht oft um eine generelle Überlegung, inwieweit man die eigene Immobilie selbst auf einen besseren Energiestandard bringen möchte. Dabei gilt es gerade bei älteren Bestandsimmobilien, notwendige Investitionen zur Energieeffizienz mit einem möglichen Wertverlust durch veraltete Technik abzuwägen. Denn ab 2024 soll nach den Plänen der Bundesregierung jede neue Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Es sind dazu verschiedene Förderungen und Übergangsfristen geplant, so können bestehende Öl- und Gasheizungen weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. Eine gute Energieberatung zur Auswahl der richtigen Maßnahmen ist sehr hilfreich. Hat man sich für eine Technik entschieden, gilt es, die richtigen Handwerker auszuwählen, die über das technische Material verfügen und Kapazitäten für den Umbau haben. Wenn Eigentümer sich für eine energetische Sanierung entscheiden, ist das bei einem Verkauf der Immobilie sehr hilfreich, da das Thema auch auf der Seite der Käuferinnen und Käufer eine wichtige Rolle bei der Preisgestaltung des Immobilienkaufs spielt.

Andere Eigentümerinnen entscheiden sich hingegen dafür, die energetische Sanierung lieber den neuen Eigentümern zu überlassen und das Objekt unsaniert zu verkaufen. Wer auf den Aufwand der Sanierung lieber verzichten möchte, kauft stattdessen lieber einen Neubau, um hier neben der wichtigen Bauträgerhaftung auch die Gewissheit zu haben, dass die Immobilie den aktuellen Stand der Technik und Effizienz bietet.

Sie überlegen derzeit auch, ob Sie lieber sanieren oder doch auf einen Neubau setzen? Wir beraten Sie gerne, welches Vorgehen in Ihrem Individuellen Fall am besten ist. Vereinbaren Sie einfach einen Termin über 089 2167 595 05 – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Staufener Str.

In München-Aubing entstehen auf einem sonnigen Grundstück zwei stilvolle Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit fünf eindrucksvollen Wohneinheiten (2- bis 3-Zimmer-Eigentumswohnungen mit Wohnflächen von ca. 73,95 m² bis ca. 110,88 m²). Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt, sodass mit dem Bau zeitnah nach Kauf gestartet werden kann. Es fällt keine Provision an.

Verkaufsstart und Preview-Event am Freitag, den 5. Mai 2023
Gerne laden wir Sie zu unserem exklusiven Preview-Event zum Verkaufsstart ein: Am Freitag, den 5. Mai 2023, haben Sie zwischen 15 Uhr und 18 Uhr die einmalige Gelegenheit, das Baugrundstück bereits vorab zu besichtigen. Unsere Immobilienexpertin Salima Karaduman wird die Veranstaltung begleiten, zusätzlich wird ein Finanzierungsexperte für Ihre individuellen Fragen vor Ort sein. Auf die ersten drei Käuferinnen oder Käufer wartet nach notariellem Abschluss zudem eine Überraschung: Sie können sich über ein E-Bike freuen – und so Ihre neue Umgebung in Aubing auf dem Rad erkunden.

Melden Sie sich jetzt unverbindlich zum Preview-Event an!

 

Weitere Informationen zum Neubauprojekt >>

Umwandlungsverbot

Das Umwandlungsverbot kommt – das hat die bayerische Staatsregierung diese Woche entschieden. Mietwohnungen können bei einem angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ohne dass die Bauaufsichtsbehörden zustimmen. 

Das Umwandlungsverbot gilt für Mehrfamilienhäuser mit mindestens elf Wohnungen. Insgesamt wurden 50 Gemeinden definiert, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Darunter ist auch München und einige der Gemeinden aus dem Umland. Unter die Regelung fallen alle Mehrfamilienhäusern mit mindestens elf Wohnungen. Das Umwandlungsverbot tritt zum 01.06.2023 in Kraft und ist zunächst befristet bis Ende 2025. 

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie jetzt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben handeln wollen. Gerade jetzt kann beispielsweise eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sinnvoll sein, um sich verschiedene Handlungsoptionen offen zu halten. Wir beraten Sie individuell mit bester Expertise und hervorragenden Kontakten in die Münchner Wirtschaft. 

Bitte wenden Sie sich dazu an Sascha Hermann, den Leiter unseres Expertenteams für Mehrfamilienhäuser und Großprojekte im Wohnungssegment. Sie erreichen Herrn Hermann unter 089 2167 595 52

Heizungen

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nun von der Bundesregierung beschlossen – bestehende Heizungen können weiter betrieben, defekte Heizungen können repariert werden. Neue Heizungen dürfen ab 2024 nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem wurde ein Förderkonzept beschlossen, das finanzielle Härten für den Tausch der Öl- und Gasheizungen abfedern soll. Den Änderungen müssen zunächst auch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, wodurch sich noch Änderungen ergeben können.

Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen zum aktuellen Stand zusammengefasst.

Nach den Neuerungen zum GEG muss ab 2024 bei neuen Heizungen konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um diese Vorgabe einzuhalten, können Eigentümerinnen und Eigentümer individuelle technische Lösungen umsetzen. Wichtig: Bereits eingebaute Heizungen können weiter genutzt oder auch repariert werden. Gleichzeitig legt das GEG fest, dass fossile Brennstoffe wie Gas und Öl nur bis 31.12.2044 zum Betrieb von Heizungen genutzt werden dürfen.

Das GEG sieht auch Ausnahmen vor:

Falls eine Heizung so kaputt geht, dass sie nicht repariert werden kann (eine sogenannte Heizungshavarie), gelten Übergangsfristen zwischen 3 und 13 Jahren (je nach Heizungstyp), innerhalb derer noch eine gebrauchte fossile Heizung eingebaut werden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer über 80 Jahre, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, entfällt die Pflicht der Umstellung auf Erneuerbares Heizen. Ausnahmen gibt es auch für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen.

Zudem sieht das GEG verschiedene Optionen vor, die den Heizungstausch sozial abfedern sollen. Dazu sind verschiedene Zuschüsse, Kredite und steuerliche Erleichterungen geplant.

Das Förderkonzept Erneuerbares Heizen besteht aus einer einkommensunabhängigen Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbst genutzten Wohnraum und drei Bonusförderungen zusammen, die je nach Technologie zwischen 10 und 40 Prozent liegen sollen.

Ostern 2023

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Partner,


Das Team der SIS wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage.
Bitte beachten Sie, dass unser Ladenlokal an den Osterfeiertagen vom 07. April bis einschließlich dem 10. April 2023 geschlossen ist.


Ihr SIS-Sparkassen-Immobilien-Service

Exklusive Preview am 23. April 2023

In München-Altperlach entstehen attraktive Neubau-Eigentumswohnungen auf einem einmaligen Grundstück in grüner Lage am Hachinger Bach. Das Neubauprojekt punktet durch seine idyllische, ruhige Wohnlage, die hochwertige Ausstattung und die schnelle Anbindung an die Münchner Innenstadt. Am Sonntag, den 23. April 2023, laden wir Sie von 10 Uhr bis 16 Uhr zum exklusivem Preview Event am Baugrundstück ein.

Bei „UBI68“ haben Sie die Wahl zwischen 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen, barrierefrei gestaltete Wohnungen, Haus-in-Haus-Varianten oder Maisonette-Wohnungen. Hier ist für jeden Wohnanspruch das Richtige dabei. In den großzügigen Gärten mit Terrassen und Balkonen in Süd- und West-Ausrichtung können Sie lange Sonnenstunden genießen. Die Energieversorgung erfolgt umweltfreundlich mit einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe.

In München-Altperlach sind Einrichtungen und Geschäfte für den täglichen Bedarf, wie Supermärkt, Schulen, Vereine, Apotheken und Restaurants schnell erreichbar. Mit dem Bus gelangt man auf kurzen Wegen weiter zum Perlacher Einkaufszentrum (PEP), zur U-Bahn-Station Neuperlach Zentrum, zum Ostbahnhof sowie zur Messestadt Riem.

Besuchen Sie uns am 23. April 2023 am Baugrundstück und erhalten Sie einen Eindruck von der herrlichen Lage der Wohnungen.

Jetzt unverbindlich anmelden!

München TV Beitrag

Am Donnerstag, 30.30.2023, wird in München TV wieder das Format „Unser München“ ausgestrahlt.

Wir freuen uns, unsere SIS und unsere Leistungen auch den Zuschauerinnen und Zuschauern zu zeigen.

Marcus Widrich, Prokurist und Vertriebsleiter, und Stefanie Maurer, Immobilienexpertin, gehen in der Sendung auf den Immobilienmarkt München ein und erläutern, welche Gründe individuell für den Verkauf als auch für den Kauf einer Immobilie besonders interessant ist.

Sehen Sie sich die Sendung gerne an, um alles Wichtige zu den Entwicklungen auf dem Münchner Immobilienmarkt zu erfahren.

Schauen Sie gerne rein auf München TV:

  • Donnerstag, 30.03.2023, 18:45 Uhr
  • Donnerstag, 30.03.2023, 22:45 Uhr

Die Sendung können Sie zudem zum Streamen später auch in der Mediathek von münchen.tv abrufen: .https://www.muenchen.tv/mediathek/video/immobilienmarkt-muenchen/

Wärmebild Sanierung

Die EU will den Klimaschutz im Gebäudesektor massiv voranbringen. Gemäß einer neuen Richtlinie sollen alle neuen Wohngebäude bis 2030 emissionsfrei sein. Zudem sollen sämtliche Wohngebäude in der EU bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreicht haben. Viele Wohngebäude sind daher von Sanierungsmaßnahmen betroffen.

In Deutschland gibt es derzeit neun Energieeffizienzklassen, die dabei helfen, Gebäude zu klassifizieren: A+ bis H. Dabei ist der Energiebedarf entscheidend für die Einstufung einer Immobilie. Gemäß der EU-Richtlinie soll die Klassifizierung nun für alle EU-Länder einheitlich auf einer Skala von A bis G vorgenommen werden, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Welche Energieeffizienzklasse Ihre Immobilie erfüllt, entnehmen Sie dem Energieausweis. Dessen Ausstellung ist beim Kauf einer Immobilie verpflichtend.

Derzeit wird über die Umsetzung der Richtlinie unter den Parteien noch rege gestritten. Die Bundesregierung drängt allerdings darauf, die Dekarbonisierung des Gebäudesektors schnell voranzutreiben.

Geplantes Verbot von Gas- und Ölheizungen ab 2024

Aktuell diskutiert die Bundesregierung bereits einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen. Die sogenannte Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass ab 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr in Immobilien eingebaut werden dürfen. Neu eingebaute Heizung sollen möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gasheizungen in Bestandsimmobilien wären dann nur noch erlaubt, wenn sie mit „grünen Gasen“ betrieben werden. Möglich ist es auch eine Gas-Hybridheizung zu nutzen, deren Wärmeerzeugung zum größten Teil aus erneuerbaren Energiequellen entstammt.

EU-Taxonomie

Im April 2021 hat die EU bereits technische Bewertungskriterien eingeführt, um damit die Nachhaltigkeit von Immobilien-Investitionen einzustufen. Konkrete Vorgaben gibt es dabei für den Neubau sowie für die Renovierung von Bestandsgebäuden.

Mehr dazu im Artikel „EU-Taxonomie – neue Umweltverträglichkeitskriterien für Immobilien“.

Fazit

Vielen Eigentümerinnen und Eigentümer stehen weitreichende Sanierungsmaßnahmen bevor. Des ist daher wünschenswert, weitere Fördermöglichkeiten zu schaffen, um die ausstehenden Sanierungsmaßnahmen besser bewältigen zu können. Oftmals kann der Austausch von Fenstern oder ein Optimieren der Dämmung die Energieeffizienz bereits bedeutend verbessern.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zum Thema EU-Taxonomie:

MIM Vortrag

München zählt zu den stärksten und komplexesten Immobilienmärkten Deutschlands. Unser Immobilienexperte Martin Schubert gibt einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen und Einflüssen auf dem Münchner Immobilienmarkt. Zudem berichtet er, was den Münchner Immobilienmarkt von anderen unterscheidet und worauf beim Verkauf, Kauf oder Investment zu achten ist. 

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Unsere Seminare und Vorträge

Mit unserem spannenden Seminar-Angebot bieten wir regelmäßig interessante Vorträge unserer Expertinnen und Experten rund um das Thema Immobilien an spannende Melden Sie sich gerne zu unseren kostenlosen Online-Seminaren an.

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Gewerbedeal

 

Das Büro- und Geschäftshaus befindet sich in einer attraktiven Mikrolage von Germering bei München. Bei der Immobilie handelt es sich um ein teilvermietetes Gewerbeobjekt mit ca. 3.400 m² Gesamtmietfläche, davon ca. 1.300 m² Einzelhandelsfläche, die aktuell an REWE vermietet ist. Die Immobilie weist derzeit einen Instandhaltungsstau auf. Ziel ist es, die Baureserve zu heben und die Mietflächen zu modernisieren. Hierbei wird eine attraktive Mischnutzung aus Nahversorgung, Büro und Wohnen angestrebt. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Sebastian Eder MRICS, Teamleiter Gewerbeimmobilien der SIS, ergänzt: „Die Transaktion zeigt, dass gute und nachhaltige Lagen im Großraum München weiterhin nachgefragt sind. Wir wünschen dem Käufer bei der zukünftigen Umsetzung und Entwicklung viel Erfolg“. Als Experten für gewerbliche Immobilien bringt die SIS Unternehmer und Investoren auf Augenhöhe zusammen. Derzeit befinden sich sehr interessante gewerbliche Objekte in unserem Portfolio. Darunter auch verschiedene größere Objekte mitten in der Innenstadt in München – eine seltene Gelegenheit für Investorinnen und Investoren, in einer solch unwiederbringlichen Lage zu investieren.

München

Über zwanzig Prozent in zwei Jahren – was sich anhört wie ein unrealistisches Renditeversprechen, ist die Steigerung, um die sich der Mietspiegel der Landeshauptstadt München in den letzten beiden Jahren erhöht hat. Der Mietspiegel stellt die ortsübliche Vergleichsmiete da und dient Vermietenden und Mietparteien als Orientierung zur durchschnittlichen Höhe der Mieten. Mit dem Mietspiegel können Vermietende ihre Mieterhöhungen begründen als auch Mietende eine Mieterhöhung überprüfen. Der Mietspiegel ist außerdem die Rechengrundlage für die Mietpreisbremse. Die Steigerung um 21 % ist zum einen darin begründet, dass bedingt durch die Corona-Pandemie 2021 kein neuer Mietspiegel erstellt, sondern der bisherige nur basierend auf dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben wurde. Nach dem neuen Mietspiegel der Stadt liegt die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete bei 14,58 Euro pro m² (2021: 12,05 Euro pro m²). Bei Bestandsobjekten weist der Mietspiegel einen durchschnittlichen Wert von 13,72 Euro pro m², bei Neuvermietungen sind es 16,07 Euro pro m². Dazu kommt aktuell, dass durch die gestiegenen Finanzierungszinsen die Nachfrage nach Immobilien etwas geringer ist als sonst. Dadurch bewegen sich derzeit auch potenzielle Kaufinteressenten auf dem Mietmarkt, was die Nachfrage nach Mietobjekten und damit auch die Preise erhöht. Gerne beraten wir Sie dazu, wie Sie als Verkauf- oder Kaufpartei am besten auf diese Entwicklung reagieren. Sicher ist, dass die aktuelle Marktsituation je nach individueller Situation mit der richtigen Strategie sehr gute Chancen bietet.

Frau in leerem Büro

Als Experten für gewerbliche Immobilien bringen wir Unternehmer und Investoren auf Augenhöhe zusammen. Derzeit befinden sich sehr interessante gewerbliche Objekte in unserem Portfolio. Darunter befinden sich verschiedene größere Objekte mitten in der Innenstadt in München – eine seltene Gelegenheit für Investorinnen und Investoren, in einer solch unwiederbringlichen Lage zu investieren. Auch durch die zahlreichen Verbindungen der Stadtsparkasse München bauen wir auf ein breites und vertrauensvolles Netzwerk an Kontakten in München und Umgebung. Bei Gewerbe- und Investmentimmobilien ist besonderes Fachwissen nötig, um kompetent zu beraten. Unser Gewerbe-Team verfügt über beste Expertise, Ausbildung und Erfahrung, um auch komplexe Herausforderungen zu lösen.

Wenn Sie sich für den Kauf oder die Anmietung einer gewerblichen Immobilie interessieren, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Teamleiter Gewerbe Sebastian Eder, Telefon 089 2167 595 68.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dem aktuell viel diskutierten Modell des Teilverkaufs von Immobilien. Anbieter dieses Modells versprechen älteren Menschen finanzielle Freiheit durch den Teilverkauf. „Teilverkäufe werden als schnell, unkompliziert und lebenslang sicher angepriesen. Tatsächlich halten Teilverkäufe vieles nicht, was die Werbung verspricht“, so die Bafin. Beim Teilverkauf können Eigentümer bis zu 50 Prozent Ihrer Immobilie an ein Unternehmen verkaufen und in der Immobilie wohnen bleiben. Das unkompliziert klingende Geschäft ist für Verkäuferinnen und Verkäufer allerdings mit zahlreichen Nachteilen verbunden, vom Immobilienverkauf durch das Unternehmen bei Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten bis zu Problemen beim Rückkauf oder späteren Gesamtverkauf.

Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH bietet ihren Kundinnen und Kunden auch hier gelebte Seriosität und beste Beratung – wir bieten das Modell des Teilverkaufs von Immobilien deshalb nicht an. Es gibt andere – seriöse – Modelle, die unseren Kundinnen und Kunden die gleichen Vorteile bieten, ohne die Nachteile des unseriösen Teilverkaufs.

Bitte gehen Sie direkt auf die Maklerinnen und Makler in Ihren Vertriebseinheiten zu, die Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie gerne in der Beratung, um das beste Modell für Ihre Kundinnen und Kunden zu finden. Wir zeigen Ihnen die Alternativen zum Teilverkauf.

Was ist ein Teilverkauf? Hier werden bis zu 50 Prozent des Eigenheims an ein Unternehmen verkauft. Gleichzeitig bevollmächtigt der Immobilien-Eigentümer dieses Unternehmen, die Immobilie später zu veräußern. Der Gesamtverkauf erfolgt spätestens nach dem Tod der Eigentümer. Zu Lebzeiten kann verkauft werden, wenn der Eigentümer es möchte oder auch gegen deren Willen, wenn sie bestimmte vertragliche Pflichten nicht erfüllen. In der Regel sind Eigentümer und Erben vertraglich berechtigt, einen Gesamtverkauf abzuwenden, indem der bereits an das Unternehmen veräußerte Teil zurückgekauft wird. Bis zum Gesamtverkauf können die Eigentümer durch ein Nießbrauchsrecht die Immobilie weiter bewohnen oder vermieten. Für die Nutzung müssen die bisherigen Eigentümer ein monatliches Entgelt bezahlen, das vertraglich vereinbart wird. Unter Umständen kann dieses Entgelt später aber möglicherweise durch das Teilkauf-Unternehmen erhöht werden.

Der oft als schnell und unkompliziert beworbene Teilverkauf hält er vieles nicht, was er verspricht. Viele Nachteile zeigen sich erst später, wenn die Immobilie tatsächlich insgesamt an einen Dritten verkauft wird. So haben die Eigentümer durch den Teilverkauf möglicherweise ein falsches Bild vom Verkaufswert bzw. erzielbaren Verkaufspreis der Immobilie. Dreh- und Angelpunkt des Geschäfts ist der von einem Sachverständigen ermittelte Verkehrswert. Für den Rückkauf oder Gesamtverkauf wird in der Regel in einem neuen Gutachten der dann aktuelle Verkehrswert bestimmt. Der Verkehrswert ist aber nicht das gleiche wie der tatsächliche aktuelle oder spätere Verkaufswert. Ein Rückkauf des an das Unternehmen veräußerten Teils der Immobilie ist in der Regel sehr teuer und kann den beim Teilverkauf erhaltenen Betrag erheblich übersteigen. Auch bei einer Insolvenz des Teilkäufers bestehen erhebliche Risiken für den Eigentümer.

Gerne unterstützen wir Sie in der Beratung und zeigen Ihren Kundinnen und Kunden seriöse Alternativen zum Teilverkauf auf. Gehen Sie direkt auf die Maklerinnen und Makler in ihren Vertriebseinheiten zu.

Hier finden Sie die vollständige Meldung der BaFin: BaFin – Immobilienteilverkauf

Familie vor Neubau-Gebäude

Wer derzeit bauen oder Eigentum kaufen möchte, ist mit hohen Zinsen und steigenden Energiekosten konfrontiert. Das soll sich für klimafreundliche Neubauten ab dem 1. März ändern. Möglich macht dies ein neues KfW-Förderprogramm.

Künftig soll der Fokus somit noch mehr auf die CO2- und Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus einer Immobilie liegen. Die bisherige Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird damit abgelöst.

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Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert wird sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb von Gebäuden. Die Voraussetzung: Das Objekt muss über den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 verfügen und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude QNG-PLUS erfüllen, sprich eine bestimmte ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität vorweisen.

Ein Zertifikat ist für die Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit nicht notwendig, hat aber Vorteile: Wer die Anforderungen erfüllt und diese zudem durch das Nachhaltigkeitszertifikat QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM dokumentiert, erhält noch mehr Unterstützung – und zwar in Form von zinsgünstigen Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das QNG-PREMIUM-Siegel unterscheidet sich von QNG-Plus durch seine höheren Ansprüche: Liegt der Primärenergiebedarf bei Objekten mit QNG-Plus beispielsweise bei maximal 96 kWh/m² a, sind es bei QNG-Premium maximal 64 kWh/m² a.

Antragsberechtigt sind Investor:innen, Unternehmen und Privatpersonen. Wichtig ist, dass die Förderanträge vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

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Weitere Förderung für Familien ab Juni geplant

Voraussichtlich ab dem 1. Juni 2023 soll es zudem einen Nachfolger für das Baukindergeld geben. Mit dem Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) sollen Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind liegt bei 60.000 Euro pro Jahr, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

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Weitere Fragen zur Baufinanzierung?

Dann nehmen Sie gerne mit unserem Expert:innen Kontakt auf:

089 2167 59505
immoservice@sparkasse-immobilienservice.de

Wie hat sich der gewerblichen Immobilienmarkt im vergangenen Jahr 2022 entwickelt und wie wird sich das aktuelle Jahr 2023 gestalten? Mit diesen Fragen befasst sich unser neuer Marktbericht 2022 für gewerbliche Immobilien. In unserer Online-Broschüre finden Sie wesentliche Marktdaten sowie einen Ausblick auf das Jahr 2023. Das Heft bietet interessante Marktdaten und Zahlen und unterstützt Unternehmer:innen und Investor:innen dabei, erfolgreich auf dem Markt für Gewerbeimmobilien zu agieren.

Das Gewerbe-Team der SIS verfügt über beste Expertise, Ausbildung und Erfahrung, um auch komplexe Herausforderungen zu lösen. Als Experten für Gewerbeimmobilien bringen wir gemeinsam mit der @Stadtsparkasse München Unternehmer und Investoren auf Augenhöhe zusammen.

Fordern Sie gerne Ihr Exemplar kostenfrei und unverbindlich an bei Sebastian Eder MRICS, Teamleiter Gewerbeimmobilien der SIS. Schicken Sie dazu eine Mail an sebastian.eder@immobilienservice-muenchen.de oder rufen Sie einfach an unter 089 2167 595 68.

Gewerbe-Marktbericht

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Immobilienmesse München

Am Samstag und Sonntag, den 18./19. März 2023, findet in der Kleinen Olympiahalle in München wieder die Münchner Immobilienmesse statt. Mit rund 50 Ausstellern erhalten die Besucher:innen einen Überblick über die aktuellen Immobilien im Münchner Stadtgebiet, im Umland und der Region. Besuchen Sie uns an unserem Messestand F2. Wir informieren Sie über unsere attraktiven Immobilienangebote und verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Registrieren Sie sich und sichern Sie sich jetzt gleich Ihre kostenlosen Messetickets oder besuchen Sie uns im Ladenlokal und holen Sie sich Ihre kostenlosen Tickets direkt bei uns im Tal 1, 80331 München, ab!

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Vorträge auf dem Fachforum

Abwechslungsreiche Vorträge,  spannende Fachbeiträge und Expertentipps rund um die Themen Verkauf, Kauf und Finanzierung von Immobilien erwartet Sie auf dem Fachforum der Münchner Immobilienmesse. Auch unsere Immobilien-Experten sind mit interessanten Vorträgen dabei und beantworten gerne Ihre Fragen.

Unser Fachvortrag: Immobilienmarkt München – Entwicklung der letzten 12 Monate

Marienplatz-München

Sonntag, den 19. März 2023 um 17 Uhr | Referent: Martin Schubert

Abwechslungsreiche Vorträge,  spannende Fachbeiträge und Expertentipps rund um die Themen Verkauf, Kauf und Finanzierung von Immobilien erwartet Sie auf dem Fachforum der Münchner Immobilienmesse. Auch unsere Immobilien-Experten sind mit interessanten Vorträgen dabei und beantworten gerne Ihre Fragen.

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Jetzt kostenlose Tickets sichern!

Kommen Sie gleich zum Marktführer und besuchen Sie uns an unserem Messestand F2 auf der Münchner Immobilienmesse 2023. Informieren Sie sich über Münchens aktuelle Marktlage, interessante Immobilienangebote sowie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und lernen Sie unsere Immobilien-Expert:innen persönlich kennen. Sichern Sie sich Ihre Freikarten!

Registrieren Sie sich jetzt  und erhalten Sie einen Gutscheincode für Ihre kostenlosen Messetickets!

 

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Mann bei der Grundsteuererklärung

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung hätte eigentlich um Mitternacht enden sollen. Nun wurde sie aber in Bayern um weitere drei Monate verlängert. Der ursprünglich anberaumte Abgabetermin Ende Oktober 2022 wurde zunächst auf den 31. Januar 2023 geschoben. Nun gibt es in Bayern eine neue Deadline: den 30. April 2023.

Bisher hat nicht einmal jede/r Dritte die Grundsteuerklärung online eingereicht. Durch die Fristverlängerung um drei Monate sollen Bürger:innen, Steuerberatungen und die Wirtschaft entlastet werden.

Reform der Grundsteuer wird ab 2025 wirksam

Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuerberechnungsform. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Reform der Berechnung gefordert, da diese auf Grundlage völlig veralteter Daten beruhte.

Wer Wohneigentum hat, muss daher Daten zum Grund- und Immobilienbesitz bei der Steuerbehörde einreichen. Die benötigten Daten sind u.a. Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. Diese sind in Form einer zusätzlichen Steuererklärung über das die Steuersoftware »Elster« oder ein Portal des Finanzministeriums abzugeben.

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer:

Energieberatung
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Welche Entlastungen gibt es vom Staat?

Die Bundesregierung möchte ab dem 1. Januar 2023 einige Faktoren anpassen, die für die Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie für das Finanzamt ausschlaggebend sind. So sollen die Liegenschaftszinssätze für Gewerbe- oder Mehrfamilienhäuser beOb Einmalzahlung, Gas- oder Strompreisbremse – für Bürgerinnen, Bürger, kleine und mittlere Unternehmen sorgt die Bundesregierung mit Unterstützungen für Entlastung. Eine erste Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden gab es bereits Ende 2022 mit der Dezemberhilfe. Weitere Maßnahmen sind ab März geplant: Mit der Gas- und Strompreisbremse sollen rund 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs im Nachgang vom Staat subventioniert werden. Für Gas ergibt sich daraus ein Preis von 12 Cent, für Fernwärme 9,5 Cent und für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde. Um davon zu profitieren, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht tätig werden – das übernimmt der Versorger.

Für Mieterinnen und Mieter gibt es ab 2023 zudem Entlastungen bei der CO2-Steuer. Ab sofort wird die Klimaabgabe für Heizen, Öl und Gas anteilig von Vermieterinnen und Vermietern mitbezahlt.ispielsweise sinken, während Vermieter:innen niedrigere Mietnebenkosten ansetzen dürfen.

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Kleine Maßnahmen mit großer Wirkung: So sparen Sie Energie

Neben den Entlastungspaketen sind auch Mietende, Eigentümerinnen und Eigentümer gefragt, sich aktiv zu beteiligen. Mit einfachen Maßnahmen können sie nicht nur Energie sparen, sondern auch Kosten senken:

  • Verbrauch reduzieren:
    Ob beim Duschen, Heizen oder Lüften – um effektiv Energie zu sparen, sollte der Gas-, Strom- und Warmwasserverbrauch reduziert werden. Wird die Raumtemperatur beispielsweise um einen Grad gesenkt, verringert sich der Energieverbrauch bereits um etwa sechs Prozent. Zudem sollte darauf geachtet werden, beim Lüften das Fenster kurz ganz zu öffnen, anstatt nur zu kippen. Heizungen sollte man regelmäßig warten und entlüften lassen. Auch Händewaschen mit kaltem Wasser oder eine kürzere Duschzeit kann Energie sparen.

  • Energieversorger prüfen: Oft lohnt es sich, die Preise des eigenen Anbieters zu prüfen, zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Wer eine Wohnung vermietet, muss zudem einen Energieausweis vorlegen. Anhand dessen und der Nebenkostenabrechnung kann ermittelt werden, wo Einsparpotenzial besteht.

  • Effizienz verbessern: Eine vollständige energetische Sanierung ist kostspielig oder aufgrund des Fachkräftemangels oft nicht möglich. Als Eigentümer können Sie allerdings auch mit wenigen Maßnahmen Effekte erzielen, zum Beispiel durch die Dämmung des Kellers oder des Dachbodens sowie den Austausch von undichten Fenstern. Auch eine Photovoltaikanlage könnte ab sofort für viele interessant werden: Ab 2023 gibt es umfassende Steuererleichterungen für alle, die mit einer Solaranlage selbst Strom erzeugen wollen. Alle Informationen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen finden Sie im FAQ des Bundesministeriums der Finanzen.
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Fragen zur Marktsituation oder zu Ihrer Immobilie?

In Zeiten von Energiekrise und Zinsanstieg stellen sich viele Menschen die Frage: Wann macht ein Immobilienkauf oder -verkauf Sinn? Ob Markteinschätzung oder Immobilienbewertung – unsere Expertinnen und -experten des SIS-Sparkassen-Immobilien-Services beraten Sie gerne:

immoservice@sparkasse-immobilienservice.de
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Bellevue Siegel

 

Seit 2006 zeichnet die renommierte Fachzeitschrift empfehlenswerte Immobilienunternehmen aus aller Welt mit dem Qualitätssiegel BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS aus. Die Auszeichnung gilt als einziges unabhängiges Qualitätssiegel in der Branche der Immobiliendienstleister und genießt ein beachtliches Renommee – national und international. Eine sechsköpfige Jury aus namhaften Profis der Immobilienwirtschaft und BELLEVUE-Redakteuren prüfen jedes Jahr neu, welche Unternehmen die Bewertungskriterien erfüllen und ausgezeichnet werden. Bewertungskriterien sind Seriosität, Erfahrung, Fachwissen, objektive Beratung, Marktkenntnis, attraktives Angebotsportfolio, umfassendes Dienstleistungsangebot und Zuverlässigkeit.
Zu den besten Immobilienunternehmen, die das begehrte Siegel in diesem Jahr erhalten haben, gehört die Firma SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH aus München.

Wir fühlen uns geehrt, dass unser Unternehmen auch in diesem Jahr als BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT ausgezeichnet wurde. Es ist eine Anerkennung für unsere nachhaltig erfolgreiche Arbeit, unsere Fachkompetenz sowie unseren besonderen Kundenservice.

 

Immobilienfinanzierung

Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten sorgen vor dem Hintergrund der aktuellen Rentensituation häufig zu Liquiditätsengpässen bei älteren Menschen. Gegebenenfalls fallen zudem hohe Sanierungskosten an oder es ist ein kostspieliger, altersgerechter Umbau notwendig. Oftmals ist dringend benötigtes Vermögen in Immobilieneigentum gebunden. Da die Mieten weiterhin hoch sind und viele Menschen ihr gewohntes Eigenheim nicht aufgeben möchten, kommt oftmals der Verkauf der Immobilie nicht in Frage. Die Immobilien-Verrentung kann hier eine sinnvolle Alternative sein.

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Die drei gängigsten Modelle der Immobilienrente sind Folgende:

  • Verkauf und Rückmietung der Wohnimmobilie (Sale-and-Lease-back)
  • Verkauf gegen monatliche Leibrente und Wohnrecht des Verkäufers
  • Verkauf gegen Einmalzahlung und Wohnrecht des Verkäufers

Käufer:in der Immobilie sind oftmals Privatpersonen, die die Immobilie als Kapitalanlage erwerben. Auch Familiy Office, Stiftungen oder Unternehmen sind an derartigen Investitionen interessiert.ein.

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Sale-and-Lease-Back

Beim Sale-and-Lease-Back verkauft der/die Verkäufer:in die Immobilie und mietet diese zugleich an. Dieses Prinzip wird in einem notariellen Kaufvertrag festgehalten.

Der Kaufpreis für die Immobilie wird in der Regel über das sogenannte Ertragswertverfahren ermittelt. Dabei wird dieser aber nur um einen kleinen Anteil im Vergleich zum marktüblichen Preis gemindert.

Mit dem Kaufvertrag wird zugleich ein Mietvertrag abgeschlossen, in welchem eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wird. Dadurch wird garantiert, dass die Verkaufspartei so lange wie gewünscht in der Immobilie wohnen bleiben kann. Sonderausgaben für die Immobilie, wie z.B. Renovierungen, hat nun auf der/die Käufer:in als Vermietende/r zu tragen.

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Leibrente

Bei dem Modell der Leibrente wird eine Immobilie zu einem reduzierten Kaufpreis gegen ein Rentenversprechen verkauft. Der/die Verkäufer:in erhält zudem ein Wohnrecht für die Immobilie.

Der marktübliche Kaufpreis wird dabei um den Wert des Wohnrechts, das dem/der Verkäufer:in zugesprochen wird, vermindert. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt über regelmäßige Rentenzahlungen. Diese können monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen. Diese Rentenzahlungen sind bis zum Tod der Verkäufer:in garantiert. Die Instandhaltung sowie die Grundsteuer sind von der Käuferpartei zu zahlen.

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ermöglicht den Verkäufer:innen zudem, lebenslang die Immobilie bewohnen zu können. Der Wert des Wohnrechts ergibt sich aus der geschätzten Lebenserwartung und kann zu erheblichen Preisabschlägen führen. Desto jünger man ist, sprich desto länger die Lebenserwartung, desto höher ist die Summe, um die sich der Kaufpreis reduziert.

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Verkauf mit Wohnrecht

Auch ein Verkauf der Immobilie als Einmalzahlung gekoppelt an ein Nießbrauchrecht ist möglich. Hierbei wird der marktübliche Kaufpreis ebenfalls um den Wert des Wohnrechts gemindert.

Der/die Verkäufer:in erhält das Nießbrauchrecht für die Immobilie, welches im Grundbuch eingetragen wird. Das Nießbrauchrecht geht über das Wohnrecht hinaus. Der/die Verkäufer:in bewohnt weiterhin die Immobilie und kann zudem die Erträge aus der Immobilie, wie z.B. Mieteinnahmen, selbst behalten. Das Nießbrauchrecht ist allerdings nicht vererb- oder übertragbar.

Dieses Modell wird traditionell eher innerhalb der Familie angewandt.

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Wählen Sie das richtige Modell

Jedes Immobilienrenten-Modell hat seine Vor- und Nachteile. Welches Modell für Sie das Richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen ab. Gerne beraten Sie unsere Immobilien-Expert:innen und unterstützen Sie beim Thema Immobilienverkauf.

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Charta der Vielfalt

Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service, die Stadtsparkasse München sowie der Sparkassen-Versicherungsservice unterzeichnen die Charta der Vielfalt.

Der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH (SIS) steht für eine offene Haltung gegenüber allen Menschen und Lebensformen. Deshalb hat die SIS zusammen mit der Muttergesellschaft Stadtsparkasse München und der SVS Sparkassen VersicherungsService GmbH die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Damit möchte die SIS ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz setzen.

Ein Arbeitsumfeld ohne Vorurteile, in dem sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt fühlen, unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, ihrer Nationalität, Religion sowie sexueller oder geschlechtlicher Identität, ist uns sehr wichtig.

Wir glauben, dass unterschiedliche Hintergründe und Denkweisen eine Bereicherung sind – sie fördern die Produktivität und führen zu zielgerichteteren Ergebnissen.

Genauso vielfältig wie die Stadt München sind auch unserer Kundinnen und Kunden – und zu dieser Vielfalt möchten wir uns durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt klar bekennen.

„Seit dem Jahr 2019 begleitet die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH den Christopher Street Day mit viel Freude und Engagement“, so SIS-Geschäftsführer Dr. Bernhard Bauer. „Die Botschaft des Münchner CSD ‚Vielfalt, Offenheit und Respekt im Umgang miteinander‘ liegt auch uns bei unseren Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und Partnerunternehmen sehr am Herzen.“

Die Charta der Vielfalt

Charta der Vielfalt e. V. ist eine Initiative unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzlers Olaf Scholz. Mit der Initiative soll die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland gefördert werden. Mehr als 4.800 Unternehmen und Organisationen haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet. Davon profitieren rund 14,7 Millionen Arbeitnehmende deutschlandweit.

Charta der Vielfalt e.V.

Rentnerin mit Enkelin

Wegen einer geplanten Reform der Bundesregierung könnte das Erben von Immobilien ab 2023 deutlich teurer werden. Durch die neue Berechnungsgrundlage der Finanzämter werden viele Immobilien künftig wohl deutlich höher eingeschätzt, was zu einer faktischen Erhöhung der Erbschafts- und der Schenkungssteuer führt.

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Neue Berechnungsgrundlagen für den Marktwert

Die Bundesregierung möchte ab dem 1. Januar 2023 einige Faktoren anpassen, die für die Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie für das Finanzamt ausschlaggebend sind. So sollen die Liegenschaftszinssätze für Gewerbe- oder Mehrfamilienhäuser beispielsweise sinken, während Vermieter:innen niedrigere Mietnebenkosten ansetzen dürfen.

Eigenheimbesitzende sind besonders von der Erhöhung der Restwerte von Immobilien betroffen, da das Finanzamt nun mit einer Nutzungsdauer von 80 Jahren anstatt den bisherigen 70 Jahren kalkulieren soll. Speziell die Änderungen des Sachwertfaktors haben es in sich. Mit diesem Faktor werden der Wert des Grundstücks und der Immobilie multipliziert. Diese Berechnung ergibt dann den Marktwert der Immobilie. Der bisherige Sachwertfaktor lag zwischen 0,9 und 1,1. Nun soll sich dieser in vielen Fällen auf 1,3 bis 1,5 erhöhen.

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Steigende Erbschaftssteuer besonders im Münchner Umland

Der Sachwertfaktor wird besonders dort herangezogen, wo kein Gutachterausschuss einen entsprechenden Sachwert ermittelt. Während sich die Erbschaftssteuer in der Stadt kaum ändern dürften, wird sie daher in vielen Fällen im Münchner Umland deutlich steigen.

Oftmals sind die Bodenrichtwerte in den ländlichen Gebieten sehr niedrig angesetzt. Liegt dieser Wert beispielsweise bei 1.000 Euro pro Quadratmeter und erhöht sich der Sachwertfaktor von 1 auf 1,4, würde eine Immobilie bei der Steuer um 40 Prozent höher bewertet werden. Die Steuer können sich somit um mehrere Hunderttausend erhöhen.

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Freibeträge sind schneller überschritten

Problematisch wird es zudem insbesondere für diejenigen, deren Immobilien nur knapp unter dem Freibetrag lagen. Die bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer angewandten Freibeträge werden durch die höhere Bewertung viel schneller ausgeschöpft. Nach Überschreitung des Freibetrags, ist der entsprechende Anteil zu besteuern. Wird nach Abzug des Freibetrags eine Erbsumme von 600.000 Euro überschritten, so erhöht sich zudem der Steuersatz von 15 auf 19 Prozent. Die fällige Steuer kann sich dann sogar verdoppeln.

Eine Erhöhung der Freibeträge im Erbschafts- oder Schenkungsfall bleibt bislang allerdings aus. Stimmen diesbezüglich werden allerdings laut.

Bis auf Weiteres beträgt der Freibetrag 400.000 Euro pro Kind und 200.000 Euro pro Enkel. Gehört die Immobilie einem Ehepaar gemeinschaftlich, so verdoppeln sich diese Beträge. Ehepartnern und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei untereinander übertragen.

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Steuerfrei vererben

Steuerfreies Vererben ist dennoch möglich, soweit die Wohnfläche der Immobilie 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Für die Steuerbefreiung ist eine Eigennutzung der Immobilie vorausgesetzt. Das bedeutet, dass die Immobilie von den Erben selbst bewohnt sein muss und zehn Jahre lang nicht verkauft werden darf.

Alle zehn Jahre darf zudem mit den gleichen Freibeträgen neu geschenkt werden. Daher sollte man bereits zu Lebzeiten über Schenkungen nachdenken. Diese sollten allerdings die Freibeträge möglichst nicht überschreiten.

Möchten die Vererbenden dennoch in der Immobilie wohnhaft bleiben, können sie sich vertraglich bei der Übertragung ein Wohnrecht einbehalten. Wird ein Nießbrauchrecht eingeräumt, kann die Immobilie weiterhin voll genutzt werden. Das Nießbrauchrecht vermindert sogar den Wert der Immobilie, welches wiederum die Schenkungssteuer senkt. Rückforderungsrechte sorgen dafür, dass die Immobilie im Todes- oder Scheidungsfall des oder der Beschenkten abgetreten werden muss.

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Fazit

Steuerfreies Vererben ist dennoch möglich, soweit die Wohnfläche der Immobilie 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Für die Steuerbefreiung ist eine Eigennutzung der Immobilie vorausgesetzt. Das bedeutet, dass die Immobilie von den Erben selbst bewohnt sein muss und zehn Jahre lang nicht verkauft werden darf.

Alle zehn Jahre darf zudem mit den gleichen Freibeträgen neu geschenkt werden. Daher sollte man bereits zu Lebzeiten über Schenkungen nachdenken. Diese sollten allerdings die Freibeträge möglichst nicht überschreiten.

Möchten die Vererbenden dennoch in der Immobilie wohnhaft bleiben, können sie sich vertraglich bei der Übertragung ein Wohnrecht einbehalten. Wird ein Nießbrauchrecht eingeräumt, kann die Immobilie weiterhin voll genutzt werden. Das Nießbrauchrecht vermindert sogar den Wert der Immobilie, welches wiederum die Schenkungssteuer senkt. Rückforderungsrechte sorgen dafür, dass die Immobilie im Todes- oder Scheidungsfall des oder der Beschenkten abgetreten werden muss.

Besondere Auswirkungen haben die Änderungen voraussichtlich auf Geschäftsimmobilien und vermieteten Objekten. Zu befürchten ist das die Steuererhöhungen anfallenden Mehrkosten auf durch die Erben auf die Mietenden umgelegt werden. Dies führt auch zur Erhöhung der Mieten.

Durch die Eigentumsübertragung und Schenkungen zu Lebzeiten können weiterhin Steuern eingespart werden.

Von übereilten Übertragungen der Immobilien ist allerdings abzuraten. Schließlich sollte gut durchdacht sein, wie mit einer Immobilie umgegangen wird, insbesondere wenn diese noch von den Eigentümer:innen bewohnt wird. Denn etwaige Nachteile, die durch die Übertragung entstehen, wie der Scheidungsfall oder die Insolvenz des Kindes, wiegen die Steuernachteile nicht auf.

Sie denken stattdessen über den Verkauf Ihrer Immobilie nach? Oder haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten diese vermieten? Kontaktieren Sie gerne unsere Immobilienexpert:innen. Wir beraten Sie gerne rund um Ihre Immobilie.

Um die Bevölkerung angesichts der teilweise stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung entschieden, Gas- und Fernwärmekunden mit einer Soforthilfe zu unterstützen. Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Frau füttert Sparschwein
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Was muss man tun, um die Soforthilfe zu erhalten?

Die Entlastungen für Gas und Wärme sollen automatisch beim Kunden landen, so dass man selbst nichts unternehmen muss. Wenn Sie als Eigentümer:in ein Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung vereinbart haben, müssen Sie nichts weiter tun. Entweder verzichten die Energieversorger auf den Einzug oder überweisen die Summe zurück. Wenn Sie selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie im Dezember auf die Zahlung verzichten. Wer trotzdem überweist, erhält die Entlastung über die Jahresabrechnung oder eine Gutschrift des Versorgers mit der nächsten Abrechnung.

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Ist mit der Übernahme des Dezember-Abschlags alles erledigt?

Für Gaskund:innen nicht, da die Höhe des konkreten Entlastungsbetrags im zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt wird. Die Entlastung entspricht dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 angenommen hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erstattet. Bei Fernwärmekund:innen soll es wegen anderer Vertragsstrukturen keine weitere Abrechnung geben, daher bleibt es hier bei der pauschalen Kostenübernahme. Sie bekommen den Abschlag

erstattet, den Sie im September gezahlt haben plus eines pauschalen Zuschlags für Preissteigerungen von 20 %.

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Gibt es Besonderheiten für Mieterinnen und Mieter?

Mieter:innen haben meist keinen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger, so dass die Gasrechnung über den Vermieter:in läuft. Deshalb kommt die Entlastung bei Mieter:innen erst mit der Heizkostenabrechnung im Jahr 2023 an.

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Was gilt für Haushalte, die mit Öl oder Pellets heizen?

Für Brennstoffe wie Öl oder Pellets ist keine Soforthilfe vorgesehen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Preise hier weniger stark gestiegen seien. Wer seine Rechnung für Heizöl oder Pellets aber nachweislich nicht mehr zahlen kann, kann beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen.

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Wer erhält die Hilfe?

  • Privathaushalte,
  • Kleinunternehmen, die im Jahr nicht mehr als 1,5 Mio Kilowattstunden Gas verbrauchen und mit dem Gas keinen Strom oder Wärmeerzeugungsanlagen betreiben,
  • Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung
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Müssen die Hilfen versteuert werden?

Nur wer über 75.000 Euro verdient, muss die staatliche Einmalzahlung versteuern – so ist es zumindest von der Bundesregierung angekündigt.

Aktuelles vom Münchner Immobilienmarkt

Die neue S-Immo News Ausgabe ist jetzt erhältlich. In der neuen Ausgabe der SIS Immobilien-News erhalten Sie hilfreiche Tipps zum Thema „Energiesparen“ sowie einen Auszug aus unseren Groß- und Neubauprojekten. Auch haben wir wieder viele attraktive Objekte, die wir in unserem Portfolio führen, zusammengestellt.

Die S-Immo News erscheint mehrmals im Jahr. Mit dem Magazin informieren wir zu aktuellen Entwicklungen am München Immobilienmarkt sowie Themen rund um Immobilien und Wohnen.

Das Magazin S-Immo News erhalten Sie in den Filialen der Stadtsparkasse München und in unserem Ladenlokal im Tal 1, 80331 München. Zudem ist die Ausgabe als Download erhältlich.

S-Immo-News-2022

Capital Auszeichnung

Große Freude beim Team der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH (SIS):

Zum wiederholten Male hat das Wirtschaftsmagazin Capital deutschlandweit die Maklerunternehmen unter die Lupe genommen. Und erneut wurde die SIS mit der Bestnote und fünf Sternen belohnt. Insgesamt wurden rund 3.100 Maklerunternehmen getestet. „Wir setzen uns jeden Tag mit höchstem Engagement dafür ein, dass unsere Kund:innen am Münchner Immobilienmarkt das bestmögliche Angebot erhalten und wir ihren Immobilienwunsch – sei es Kauf, Verkauf oder Kapitalanlage – zur höchsten Zufriedenheit erfüllen“, ergänzt SIS-Geschäftsführer Dr. Bauer. „Diese Auszeichnung haben wir durch unsere gemeinsame Teamleistung erreicht“. Im bestens ausgebildeten Makler-Team der SIS arbeiten Immobilienfachwirte (IHK), Architekten sowie Diplom-Sachverständige für das Bewerten von bebauten und unbebauten Grundstücken (DIA).

In einem zweistufigen Testverfahren bewertete CAPITAL bereits zum neunten Mal zusammen mit dem IIB Institut und dem Analysehaus Scope Fund Analysis die Qualität von Kaufvermittlern von Wohnimmobilien. In die Analyse flossen neben dem Umfang des Immobilienangebots vier Kriterien ein: Qualifikation, Prozessqualität, Exposé und Vertrag sowie der Service der Unternehmen

 

Bitte beachten Sie: Wir dürfen das Siegel an den Standorten Hauptstelle und Verwaltungszentrum einsetzen, an den dezentralen Standorten darf das Siegel aus vertraglichen Gründen nicht ausgestellt werden.

Auszeichnung Portale

Es freut uns, dass die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH wieder für die gute Zusammenarbeit und ihre Erfahrung sowie das Branchenwissen von den Portalen Immobilienscout24 und Immowelt als Experte und als Business Partner 2022 ausgezeichnet wurde.

Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH legt großen Wert auf Qualität und eine professionelle Immobilienvermittlung. Unsere Immobilienmakler:innen sind nach DIN EN 15733 zertifiziert und nach höchsten Qualitätsstandards geschult. Unsere Expertise wird uns auch durch renommierte Unternehmen immer wieder bestätigt.

Gerne beraten wir unsere Kundinnen und Kunden mit bester Fachkenntnis rund um alle Immobilien-Themen. Ob Kauf oder Verkauf, ob Wohn- oder Gewerbeimmobilien – unsere umfassend ausgebildeten Immobilien-Spezialist:innen unterstützen Sie dabei, das beste Ergebnis für Ihr Anliegen zu erreichen.
Bitte vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin unter
089 2167 59505 oder schauen Sie auf unsere Website unter Kontakt.

Marktbericht 2023

Unser neuer Immobilien-Marktbericht München ist frisch erschienen. Wir freuen uns Ihnen neben den aktuellen Entwicklungen des Münchner Immobilienmarkts auch dieses Mal wieder viele spannende Themen rund um Immobilien vorstellen zu dürfen.

Gerade in Zeiten der Inflation ist es für viele Menschen wichtig, ihr Kapital sicher und nachhaltig anzulegen. Immobilien bieten gerade in Krisenzeiten bleibende Werte und Stabilität. Lesen Sie, welche attraktiven Kapitalanlage-Objekte derzeit im Portfolio sind.

Im Interview diskutieren Ralf Fleischer, Vorstand der Stadtsparkasse München, und Ralf Büschl, Bauträger, über Zukunftsvisionen für München.

In der aktuellen Ausgabe thematisieren wir zudem die Marktsituation in München. Wie geht es mit dem Immobilienboom weiter – steigen die Preise weiter oder ist bereits ein Ende in Sicht?

Wir zeigen die Kaufpreise der vergangenen zwölf Monate in den verschiedenen Münchner Stadtbezirken. Aufgrund der stark volatilen Zinssituation können die aktuellen Marktpreise im Vergleich zu den vergangenen Monaten abweichen. Unsere Immobilienspezialist:innen beraten Sie gerne.

Bestellen Sie gerne kostenfrei und unverbindlich Ihr persönliches Exemplar auf unserer Website.

Weitere Beiträge

Energie Solaranlage
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Maßnahmen für eine CO2-effizientere Energieversorgung

Um die Nachhaltigkeit von Immobilien zu gewährleisten, können unterschiedliche Maßnahmen beim Neubau oder bei der Sanierung von Bestandsimmobilien berücksichtigt werden. So lässt sich durch die Umstellung auf erneuerbare Energien bzw. CO2-neutrale Heizmethoden der Primärenergiebedarf der Immobilie signifikant senken. Hierunter zählen Biomasseheizungen, mit welchen Holzprodukte, Reststoffe aus der Forst- und Landwirtschaft, biogene Abfälle und Energiepflanzen zur Energiegewinnung genutzt werden. Des Weiteren gibt es Heizungssysteme auf Basis regenerativen Methans oder Wasserstoffs sowie Solaranlagen. Wärmetauscher bzw. -pumpen mit Strom aus erneuerbaren Energien kommen bei Neubauten ebenfalls häufig zum Einsatz.

Ebenso kann der Umstieg auf eine reine LED-Beleuchtung, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden zur CO2-Reduktion beitragen.

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EU-Taxonomie – ein neues Nachhaltigkeits-Klassifizierungssystem

Die im Rahmen des Green Deals (Ziel: Klimaneutralität bis 2050) verabschiedete Taxonomie-Verordnung der EU tritt zu Jahresbeginn 2022 in Kraft. Darin beinhaltet ist ein Klassifizierungssystem zur Einstufung des Nachhaltigkeitsgrades, das künftig auch für Immobilien Anwendung findet. Zu erwarten ist, dass die Preisschere zwischen nachhaltigen Immobilien und nicht nachhaltigen Immobilien dadurch in den nächsten Jahren größer wird.

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Dekarbonisierung von Immobilien

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung auch Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Immobilienbranche erlassen. Der Strompreis soll künftig sinken, die Gas- und Ölpreise hingegen steigen. Energieeinsparende Gebäudesanierungen sollen durch Förderprogramme und steuerliche Abschreibungen unterstützt werden. So soll der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert werden, während neue Ölkessel nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen.

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Reduzierung von Emissionen

Ab 2026 sollen Immobilien zudem in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) einbezogen werden. Dies gilt als wichtiges Instrument zur Eindämmung des Klimawandels und zur kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Emissionen von Gebäuden werden dabei in einem Handelssystem erfasst und entsprechend ihrer Höhe bepreist. Wer also CO2 ausstößt, muss künftig Zertifikate erwerben. Die Anzahl der verfügbaren Zertifikate am Markt ist begrenzt. Dadurch soll ein weiterer Anreiz zur Reduktion von Emissionen und den Umstieg auf nachhaltige Brennstoffe in Gebäuden gegeben werden.

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Gebäudeheizung als Sorgenkind in Bayern

Auch der Freistaat Bayern will bis 2040 klimaneutral sein. Gerade beim Thema Gebäudeheizung besteht allerdings noch jede Menge Nachholbedarf. Bisher laufen noch drei Viertel der Heizungen in Bayern mit Öl oder Erdgas. Aktuell werden 39 Prozent der Heizungen im Bestand mit Erdgas betrieben, 36 Prozent mit Heizöl und nur 25 Prozent mit erneuerbaren Energien, wie Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärme. Sogar bei Neubauimmobilien werden noch immer Gasheizungen eingebaut – zu fast einem Drittel.

Gemäß den Hochrechnungen der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) müssten 118.000 Heizungsanlagen im Jahr auf erneuerbare Energien umgestellt werden, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Bei der Größenordnung entspräche das pro Monat in etwa einer Stadt wie Hof. Expertenschätzungen zur Folge wird das Ziel 2040 knapp verfehlt werden.

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Fördermöglichkeiten für klimaneutrale Immobilien

Wie es im Bereich der Fördermittel für klimaeffiziente Gebäude weitergeht, ist nach dem  Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW  Ende Januar 2022 noch nicht klar.  Das Förderprogramm für die energetische Sanierung soll wieder starten.  Für Energieeffizienzhäuser nach KfW-40-Standard  soll ein neues Förderkonzept auf den Weg gebracht werden.  Für 2023 ist dann eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung geplant.

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Ausblick – Immobilienmarkt

Durch die neuen Vorgaben werden auch auf dem Immobilienmarkt mehr Anreize geschaffen, in nachhaltigere Immobilien zu investieren. Wer sich also früh mit dem Thema umweltverträgliches Wohnen auseinandersetzt und seine Immobilie im Sinne der Nachhaltigkeit modernisiert, kann langfristig eine Wertsteigerung erzielen. Aber auch aus Eigennutzersicht führt kein Weg an umweltverträglicheren Immobilien vorbei. Der frühzeitige Umstieg auf erneuerbare Energien ist bei steigenden CO2-Preisen in jedem Fall lohnenswert und schont langfristig den Geldbeutel.

Immobiliensuche älteres Paar

Salima Karaduman ist Expertin für Assetprodukte und Kapitalanlagen. Als Bankerin und Immobilien-Maklerin mit langjähriger Berufserfahrung weiß sie, auf was Kapitalanleger:innen beim Kauf einer Pflegeimmobilie achten müssen:

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Frau Karaduman, was müssen Anleger:innen vor dem Kauf einer Pflegeimmobilie beachten?

Grundsätzlich liegt der Fokus bei der Auswahl einer Pflegeimmobilie auf der Rendite. Hier profitieren Anleger:innen insbesondere von Lagen am Stadtrand oder auf dem Land. Niedrigere Quadratmeterpreise bei einer hohen Nachfrage ermöglichen hier eine höhere Rendite als vergleichbare Immobilien in Stadtgebieten. In München beispielsweise gibt es keine Baukapazitäten und das bei einer steigenden Nachfrage. In diesem Fall geht die Rendite gegen Null. Deshalb: Besser in Pflegeimmobilien auf dem Land investieren oder aber in Städten mit niedrigeren Grundstückspreisen. Die Rendite ergibt sich aus Mietverträgen, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Nebenkosten. Um das Risiko einer Insolvenz des Betreibers oder des Bauträgers zu minimieren, sollten Anleger:innen beide genau unter die Lupe nehmen.

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Wie finden Laien einen solventen und erfahrenen Betreiber?

Zum einen ist die langjährige Erfahrung des Betreibers ein wichtiges Auswahlkriterium, zum anderen wie groß der Betreiber ist. Handelt es sich um eine Organisation oder um eine kleine familiengeführte GmbH? Ist Letzteres der Fall sollten Sie vorsichtig sein und diese ggf. vorab von Expert*innen beurteilen lassen. Auch die Anzahl der Standorte gibt Aufschluss darüber, ob es sich um einen großen oder eher kleinen Betreiber handelt. Wenn Sie sich nicht näher mit der Materie beschäftigen möchten, überlassen Sie die Prüfung erfahrenen Makler*innen. Bei der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH beispielsweise, prüfen wir alle Objekte und nehmen dabei sowohl Bauträger als auch den Betreiber unter die Lupe. Eine Risikoabsicherung, dass der Betreiber nicht doch insolvent geht, gibt es jedoch nicht, zumal die Mietverträge alle über einen längeren Zeitraum von mindestens 20 bis 30 Jahren geschlossen werden.  Um das Risiko zu minimieren, achten wir bei der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH bei Objekten darauf, dass diese ausschließlich von großen Betreibergesellschaften und erfahrenen Bauträgern realisiert werden.

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Warum sollten auch erfahrene Anleger über einen Makler kaufen und nicht direkt über einen Bauträger?

Kostentechnisch spielt es keine Rolle, ob Kund*innen direkt beim Bauträger oder über uns als Immobilienmakler kaufen. Kund*innen zahlen keine Provision, gehen aber auf Nummer sicher, dass es sich bei der Pflegeimmobilie ihrer Wahl um ein seriöses Objekt mit Perspektive handelt. Bevor wir Objekte in den Vertrieb nehmen prüfen wir sowohl Bauträger als auch die Betreibergesellschaft. Stufen wir ein Objekt als unsichere Investition für unsere Kund*innen ein, schafft es das Objekt gar nicht erst in den Vertrieb. Zudem sparen Kapitalanleger*innen viel Zeit, da wir vorab alle wichtigen Unterlagen prüfen.

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Bevorzugtes Belegungsrecht – nur ein Marketinggag?

Dass ein Zimmer genau dann frei wird, wenn es die Kunden kurzfristig benötigen, garantiert das Belegungsrecht nicht. Allerdings bieten viele Pflegeheime für einen solchen Fall sogenannte Ausweichzimmer an. Tritt ein dringender Pflegefall ein, etwa nach einem Unfall oder einer Krankheit, wäre der erste Schritt die betroffene Person in der nächstgelegenen Pflegeeinrichtung unterzubringen. Damit ist die Erstversorgung bei einer akuten Pflegebedürftigkeit gegeben. Wird dann ein Platz in dem entsprechenden Pflegeheim frei, haben Eigentümer ein bevorzugtes Belegungsrecht.

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Wann lohnt sich eine Pflegeimmobilie, wann sollte ich eher in Mikroapartments investieren?

Nach wie vor gibt es eine hohe Nachfrage bei Mikroapartments. Im Gegensatz zum Studenten- oder Pflegeapartment entfällt hier die Zweckgebundenheit. So dürfen in einem ausgewiesenen Studentenapartment, Studenten oder Auszubildende einziehen, Pflegeapartments werden ausschließlich an Pflegebedürftige vergeben. Mikroapartments sind von dieser Zweckgebundenheit befreit, was jedoch nicht unbedingt von Vorteil ist. Ich persönlich bin nach wie vor ein Fan von Betreiberimmobilien im Pflegesegment. Durch den demografischen Wandel und einer zunehmenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen, stellen Pflegeimmobilien auch in Zukunft ein nachhaltiges und gleichzeitig soziales Investment dar. Denn mit dem Kauf einer Pflegeimmobilie investiere ich nicht nur in die Sachanlage, sondern engagiere mich gleichzeitig für eine gemeinnützige Institution.

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Aktien oder Pflegeimmobilie?

Das kommt darauf an – die Mischung macht’s. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden vor dem Kauf eine bedarfsgerechte Beratung. Dabei analysieren wir die Vorstellungen des Kunden und vergleichen diese mit der aktuellen Situation seines Investments. Grundsätzlich empfehlenswert ist es, sein Vermögen sowohl in Sachwertanlagen als auch in Aktien und Fonds aufzuteilen. Wir achten auf ein ausgewogenes Verhältnis der jeweiligen Anlagen, damit das Vermögen optimal gestreut ist. Insbesondere Pflegeimmobilien spielen auch seit der Corona-Pandemie eine zunehmend wichtige Rolle. Selbst Kund*innen die zu Anfang der Pandemie noch darüber nachgedacht haben, Pflegeimmobilien nach 10 bis 12 Jahren wieder zu veräußern, halten jetzt an dieser Asset-Klasse fest. Denn diese umfasst A die Sachwertanlage und B muss sich der Eigentümer um nichts kümmern.

Garten mit Terrasse
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Tipp 1:  In Zonen planen

Eine der wichtigsten Grundlagen der Gartenplanung ist, das Grundstück in unterschiedliche Bereiche einzuteilen. Besonders wichtig ist das bei kleinen Flächen. Während sich Besitzer*innen kleiner Gärten im Zweifelsfall für eine Kombination aus Terrasse und Grünstreifen entscheiden, haben selbst schmale Mittelhausgärten weit mehr Potenzial. Überlegen Sie deshalb zuerst, wie Sie Ihren Traumgarten gestalten möchten. Wünschen Sie sich einen Platz zum Entspannen, einen Obst- und Gemüsegarten, ein buntes Frühlingsbeet oder alles auf einmal? Schnappen Sie sich einen Stift und bringen Sie ihre Ideen zu Papier, bevor Sie das Grundstück samt Haus maßstabsgetreu aufzeichnen. Teilen Sie den Garten dann in Zonen ein, denen Sie jeweils einen Zweck zuweisen. Ein Bereich zur Entspannung, ein weiterer als Nutzgarten, ein Blumenbeet oder ein Teich mit Fischen?

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Tipp 2: Wege anlegen

Planen Sie auch kleine Pfade, damit Sie später von A nach B kommen. Statt kerzengerade schlängeln sich diese durch den Garten – das wirkt natürlicher und gibt dem Grundstück mehr Tiefe. Experimentieren Sie bei der Gestaltung: Da es im kleinen Garten keine langen Wege braucht, lassen sich selbst aufwändige Mosaike aus Flusskieseln mit Leichtigkeit umsetzen. Wer es natürlicher mag, setzt auf Rindenmulch oder verlegt Bruchplatten und pflanzt rundum robuste Bodendecker.

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Tipp 3: Materialien kombinieren

Für mehr Struktur im Garten sorgt die Kombination aus Pflanzen, Holz und Steinen. Auch ein Zierbrunnen auf der Terrasse oder ein kleiner Teich bringt Leben in das grüne Wohnzimmer. Ersetzen Sie die Betonfliesen auf der Terrasse beispielsweise durch ein Holzdeck, von dem ein Weg aus Flusskieseln zum Staudenbeet führt. Benjeshecke oder Trockenmauer sorgen für rustikales Flair und machen gleichzeitig Insekten und Kleintieren im Garten eine Freude.  

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Tipp 4: Sichtschutz pflanzen

Der Trick in kleinen Gärten: In die Höhe planen! Ein immergrüner Sichtschutz verschönert und schützt vor neugierigen Blicken. Für kleine Gärten am besten geeignet sind immergrüne Pflanzen, die ein dichtes Blattwerk haben aber nicht viel Platz brauchen, etwa der Portugiesische Kirschloorbeer. Ist bereits ein hoher Zaun oder eine Mauer vorhanden, kommen Kletterpflanzen wie Efeu, Hopfen oder auch Kletterhortensien zum Einsatz.

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Tipp 5: Fassade begrünen

Ähnlich wie mit dem immergrünen Sichtschutz verhält es sich mit der begrünten Hausfassade: Der Garten gewinnt optisch an Größe. Achten Sie jedoch darauf, dass Kletterpflanzen kontrolliert an der Fassade hinauf ranken, bestenfalls an einem vorgelagerten Gitter, um das Mauerwerk nicht anzugreifen. Insbesondere Vorgärten können durch begrünte Fassaden eine Menge gewinnen und sorgen so für ein romantisches Flair.

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Tipp 6: Dekorative Akzente

Egal ob eine alte Wasserpumpe, ein verschlungenes Stück Treibholz, eine große Schale als Vogeltränke oder eine antik anmutende Vase: Highlights wie diese setzen dekorative Akzente und geben kleinen Gärten das gewisse Etwas. Schön auch, um den Vorgarten für sich selbst und Besucher hübsch in Szene zu setzen.

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Tipp 7: Umlaufendes Holzdeck bauen

Widmen Sie sich auch den Flächen, die in anderen Gärten ungenutzt bleiben, beispielsweise die Grünstreifen, die seitlich am Haus verlaufen. Insbesondere bei kleineren Grundstücken sind diese Bereiche oft nur wenige Meter breit. Dieser Platz lässt sich beispielsweise nutzen, indem Sie das Holzdeck Ihrer Terrasse um die Hausseiten herum verlängern und daneben etwa eine Bienenweide oder ein Staudenbeet anlegen. Achten Sie hier besonders auf die Lichtverhältnisse – und bestimmen Sie danach, ob Sie sich für sonne- oder schattenliebende Stauden entscheiden. Verläuft einer dieser Bereiche auf der Sonnenseite, machen sich auch Hochbeete mit Kräuter- und Gemüsesorten gut. Doch auch im Schatten wachsen Leckereien wie Salate, Broccoli, Rote Beete, Erbsen oder Spinat.

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Tipp 8: Hochbeete anlegen

Sie träumen schon lange von einem kleinen Gemüsegarten? Dann legen Sie ein Hochbeet an. Fehlt der Platz auf der Rasenfläche, passen kleinere Exemplare sogar auf die Terrasse an den Rand oder als Sichtschutz zwischen Essbereich und Sonnenliege. Selbstgebaut können Sie die Konstruktion individuell anpassen, sodass sie perfekt in Ihren Garten passt. Wichtig: Achte Sie auf eine Höhe, in der Sie das Beet ohne den Rücken beugen zu müssen, bearbeiten können. Das erleichtert das Pflanzen sowie die Pflege und Ernte enorm. Achten Sie darauf, dass die Erde nicht austrocknet und immer genug Nährstoffe vorhanden sind. Eine dünne Mulchschicht, etwa aus Rasenschnitt, unterstützt dabei.

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Tipp 9: Säulenobst pflanzen

Kleine Gärten in einen Obstgarten verwandeln, in dem ihre Lieblingssorten wachsen? Unbedingt! Setzen Sie im kleinen Garten auf sogenanntes Säulenobst, Sorten, die kaum Platz brauchen, aber dennoch viele Früchte tragen. Von zierlichen Apfelbäumen, auch Ballerinas genannt, bis hin zu Zwetschgen, Kirschen, Birnen oder Sommerkiwis gibt es in Baumschulen eine Vielfalt an Möglichkeiten. Fragen Sie am besten im Gartencenter oder der Baumschule Ihres Vertrauens nach. Die beste Zeit zur Pflanzung ist übrigens zwischen März und April.

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Tipp 10: Topfgarten

Wer gerne dekoriert und öfter einmal Veränderung braucht, macht mit einem Topfgarten alles richtig. Von kunstvoll geschnittenen Buchsbäumchen bis hin zu Ihren Lieblingsblumen oder mediterranen Kräutern: Im Topfgarten ist alles erlaubt und er lässt sich je nach Saison beliebig umgestalten. Außerdem ist er flexibel und sogar ab und an für einen Umzug bereit. Denken Sie aber daran, dass auch Topfpflanzen einen festen Standort schätzen. Platz dafür bietet sich beispielsweise entlang der Treppenstufen zum Hauseingang, auf der Terrasse oder auf anderen gekiesten und gepflasterten Flächen. Mit einem automatischen Bewässerungssystem bleiben die Topfpflanzen selbst während eines langen Sommerurlaubes top in Form – und das ganz ohne die Hilfe Ihrer Nachbarn.

Vom 4. bis 6. Oktober 2022 findet auf der Messe München die EXPO REAL statt. Die EXPO REAL ist die führende Netzwerk- und Arbeitsmesse für die Immobilienbranche. Die Besucher:innen erwartet ein  hochkarätiges Konferenzprogramm. Die Messe bietet zudem eine Plattform zum Austausch über Innovationen und den digitalen Wandel in der Branche sowie einen internationalen Marktplatz für Projekte und Investitionsvorhaben. Unser Immobilienexpert:innen sind ebenfalls für Sie vor Ort. Sie finden uns und die Stadtsparkasse München am Stand A1 Stand 320.

Haben Sie Fragen vorab? Kontaktieren Sie unsere Immobilien-Expert:innen. Wir beraten Sie gerne!

Baustelle Planung

„Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorläufig gestoppt – Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu“ – diese für viele überraschende Nachricht gab am Montag das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt und löste damit ein Beben in der Wohnungswirtschaft aus. Gerne überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Konsequenzen diese Neuerung für Ihre Immobilienprojekte bedeutet und welche Optionen bestehen. Vereinbaren Sie dazu einfach einen unverbindlichen Beratungstermin unter der 089 2167 59505.

Wir haben für Sie die wesentlichen Punkte der Nachricht zusammengefasst:

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Förderung KfW55 –  Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes

Diese Förderung läuft ohnehin zu Ende Januar ab. Das Ministerium begründet die Einstellung der Förderung mit der Vielzahl von Anträgen, insbesondere im Januar. Diese Anträge übersteigen die dafür bereit gestellten Fördergelder. „Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen“, so das Ministerium am 24.01.2022. Der EH55-Standard soll künftig gesetzlicher Mindeststandard bei Neubauten werden. „Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss“, so die Begründung des Ministeriums. Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt zum 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

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Welche Förderungen wurden gestoppt?

Der Stopp gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter. „Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Welche Förderungen sind nicht betroffen?

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) umgesetzte Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

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Was passiert mit den bisher gestellten Anträgen?

Auch dazu äußert sich das Ministerium: Es soll rasch über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden werden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden.

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Wann wird die Förderung für Sanierungen und die EH 40 wieder aufgenommen?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz äußert sich dahingehend, die Förderung für die energetische Gebäudesanierung möglichst zeitnah wieder aufzunehmen und „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen“.

 

Die neue Bundesregierung setzt mit einem eigenen Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein besonderes Augenmerk auf das Thema Immobilien. Rund 400.000 neue Wohnungen sollen im Jahr geschaffen und die Genehmigungsprozesse vereinfacht werden. Gleichzeitig fällt Ende Januar eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten von Neubauimmobilien – KfW 55 – weg. Welche Fördermöglichkeiten stehen dann noch zur Wahl? Nachfolgend ein Ausblick auf Fördermittel beim Immobilienkauf.

Haus
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 KfW 55 und KfW 40

Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten sorgen vor dem Hintergrund der aktuellen Rentensituation häufig zu Liquiditätsengpässen bei älteren Menschen. Gegebenenfalls fallen zudem hohe Sanierungskosten an oder es ist ein kostspieliger, altersgerechter Umbau notwendig. Oftmals ist dringend benötigtes Vermögen in Immobilieneigentum gebunden. Da die Mieten weiterhin hoch sind und viele Mensc

Am 31.01.2022 läuft die Förderung nach dem Effizienzhaus-Standard 55 der staatlichen KfW-Bankengruppe (KfW) für den Neubau von Immobilien aus. KfW-Kredite gibt es dann  weiterhin für den höheren Standard, Effizienzhaus 40. Eine Neubauförderung kann dann nur bei einem Primärenergiebedarf von maximal 40 Prozent und einem Transmissionswärmeverlust von höchstens 55 Prozent vergeben werden. Die maximale Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 Euro mit 20 Prozent Tilgungszuschuss oder bis zu 24.000 Euro Investitionszuschuss. Bei Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse  erhalten Sie sogar bis zu 150.000 Euro mit  22,5 % Tilgungszuschuss oder bis zu 33.750 Euro Investitionszuschuss. Weitere Spezifika zu der KfW-40-Förderung finden Sie hier.

Mit der geänderten Fördermittelvergabe wird ein größerer Schwerpunkt auf Neubauten und Immobilien mit Sanierungsbedarf gelegt, bei welchen das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist. 

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KfW-Wohneigentumsprogramm

Möchten Sie Wohneigentum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen, bietet Ihnen das KfW-Förderprogramm der KfW eine weitere Finanzierungsmöglichkeit. Bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben werden dabei gefördert. 

Daneben bietet die KfW noch weitere attraktive Fördermöglichkeiten in Form von Krediten oder Zuschüssen, wie etwa den Förderkredit für erneuerbare Energien, altersgerechtes Umbauen oder den Zuschuss zur Verbesserung des Einbruchschutzes.

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Wohn-Riester

Wohn-Riester oder auch die Eigenheimrente, ist eine Form der Altersvorsorge. Für die Nutzung der Zuschüsse, bestehen allerdings einige Voraussetzungen. So muss die Immobilie selbst genutzt werden. Das Darlehen ist zudem bis zum Renteneintritt zurückzuzahlen. Mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttogehalts müssen zur Tilgung des Kredits aufgewendet werden, um die Zulage von maximal 175 Euro pro Jahr zu erhalten.  Zudem gibt es eine Kinderzulage. Für vor 2008 geborene Kinder erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 185 Euro im Jahr, für Kinder, die nach 2008 geboren wurden 300 Euro im Jahr., in welchem eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wird. 

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Wohnungsbauprämie

Wer mindestens 50 Euro monatlich in einen Bausparvertrag einzahlt, hat die Möglichkeit, die Wohnungsbauprämie zu nutzen. Bei ledigen Personen darf das zu versteuernde Einkommen eine Höhe von 35.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Dabei gibt es 10 Prozent auf maximal 700 Euro für Einzelpersonen und 1.400 Euro für Eheleute. Die Prämie steht Ihnen beim Kauf, Bau oder bei der Modernisierung Ihres Eigenheims zu.

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Arbeitnehmersparzulage

Zahlt Ihnen Ihr Unternehmen vermögenswirksame Leistungen, haben Sie die Option, diese in ein Eigenheim zu investieren. Mit der Einzahlung dieser Summe in einen Bausparvertrag können Sie die Arbeitnehmersparzulage nutzen – diese beträgt neun Prozent Ihrer Sparleistung (auf maximal 470 Euro bei Einzelpersonen). Voraussetzung hierfür ist, dass das zu versteuernde Einkommen  einer Einzelperson unter 17.900 Euro und bei Ehepaaren unter 35.800 Euro liegt.

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Fazit

Nach dem Wegfall des KfW-55-Standards für den Neubau bestehen viele weitere Fördermöglichkeiten fort. Mit dem stärkeren Fokus den KfW-40-Standard werden besonders die Anforderung im Neubau-Bereich erhöht. Dies kann zu einer weiteren Preissteigerung führen. Abzuwarten bleibt, welche Neuerungen das neu gegründete Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einführt.

Bei Fragen zu diesem Thema Fördermittel steht Ihnen das Team der Stadtsparkasse München gerne zur Verfügung.

Herr Thomas Fendt, Telefon: 089 2167-27264

Frau Birgit Mündel, Telefon: 089 2167-26264

Frau Andrea Stein-Worofka, Telefon:  089 2167-2426

 

Drei Frauen
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Erbe und Immobilien – ein Thema, das immer wieder im Fokus steht. Zum Jahresende schauen viele Menschen sich ihre Finanzen genauer an. Viele Eigentümer machen sich auch Gedanken darüber, was später mit ihrer Immobilie passieren soll. Viele möchten zum Beispiel sicherstellen, dass auch nach ihrem Tod die Immobilie an sich für nachfolgende Generationen bestehen bleibt, eine besonders schöne Bausubstanz unverändert erhalten wird oder dass eine Person oder mitunter auch ein Haustier abgesichert ist.

Lesen Sie gerne auf unserer Website, wie Eigentümer hier am besten vorgehen. Gerne beraten wir Sie hier auch individuell oder werten Ihre Immobilie kostenlos ein. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin unter 089 2167 59505.

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Dazu kann der Erblasser das Erbe mit einer Bedingung oder Auflage verknüpfen. Dazu ist das Errichten eines Testaments notwendig, um eine Verbindlichkeit seitens der Erben zu schaffen. Es empfiehlt sich, mit dem Testament auch einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der das Durchsetzen der Auflagen überwacht. Wenn der Erbe sich weigert, diese Bedingungen umzusetzen, kann er das Erbe nicht antreten und er muss das Erbe ausschlagen. Die im Testament an das Erbe geknüpften Bedingungen bleiben in diesem Fall wirksam – sie sind jetzt von der nächsten Person in der Erbfolge umzusetzen. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine individuelle Beratung durch einen Notar, der die verschiedenen individuellen Möglichkeiten erläutert und bei der konkreten Formulierung unterstützt. Wichtig ist in dem Zusammenhang für den potenziellen Erblasser auch zu wissen, wie viel die Immobilie eigentlich wert ist. Hier unterstützen wir Sie gerne und werten Ihre Immobilie kostenlos ein – bitte kontaktieren Sie uns einfach über 089 2167 59505 oder über unsere Website www.immobilienservice-muenchen.de

Solaranlage Hausdach

Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und wird deshalb staatlich gefördert. Dazu gibt es im nächsten Jahr eine wichtige Änderung – Immobilien-Eigentümer aufgepasst. Zum 1. Februar 2022 läuft die Förderung für den KfW-55-Standard nach einer Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums aus, da dann nur noch Gebäude mit größerer Effizienz gefördert werden. Wenn Sie sich jetzt noch die Förderung von bis zu 26.250 Euro sichern möchten, kommen Sie gerne auf uns zu.

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Meine Kollegin Salima Karaduman hat mehrere interessante Objekte, die unter eine Förderung nach KfW-55 fallen. 

Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin unter der Telefonnummer 089 2167 59562

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Als Orientierungsmaßstab für die Förderungen dienen die sogenannten Effizienzhaus-Stufen: Je kleiner die Kennzahl, ist, desto weniger Energie verbraucht die Immobilie und umso höher ist der Wert des Hauses. Eine entscheidende Förderung für den klimaeffizienten Neubau läuft schon Anfang kommenden Jahres aus. Nur noch bis 31.01.2022 kann eine Förderung für den KfW-55-Standard beantragt werden. Viele Projektentwickler planen derzeit mit KfW 55, weil es für Bauherren neben günstigen KfW-Darlehen auch einen Zuschuss von bis zu 26.250 Euro gibt. Grund für das Auslaufen der Förderung ist, dass Fördergelder in Zukunft mehr in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten fließen sollen, also in den KfW-40-Standard. Dafür entfällt dann die Förderung weniger effizienter Neubauten nach KfW-55. Bis Ende Januar 2022 gilt: Wer eine Effizienzhaus-Stufe 40 Plus, 40 oder 55 erreicht, kann dafür eine Förderung erhalten. Die unterschiedlichen Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Je niedriger die Zahl, umso höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.

Um die eigene Immobilien bewerten zu lassen, gibt es zahlreiche Gründe: Sei es Neugier oder der Entschluss, das Haus oder die Eigentumswohnung gewinnbringend zu verkaufen. Letzteres Szenario folgt dabei meist auf eine Veränderung, etwa wegen Umzugs, durch Familienzuwachs, aufgrund einer Scheidung. Fakt ist: Eigentümer*innen profitieren auch weiterhin von hohen Verkaufspreisen. Welchen Preis Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie erwarten können, zeigt eine erste Preiseinschätzung. Diese können Eigentümer*innen schnell und kostenfrei online berechnen lassen: Mit dem Immobilienwertrechner der SIS-Immobilien-Service GmbH.

Frau am Balkon
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Wie viel ist meine Immobilie wert?

Der Immobilienwertrechner schätzt den sogenannten Verkehrswert einer Immobilie. Dabei handelt es sich um den Kaufpreis, den eine Immobilie durchschnittlich nach aktuellen Marktbedingungen erzielt. In die Berechnung des Immobilienwerts fließen dabei unterschiedliche Faktoren mit ein, die den Wert eines Hauses oder einer Eigentumswohnung beeinflussen.

  • Lage der Immobilie: Je nach Lage steigt oder sinkt der Wert einer Immobilie. Die Lage umfasst dabei sowohl die Einordnung in ein bestimmtes Stadtviertel, als auch die unmittelbare Infrastruktur: Sind Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar? Ist die Straße stark befahren oder handelt es sich um eine ruhige Nebenstraße? Wie steht es um die Verkehrsanbindung? Wichtige Aspekte, die den Kaufpreis grundlegend beeinflussen.
  • Art der Immobilie: Neben der Lage wirken sich insbesondere die Art und Größe der Immobilie auf den Kaufpreis aus. Demnach lässt sich ein Haus aufgrund des zugehörigen Grundstückes in der Regel teurer verkaufen als eine 3-Zimmer-Wohnung. Auch die Anzahl von Garagenstellplätzen sowie weitere Nutzflächen können sich werterhöhend auf eine erste Preiseinschätzung auswirken.
  • Baujahr: Ebenso spielt das Baujahr eine Rolle, wenn es um die Ermittlung des Kaufpreises geht. So macht es einen Unterschied, ob Sie eine regelmäßig modernisierte Wohnung im denkmalgeschützten Altbau verkaufen oder eine unsanierte Wohnung in einer Hochhaussiedlung der 60er Jahre.
  • Ausstattung: Verfügt die Immobilie über eine besondere Ausstattung, wirkt sich diese ebenso auf die Preisgestaltung aus – auch wenn sie gegenüber anderen Faktoren wie beispielsweise der Lage weniger Einfluss nimmt.
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Wie bewerte ich meine Immobilie?

Für eine erste realistische Einschätzung des Verkaufspreises benötigen Sie Informationen zur Immobilie, die Aufschluss zu den obengenannten Einflussfaktoren geben. Je nachdem, ob es sich bei der Immobilie um ein Haus oder eine Wohnung handelt, sind unterschiedliche Daten für die Bewertung entscheidend. Sowohl für Häuser als auch für Wohnungen gilt: Lage, Lage, Lage! Zusätzlich braucht es Angaben zur Wohnfläche sowie zur Art und Anzahl zugehöriger Stellplätze. Um den allgemeinen Zustand einer Immobilie einzuschätzen, zählen Informationen zu Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, etwa an Fenstern, Türen, dem Dach, im Badezimmer sowie der Elektrik. Auch die Ausstattung einer Immobilie, wie beispielsweise eine Einbauküche spielen bei der Bewertung eine Rolle. Des Weiteren beeinflussen vorhandene Nutzflächen wie Keller, Balkon, Terrasse oder ein Garten den Verkaufspreis positiv. Bei einem Haus sind darüber hinaus Angaben zu Grundstücksgröße, Dachform und der Ausbau von Keller sowie dem Dachgeschoss von Bedeutung.

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Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren zur Immobilienbewertung

Um Immobilien zu bewerten, greifen Makler*innen und Gutachter*innen im Allgemeinen auf drei gesetzeskonforme Arten der Wertermittlung zurück:

  • Sachwertverfahren: Im Gegensatz zum Vergleichswertverfahren, findet beim Sachwertverfahren eine Bewertung des bestehenden „Sachwertes“ statt. Das bedeutet: Die Bewertung erfolgt einzig auf Grundlage der zu bewertenden Immobilie. Die aktuelle Marktlage fließt nicht dabei nicht in die Bewertung mit ein. Das Sachwertverfahren dient insbesondere der Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien die selbst genutzt und nicht vermietet werden.
  • Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren richtet sich insbesondere an vermietete oder verpachtete Objekte. Der Wert der Immobilie richtet sich dabei nach dem Ertrag beziehungsweise der Rendite, welche Eigentümer*innen mit der Immobilie erwirtschaften. Zu Objekten, die nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden, gehören beispielsweise Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser sowie auch Hotels, Logistikzentren oder andere Spezialimmobilien.
  • Vergleichswertverfahren: Bei dem sogenannten Vergleichswertverfahren ergibt sich der Marktwert von Grundstücken und Immobilien aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von Objekten, die sich in Lage, Fläche, Grundriss, Nutzung, Bodenbeschaffung und der Ausstattung im Wesentlichen ähnlich sind. Wichtig: Um das Vergleichswertverfahren anzuwenden, braucht es eine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Immobilien oder Grundstücken. In der Regel bezieht sich die Bewertung anstatt auf konkrete Preise auf Vergleichsfaktoren, die Gutachterausschüsse ermitteln und in Marktberichten veröffentlichen.
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Wie funktioniert die Online-Immobilienbewertung?

Die Online-Immobilienbewertung der SIS-Immobilienservice-GmbH basiert auf der umfangreichen Datenbank des iib Instituts Dr. Hettenbach und gilt als gesetzliches Normverfahren zur Immobilienbewertung. Zu den dabei verwendeten Quellen zählen sowohl amtliche Grundstücksmarktberichte und Kaufpreissammlungen als auch eine Vielzahl an Angebotspreisen aus Online- und Printinseraten. Bei der Online-Abfrage nutzt der ImmoPreisfinder diesen umfangreichen Datenpool, ermittelt das Ergebnis innerhalb weniger Minuten und verschickt den Richtwert per E-Mail. Zusätzlich erhalten Sie eine Wohnlagekarte sowie eine Preisspanne von vergleichbaren Objekten und der Region insgesamt.  Darüber erhalten Sie einen Ausblick auf die Entwicklung der Immobilienpreise, über Einwohnerzahlen sowie Informationen zu Neubautätigkeiten am Standort der Immobilie während der letzten fünf Jahre.

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Immobilienbewertung besser mit Makler:in?

Während der ImmoPreisfinder eine erste Preiseinschätzung liefert, können Makler:innen den Richtwert weiter spezifizieren. Mittels eines ausgezeichneten Netzwerks sowie dem Wissen um tatsächlich erzielte Kaufpreise, ermitteln Makler*innen den bestmöglichen Verkaufspreis, welcher unter Umständen vom online errechneten Richtwert abweichen kann.

 

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Immobilienverkauf mit Makler:in

Seriöse Makler:innen erleichtern den Immobilienverkauf enorm: Sei es durch die Beschaffung amtlicher Unterlagen oder der rechtlichen Prüfung des Kaufvertrages – die Expert*innen der SIS Immobilien Service GmbH stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite und bieten Verkäufer:innen einen umfangreichen Rundum-Service, wenn es um den Kauf und den Verkauf von Immobilien in und rund um München geht.

Stuck Hausfassade

Liebhaber von Kunst, antikem Mobiliar und denkmalgeschützten Immobilien wissen all die schönen Dinge zu schätzen, die eine eigene Geschichte erzählen. Das gilt auch für originale Baustoffe wie ornamentale Fliesen im Jugendstil, blankpoliertes Schlossdielenparkett oder antike Springbrunnen, die mediterranes Flair verbreiten. Bis jedoch ein passendes Exemplar gefunden ist, kann es eine ganze Weile dauern. Zwar bietet Ebay auch hier verlockende Angebote, häufig ist das Material jedoch in schlechtem Zustand oder aber nicht in der benötigten Menge vorhanden. Insbesondere um den Zustand historischer Baustoffen zu beurteilen, gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie auf spezialisierte Baustoffhändler setzen.

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Wo gibt es historische Baustoffe?

Händler, die sich auf die Bergung, Wiederverwertung und den Verkauf alter Baustoffe spezialisiert haben, finden Sie im Unternehmerverband für historische Baustoffe (UHB). Das Ziel des Verbandes ist, Privatpersonen und Handwerksbetriebe bei der Suche sowie bei der Beschaffung historischer Baustoffe zu unterstützen.  Wer auf der Suche nach antiken Baumaterialien ist, schreibt eine unverbindliche Anfrage an den UHB, die dieser an geeignete Händler weiterleitet. Auch auf der Suche nach einem außergewöhnlichen Liebhaberstück, können Sie von den Kontakten des UHB profitieren.

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Den richtigen Baustoffhändler:innen finden: So geht‘s

Unser Tipp für die erfolgreiche Suche: Beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich – insbesondere was die Optik und das Material betrifft. Zum Beispiel, indem Sie bei Holz zwischen geschliffenem, gebürstetem oder gehacktem Holz unterscheiden. Geht es darum, Wände zu verkleiden und Böden zu verlegen, sind detaillierte Mengen- und Flächenangaben wichtig. Auch Epochen, eine genaue Bezeichnung oder Bilder des gewünschten Materials erleichtern Händlern die Suche.

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Baustoffhändler:innen für Dekor, Holz und Steinzeug

Auch in und rund um München werden Liebhaber*innen historischer Baustoffe fündig: Georgia Wittmaack ist die Gründerin des Planungsbüros Habit-arte in Nymphenburg. Offene Kamine aus der Renaissance sowie Säulen, Brunnen und Gartenobjekte zählen zum Repertoire, ergänzt um Parkett- und Dielenböden aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Auch wer nach besonderen Kalkstein- oder Terrakottaböden sucht, ist hier an der richtigen Adresse. Von der Beschaffung über die Detailplanung bis hin zur Realisierung bietet Georgia Wittmaack einen Rundum-Service, wenn es um das Renovieren mit authentischen Materialien geht.

Das Gut Glaserhof liegt knapp zwei Autostunden von München entfernt. Neben seinem Ruf als außergewöhnliche Location für Veranstaltungen, bietet das Antikwerk im Gut Glaserhof eine vielfältige Auswahl an Antiquitäten und historischen Baustoffen an. Zudem hat sich das Antikwerk mit einer eigenen Schreinerei auf die Restauration antiker Möbelstücke spezialisiert. Nicht verpassen: Im Anschluss an den Besuch lohnt sich ein Abstecher ins hauseigene Café, in dem sich bei selbstgebackenem Kuchen, herzhaftem Bauernbrot und frisch gebrühtem Kaffee herrlich entspannen lässt.

Ob minimalistische Kücheninsel aus Bankirai oder rustikale Holzbalken wie im Schweizer Chalet: Altholz ist ein zeitloser Trend, der Generationen überdauert. Benjamin Kübel hat in seinem Baustoffhandel Fachwerk die schönsten Balken und Schnitthölzer auf Lager. Von Akazien- bis Zwetschgenholz finden Sie hier das richtige Material – ob für maßgeschreinerte Einzelstücke oder eine individuelle Raumgestaltung. Auch auf der Suche nach alten Klinkern werden Sie hier fündig.

Weitere Händler*innen historischer Baustoffe finden Sie auch auf der Seite des UHB.

Straße mit Sonnenlicht

Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz das von einem Berliner Bezirksamt ausgeübte Vorkaufsrecht in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung, auch Milieuschutz genannt, als unrechtmäßig erklärt.

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Instrument gegen Mieterverdrängung

Die Erhaltungssatzung soll die Verdrängung von Mietern aus ihren Wohnungen durch Spekulanten eindämmen. Besonders die innerstädtischen Quartiere sind bei nationalen und internationalen Immobilienspekulanten sehr beliebt. Aufwändige Modernisierungsmaßnahmen führen zu steigenden Mieten, die den Wohnraum für viele Menschen unbezahlbar machen. Ein weiterer Verdrängungsfaktor war die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch die Geltendmachung von Eigenbedarf.

Der Milieuschutz sieht vor, dass Kommunen in Wohngebieten, für die eine Erhaltungssatzung gilt, beim Verkauf von bebauten Grundstücken ein Vorkaufsrecht geltend machen können. Der Kaufinteressent kann dies wiederum durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung abwenden, indem er sich verpflichtet, in einem festgelegten Zeitraum keine mieterhöhenden Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen und auf die Umwandlung in Wohneigentum zu verzichten. Verweigert er sich, kann die Kommune das Vorkaufsrecht wahrnehmen.

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Urteil in Leipzig

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gerät diese Vorgehensweise nun ins Wanken. Das Gericht gab in letzter Instanz der Klage einer Immobiliengesellschaft statt, die in den beiden Vorinstanzen gescheitert war. Streitgegenstand war ein Mehrfamilienhaus mit 20 Wohnungen im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Der Bezirk hatte das Vorkaufsrecht ausgeübt, da es zu keiner Abwendungsvereinbarung gekommen war. Damit war klar, dass der Käufer nicht bereit war, sich zur Einhaltung der Ziele der Milieuschutzsatzung zu verpflichten.

Dies war für die Leipziger Richter aber nicht relevant. In dem nicht anfechtbaren Urteil machen sie deutlich, dass das „Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden darf, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde“.

Für das Vorkaufsrecht maßgeblich sei hingegen, ob zum Zeitpunkt der Geltendmachung bereits Verstöße gegen die Ziele des Milieuschutzes erkennbar seien. Damit folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht den Einschätzungen der Vorinstanz, die auch die zu erwartende Nutzungsform berücksichtigte.

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Bedeutung für München

In München gibt es mittlerweile 32 Erhaltungssatzungsgebiete. Allein 2020 hat die Stadt 21-mal das Vorkaufsrecht in Anspruch genommen. Elf Abwendungserklärungen wurden dadurch unterzeichnet.

Inwiefern sich das Urteil aus Leipzig auch in München auswirken könnte, ist noch nicht klar. Der Münchner OB Dieter Reiter hat sich bereits für die Erhaltungssatzung als zentrales Mieterschutzinstrument ausgesprochen. Sollte das Urteil sich auch auf München auswirken, möchte er sich bei der Bundesregierung für eine noch wirkungsvollere Mieterschutzgesetzgebung einsetzen.

So hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Dieses Ziel wurde im Rahmen des Green Deals im Dezember 2019 durch die Europäische Kommission ausgegeben. Ab dem 1. Januar 2022 tritt der delegierte Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung in Kraft, welcher sich auch auf Immobilien auswirkt.

Dachdecker
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Taxonomie-Verordnung – ein Klassifizierungssystem für Nachhaltigkeit

Die Taxonomie-Verordnung wird durch delegierte Rechtsakte – diese entsprechen in etwa den deutschen Rechtsverordnungen – konkretisiert. Hierin sind präzise, zumeist quantitative Kriterien definiert, die künftig zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Immobilien herangezogen werden sollen.

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Reduzierung des Primärenergiebedarfs

Damit eine Immobilie als Taxonomie-konform gilt, wird ein Primärenergiebedarf von mindestens 10 Prozent unter den nationalen Werten des Niedrigstenergiegebäudestandards vorausgesetzt. Maßgeblich für Deutschland sind die Werte des Gebäudeenergiegesetztes, welches bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es findet auch für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Anwendung. Hier gilt eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 30 Prozent.

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Einstufung von Immobilienbestand

Entscheidend für Bestandsgebäude ist das Errichtungsdatum. Gebäude, die vor dem 31. Dezember 2020 gebaut wurden, müssen zumindest den Energieeffizienzanforderungen gemäß des Energy Performance Certificate A entsprechen. Alternativ gelten sie als Taxonomie-konform, wenn sie zu den 15 Prozent der energieeffizientesten Gebäude des nationalen oder regionalen Gebäudebestandes zählen. Wurde die Immobilie nach dem 31. Dezember 2020 errichtet, gelten die Kriterien für Neubauten gemäß dem delegierten Rechtsakt.

Zudem sind Klimarisiken von Gebäuden zu identifizieren und durch geeignete Anpassungslösungen zu reduzieren.

Bis Ende 2021 sollen weitere delegierte Rechtsakte zu Umweltzielen hinzukommen, die ab 2023 Anwendung finden.

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Status – Taxonomie-Check bei Wohngebäuden

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat zusammen mit dem Green Building Council España (GBCe), der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) und dem Green Building Council Denmark (DK-GBC) in einer Studie geprüft, wie gut Organisationen der Immobilien- und Finanzwirtschaft auf die EU-Verordnung vorbereitet sind. Dabei ergab sich, dass viele Marktteilnehmer noch Nachholbedarf haben und einige Gebäude die erforderliche Qualität nicht erreichen.

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Ausblick

Anzunehmen ist, dass Taxonomie-konforme Immobilien in Zukunft von Anlegern bevorzugt werden. Dies könnte – auch durch die gesteigerte Nachfrage – zu (Re-)Finanzierungsvorteilen führen. Dabei ist auch eine Entlastung bei Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft möglich. Die Preisschere zwischen nachhaltigen Immobilien und nicht nachhaltigen Immobilien wird dementsprechend in den nächsten Jahren größer werden.

Mann am Tablet im Garten
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Spekulationsfrist (Verkauf nach 10 Jahren)

Verkaufen Eigentümer:innen eine vermietete Immobilie im Privatbereich nach 10 Jahren, ist der daraus entstandene Gewinn derzeit steuerfrei. In Zukunft jedoch könnte die Spekulationsfrist für den Veräußerungsgewinn von Grundstücken abgeschafft werden, wenn Eigentümer*innen diese nicht selbst nutzen. Auch ist die Aufhebung der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne von Immobilien im Gespräch. Eine Durchsetzung dieser Maßnahmen könnte die Rendite signifikant verschlechtern.

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Gesetzliche Beschränkungen für Mietsteigerungen

Deutschland braucht bezahlbaren Wohnraum – in diesem Punkt herrscht Einigkeit. Aktuell liegt die Mietpreisbremse höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Möglich wäre neben einer Entfristung der Mietpreisbremse, auch ein bundesweiter Mietdeckel. Eine Entscheidung gibt es diesbezüglich jedoch nicht. Grundsätzlich sollen Mieterhöhungen und der Mietspiegel niedriger ausfallen.

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Wiedereinführung der Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wurde 1997 abgeschafft. Hat der Steuerzahler keine Barmittel oder Einnahmen in Höhe der Steuer, muss er im Zweifel verkaufen oder eine Hypothek aufnehmen. Derzeit steht die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zur Diskussion.

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Kürzung von Modernisierungsumlagen

Gebäude verursachen in Deutschland etwa 5 Prozent des Endenergieverbrauchs, 30 Prozent der CO2-Emissionen. Bis 2050 soll damit Schluss sein. Dazu braucht es eine deutliche Steigerung der Sanierungsrate. Im Gespräch ist aktuell, die Kosten hierfür zukünftig verstärkt auf die Eigentümer*innen umzulegen. Für Sie als Immobilieneigentümer*in kann es also künftig Änderungen geben.

Als langjährige Experten auf dem Immobilienmarkt möchten wir deshalb rechtzeitig mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihr Portfolio entwickeln.

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Neubau

Egal ob ausgedehnter Herbstspaziergang am Isarufer, Museumstour durch die Pinakotheken oder ein sonniger Nachmittag im Hirschgarten: Die Stadt München vereint Tag für Tag, Kultur, Natur und bayerische Gemütlichkeit – und macht sie damit für viele Münchner und Münchnerinnen zur liebens- und lebenswertesten Stadt der Welt. Kein Wunder also, dass die Nachfrage an Immobilien stetig steigt. Für Eigentümer von Immobilien ergeben sich daraus Chancen. Das beweist auch der aktuelle Halbjahresbericht des Gutachterausschusses. Immobilienpreise in München bleiben demnach weiterhin auf einem hohen Niveau, Tendenz steigend. Eine Entwicklung, von der insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren, die ihre Immobilie gewinnbringend verkaufen möchten.

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10.600 Euro pro Quadratmeter und mehr

Um durchschnittliche Kaufpreise von Immobilien in und rund um München zu ermitteln, wertet das Gremium des Gutachterausschusses in regelmäßigem Abstand sämtliche Kaufverträge aus. So zahlten Käufer*innen einer Neubauwohnung im Durchschnitt 9.450 Euro, in guter Lage 10.600 Euro pro Quadratmeter. Eine Umfrage von statista in Kooperation mit der empirica regio GmbH zur Entwicklung von Eigentumswohnungen in München von 2012 bis zum 2. Quartal 2021 zeigt insbesondere ab dem zweiten Quartal 2020 einen signifikant hohen Preisanstieg und damit einen Trend, der weiterhin anhält.

Auch für gebrauchte Doppelhaushälften erzielten Verkäufer*innen laut dem Halbjahresbericht des Gutachterausschusses im ersten Halbjahr 2021 Kaufpreise von durchschnittlich 1,21 Millionen Euro, während Neubau-Doppelhaushälften aktuell rund 1,5 Millionen Euro einbringen. Grund für den anhaltenden Preisanstieg sei die hohe Nachfrage: Die Gesamtanzahl der Kaufverträge liegt 22 Prozent über dem Vorjahreszeitraum und 10 Prozent über dem Vergleichszeitraum 2019.

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Auch Gewerbeimmobilien sind gefragt

München ist ein gefragtes Zuhause – nicht nur für Studenten und Familien. Als attraktiver Wirtschaftsstandort zieht es zahlreiche Unternehmen in die bayerische Landeshauptstadt. Im Halbjahresbericht zeigt sich diese Entwicklung an einem signifikanten Anstieg des Geldumsatzes, der im Vergleich zum Vorjahr um 48 Prozent gestiegen ist. Diese Entwicklung geht insbesondere auf zwei Verkäufe hochpreisiger Gewerbeimmobilien zurück, die mit einem Verkaufspreis von rund 1,25 Milliarden Euro an die 16 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen.

Neubausiedlung

Regelwerk neu bestimmt

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist verabschiedet. Die Bundesregierung will mit der lange kontrovers diskutierten Novelle des Baugesetzbuches vor allem Mieter vor den Folgen des Immobilien-Booms schützen. Für Investoren besonders relevant ist das sogenannte Umwandlungsverbot in dem Gesetzespaket. Demnach soll die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Einheiten mit dem Gesetz zwar nicht verboten, aber deutlich erschwert werden.

Alles Ländersache?

Die Bundesländer können künftig Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen, in denen Mehrfamilienhäuser nur noch in wenigen Ausnahmefällen aufgeteilt werden dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung kann zum Beispiel dann erteilt werden, wenn die Wohnungen zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter veräußert werden. Das gilt nicht für kleinerer MFH mit nur fünf Wohnungen oder weniger. Die konkrete Größe des MFH legen die Bundesländer fest, hier gibt es einen Spielraum von drei bis zu 15 Einheiten. Auch das Vorkaufsrecht der Kommunen wird durch das neue Gesetzespaket gestärkt. So können Gemeinden das Vorkaufsrecht auch bei verwahrlosten Grundstücken anwenden. Den Kaufpreis legt dann ein unabhängiger Gutachter fest, der den Verkehrswert ermittelt, so dass nicht mehr die vom Verkäufer ausgerufenen Preise ausschlaggebend sind. 

Gerne beraten wir Sie dazu und analysieren mit Ihnen, welche Auswirkungen das Baulandmobilisierungsgesetz auf Ihr Immobilienportfolio haben könnte. 

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserem Vertriebsleiter Marcus Widrich, Telefon 089 2167 595 01

Werk12 im Werksviertel

Nicht einfach nur eine Fassade

München ist spitze – auch bei der Architektur gibt es WOW-Effekte. Das Deutsche Architekturmuseum zeichnete kürzlich das Werk12 im Werksviertel mit seiner besonderen Fassade mit dem DAM-Preis 2021 aus und hebt das Gebäude damit aus den 25 besten Bauten aus ganz Deutschland hervor.

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Auch die Nachbarschaft ist lebendig und schön

Das Deutsche Architekturmuseum Frankfurt verleiht seit 2007 alljährlich den Preis für herausragende Arbeiten in Deutschland. Das Besondere am Werk12 mit seinen fünf doppelgeschossigen Etagen fällt rasch auf: Fünf Meter hohe leuchtende Buchstaben rufen dem Betrachter schon von weitem zu: Wow, Puh, Hmpf oder auch Hihi. Dieser „frisch-freche Auftritt“ mit den aus Comics entlehnten Lautmalereien an der Fassade beeindruckte die Fach-Jury.

Zu den eindrucksvollen Merkmalen zählen auch die umlaufenden Kaskadentreppen, die schattigen Außengalerien und die Verglasung von oben nach unten.

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Eine Botschaft für den Betrachter

Die fünf Meter hohen, leuchtenden Buchstaben sind eine Hommage an die Graffitikultur sowie an die früher recht umfangreiche Beschilderung im einstigen Industrieviertel am Ostbahnhof.

Über die renommierte Auszeichnung freuen sich das niederländische Büro MVRDV und die Münchner Kollegen von N-V-O Nuyken von Oefele Architekten.

Das Werksviertel ist nicht nur wegen dieser ungewöhnlichen Fassade jederzeit einen Besuch wert. Das etwa 39 Hektar große Stadtquartier liegt am Ostbahnhof im Westen von Berg am Laim, rund 4,1 Hektar gehören der Stadt München. Bis in die 80er Jahre stand hier ein großes Gewerbeviertel, in dem unter anderem Pfanni- und Optimol-Werke ihren Sitz hatten. Nach dem Wegzug der Unternehmen entstand auf dem brachliegenden Gelände mit dem Kunstpark Ost ein lebendiger Anziehungspunkt mit zahlreichen Clubs, Bars und Kunstinszenierungen. Ab 2012 entstanden nach einem ausgelobten Ideenwettbewerb die ersten neuen Gebäude, die sich durch besondere Architektur auszeichnen wie die spektakuläre Medienbrücke des Architekten Otto Steidle.

Insgesamt arbeiten heute rund 7.000 Menschen in den zahlreichen Start-Ups und Medienunternehmen im Werksviertel. Zudem befinden sich hier rund 1.000 Wohnungen, so dass das Prinzip des nahen Verbindens von Wohnen und Arbeiten umgesetzt werden kann. Zahlreiche Cafés und ausgefallene Restaurants sorgen für das leibliche Wohl und mit dem 78 m hohen Riesenrad lässt sich die interessante Architektur auch von oben betrachten. 

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Hohe Kaufkraft und ausgewogene Wirtschaftsstruktur in München und Umgebung

Handel, produzierendes Gewerbe und eine lebendige Gründerszene haben bei uns Tradition und zeichnen München seit der Stadtgründung anno 1158 aus. Heute gilt der Standort zusammen mit seinem Umland als eine der dynamischsten Regionen in Europa. Gleich sechs DAX-Unternehmen residieren mit Hauptsitz in der bayerischen Metropole: Allianz, BMW, Munich Re, Siemens, MTU Aero Engines AG sowie Infineon Technologies in Neubiberg im Landkreis München. Die berühmte Münchner Mischung sorgt dafür, dass neben den Großen auch viele mittlere börsennotierte Unternehmen zu finden sind: Zwölf Münchner Firmen sind unter den insgesamt 60, die derzeit im Index des MDAX auftauchen.

Die ausgewogene Wirtschafts- und Branchenstruktur, die gute Infrastruktur sowie das vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot machen München zu einer der beliebtesten europäischen Städte, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Wirtschaftsstandort München verfügt über die höchste Kaufkraft im Großstadtvergleich mit 142 % des deutschen Durchschnitts, je Einwohner waren es 2019 rund 33.700 Euro. Zum Vergleich: In Hamburg sind es rund 27.000 Euro pro Einwohner. Das produzierende Gewerbe hat in der Landeshauptstadt eine große Bedeutung.

BMW Turm
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Historie beim Gewerbe in der Umgebung

Analyse

Gewerbe und Handel spielt in München traditionell eine große Rolle. Mit der Stadtgründung im Jahr 1158 bekam München das Salzhandelsmonopol, was eine prosperierende Entwicklung zur Folge hatte. Im Laufe der Zeit siedelten sich zahlreiche weitere Gewerbe an, vorhandene Freiflächen wurden immer intensiver als Standorte für wirtschaftliche Nutzung verwendet. Die Erfolgsgeschichte Münchens setzte sich bis in die Gegenwart fort.

Die Landeshauptstadt unterstützt auch heute zahlreiche Unternehmen dabei, in München Fuß zu fassen. Nicht zuletzt deshalb ist München heute bekannt für seine dynamische Start-Up-Szene. Es wird gemeinsam mit der Wirtschaft laufend nach Optimierungen gesucht. So diskutierte Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft, mit Vertretern bedeutender Münchner Unternehmen sowie der IG Metall über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeitsbedingungen, über Möglichkeiten der Standortsicherung sowie eine bessere Anbindung an das ÖPNV-Netz und weitere Handlungsfelder.

 

Der offene Dialog zwischen den Betriebsratsvorsitzenden führender produzierender Unternehmen in München, der IG Metall und der Stadt soll fortgesetzt werden.

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Wenn Sie sich für den Verkauf, Kauf oder eine Investition in gewerbliche Immobilien interessieren, unterstützen unsere Expertinnen und Experten Sie gerne – bitte vereinbaren Sie einfach einen Termin unter Telefon 089 2167 59505

Mann im Home-Office
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Individuell ist der Hit: Alternative Wohnformen liegen im Trend

Den Trend gibt es bereits seit einigen Jahren – immer mehr Menschen schauen sich nach alternativen Wohnkonzepten um. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend erheblich verstärkt. Das Homeoffice ist inzwischen in etlichen Branchen etabliert, Besprechungen finden online statt. Die digitale Weiterentwicklung hat sich mit der Pandemie beschleunigt. Viele Menschen haben sich inzwischen gut in diese modernen Arbeitswelten eingewöhnt und möchten die neuen Arbeitsmodelle auch langfristig optimal mit ihrer Wohnsituation umsetzen.

„Unsere Wohnung war lange Zeit ideal“, berichtete ein Münchner Kunde. „Seit letztem Jahr aber arbeiten meine Frau und ich weitgehend daheim, teilweise sind auch die Kinder im Homeschooling“. Diesen neuen Rahmenbedingungen war die 4-Zimmer-Eigentumswohnung nicht mehr gewachsen. Die Familie ließ sich von unseren Experten beraten. Zur freudigen Überraschung der Kunden stellte sich nach einer fundierten Preiseinschätzung heraus, dass die bisherige Wohnung über die Jahre ganz erheblich im Wert gestiegen war. „Damit war klar, wir suchen uns etwas Größeres, mit mehr Raum zum Arbeiten und Lernen. Unsere Immobilienmaklerin kannte unser Viertel so gut, dass schnell eine etwas größere und für unsere Zwecke besser geschnittene Wohnung gefunden war. Und den idealen Käufer für die bisherige Immobilie hat die Maklerin uns ebenfalls schon nach kürzester Zeit empfohlen“.

Junger Mann Umzugsplanung

Eine ideale Win-win-Situation für die Familie – die bisherige Wohnung mit Gewinn verkaufen, um damit ein größeres Zuhause anzuschaffen. 

„Wir sehen derzeit einen Trend zu den sogenannten Mehrgenerationen-Häusern“, weiß Immobilienexperte Dr. Bernhard Bauer, Geschäftsführer der SIS. „Viele Familien nehmen die derzeitigen Kontaktbeschränkungen zum Anlass, um sich nach einer Immobilie umzusehen, in der alle unter einem Dach wohnen können“. Sei es, um sich wegen dem Homeschooling gemeinsam um die Kinder kümmern zu können oder auch, damit die älteren Familienmitglieder mit Kindern und Enkeln zusammenleben können. „Manche Interessenten verbinden das auch mit Homeoffice und planen im Mehrgenerationen-Haus gleich noch Büros mit ein“, erläutert Dr. Bauer. 

Unsere Immobilien-Experten unterstützen die Kunden umfassend beim Verkauf der bisherigen Immobilie. Durch unser großes Netzwerk und über 35.000 vorgemerkte Kaufinteressenten können wir in kurzer Zeit den optimalen Preis für Sie erzielen. Auch beim Kauf eines neuen Objekts sind wir gerne an Ihrer Seite. Durch unser großes Netzwerk finden wir für Sie die Immobilie, die genau zu Ihren Vorstellungen passt.

Schwammstadt
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Klimawandel: Schwammstadt als Chance für modernes Wohnen

Zukunftsstarker Siedlungsbau. Ein Motto, das sich das Bayrische Umweltministerium stärker vor Augen führen möchte. Wasser solle demnach als wesentlicher Baustein gelten, hieß es in einem Termin zu diesem Thema. Der Bayrische Umweltminister, Thorsten Glauber, betonte, man müsse klug für den Klimawandel vorsorgen und die besondere Herausforderung der Städte und Gemeinden unterstützen. „So gelingt es, dass wir auch in Zukunft gut und sicher leben können. Dabei ist die wassersensible Siedlungsentwicklung mit ihrem Schwammstadtprinzip ein zentrales Thema. Denn so machen wir unsere Siedlungen klimafest“, so Glauber weiter.

Daher setzen sich neben dem Bayrischen Umweltministerium auch das Bayrische Landesamt für Umwelt, der DWA-Landesverband Bayern, die Bayrische Architektenkammer, die Bayrische Ingenieurekammer, der Bayrische Städtetag und der Bayrische Gemeindetag dafür ein, dass das Bewusstsein für den Gedanken der Schwammstadt gefördert wird und die Verantwortlichen tatkräftig unterstützt werden.

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Was bedeutet Schwammstadt?

Der Kreislauf der Natur soll in einer Schwammstadt alle Elemente aufgreifen, die zu einer naturverbundenen Standortnutzung führen können. Wie ein Schwamm soll sich auf einem Areal eine unterschiedliche Schichtenfläche befinden, die praktische Materialien und deren Funktion nutzt. Alle wetterbedingten Lagen können dadurch aufgefangen werden und ein gut funktionierender Siedlungsalltag gewährleistet sein.

Schwammstadt
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Schwammstadt als zukunftsstarke Bauform

Für Christine Degenhart, Präsidentin der Bayrischen Architektenkammer steht fest: „Architekten, Stadtplaner, Landschafts- und Innenarchitekten gestalten Räume nicht nur nachhaltig und funktional, sondern haben dabei auch im Blick, dass diese Räume Identität stiften und zur Baukultur beitragen.“

Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayrischen Ingenieurekammer-Bau betont: „Die Gefahr von Starkregen wird von Hausbesitzern oft noch nicht erkannt. Deswegen müssen wir über Möglichkeiten der Gefahrenabwehr informieren. Aber auch die Kommunen sind gefordert, damit auch Straßen und Quartiere hochwasserangepasst entwickelt oder umgestaltet werden.“

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Siedlungen und der Klimawandel

Wohnraum und Lebensmittelpunkte dem Klimawandel anpassen. Das Vorhaben klingt zukunftsstark und zugleich anstrengend. Dabei soll Wasser als wesentlicher Baustein gelten und negative Auswirkungen, z.B. überflutete Keller, reduziert werden.

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Visualisierungen in der Broschüre „Wassersensible Siedlungsstadt“ verdeutlichen das praktische Vorhaben

Ende Januar wurde der Leitfaden „Wassersensible Siedlungsentwicklung“ vorgestellt und Wasser als wichtigstes Lebensmittel bejubelt. Durch den Klimawandel wird der Wasserhaushalt verändert und das wirkt sich auch auf unser tägliches Leben aus: auf der einen Seite Starkregen, Hochwasser und damit verbundene Schäden, auf der anderen Seite Dürre, Hitze und deren Folgen. Eine gute „grün-blaue“ Infrastruktur kann hier wirkungsvolle Vorsorge leisten: Hochwasser abmildern und Wasser für Dürrezeiten und vor allem für Begrünung speichern. Begrünung und naturnahe Wasserläufe wiederum helfen, Temperaturen zu begrenzen und auch die Artenvielfalt zu erhöhen. 

Schwammstadt
Schwammstadt

So können unsere Städte und Gemeinden auch in Zukunft lebenswert und attraktiv sein. Diese Gedanken müssen aber schon bei den ersten Ideen zur Siedlungsentwicklung eine Rolle spielen. Dann können multifunktionale Flächennutzungen sorgfältig geplant werden und der Aufwand begrenzt bleiben. Für die Kooperationspartner des Umweltministeriums gilt: Der Gedanke der Schwammstadt soll gefördert und die Verantwortlichen tatkräftig unterstützt werden. Weitere Informationen zum Leitfaden gibt es in der Broschüre „Wassersensible Siedlungsstadt“. Hier können Sie die Broschüre herunterladen.

Vortrag Bauen und Wohnen
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Bauen und Wohnen immer wichtiger

Kerstin Schreyer, die bayrische Ministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, erläuterte die derzeit intensive Zeit für den Bau. „Die Herausforderungen sind auch in der Baubranche nicht zu übersehen“, so Schreyer. Es sei sehr entscheidend, wie eine Siedlung oder ein Wohnhaus gebaut werde. Denn dies reguliere auch den Wohnalltag, heißt es von der Ministerin weiter. Die Ingenieurinnen und Ingenieure tragen große Verantwortung, sind sich alle Anwesenden des Bauingenieuretags einig. „Wenn wir den körperlichen Abstand aufgrund von Corona halten, müssen wir schauen, dass wir den sozialen Kontakt dennoch nicht verlieren. Da kommt im Bereich Bau ganz Wichtiges auf uns zu. Die Bedeutung dessen, wie wir leben, wird eine ganz andere werden. Es wird darum gehen, wie wir zusammenwohnen und wie groß der Wohnraum zukünftig sein sollte, weil wir mehr Zeit daheim verbringen, im Homeoffice zum Beispiel, vielleicht auch mit den Kindern im Homeschooling Dann verändert sich natürlich der Bedarf an Wohnraum“, erläutert Kerstin Schreyer weiter. Es gehe darum, dass genug Gemeinschaftsfläche vorhanden sei, oftmals werde der Balkon oder Garten als erweiterter Wunsch festgemacht. Gemeinsame Organisation und das Ausloten der Möglichkeiten seien zukünftig allgegenwärtig.

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Wichtige Punkte weiter vorantreiben

Die Bayerische Baunovelle ist ein wesentlicher Teil des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, der noch zu Zeiten des Vorgängers der jetzigen Ministerin angestoßen wurde. Kerstin Schreyer hat dieses Thema kürzlich in den Ministerrat und den Landtag eingebracht.

Das Ergebnis tritt am ersten Februar in Kraft. „Wir werden schneller, einfacher und flexibler, energiesparender und wohl auch kostengünstiger“, betont die Ministerin in ihrer Ansprache. Der Dachgeschossausbau soll sich vereinfachen, beim Abstandsflächenrecht könne man im Regelfall herunterkürzen, bei den Genehmigungen im seriellen Bauen und bei der Aufzugspflicht werde nachgebessert und der Baustoff Holz erhalte in der Novelle Platz. Holz soll zukünftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden können. „Damit werden wir auch der Nachfrage heranwachsender Rohstoffe gerechter“, zeigt sich Kerstin Schreyer erfreut. Zudem solle der digitale Bauantrag vorangetrieben werden. Die rechtlichen Grundlagen seien durch die Novelle geschaffen. Einige Behörden starten im März mit dem digitalen Bauantrag in der Praxis, so auch die Landeshauptstadt München. Ebenfalls wurde eine eigene Zentrale Stelle im Ministerium eingerichtet für Straßenbau, Hochbau und digitale Planungen. Diese werde sich in den nächsten Monaten stark ausbauen.

Vortrag Bauen und Wohnen
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Kurzüberblick über die neuen Regelungen der Baunovelle

  • Genehmigungsfiktion
    Die sogenannte Genehmigungsfiktion ist einer der Hauptpunkte der Novelle. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. „Wir machen es Bauherren so leicht wie möglich. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt“, erklärte Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU).
  • Abstandsflächenrecht
    Auch das Abstandsflächenrecht soll vereinfacht werden. Die neue Bauordnung sieht vor, dass die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert werden – in Gewerbe- und Industriegebieten auch weiter. Der Flächenverbrauch soll so stark zurückgefahren werden. Bei Wohnbauten reicht künftig also das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Ein Mindestabstand soll bestehen bleiben, mindestens von drei Metern, und Gemeinden können – wie bisher – auch größere Abstandsflächen in ihrer Satzung festlegen.
  • Holz als Baustoff
    Außerdem soll das Bauen mit Holz erleichtert werden. So soll Holz künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden dürfen. Damit beabsichtigt das Bauministerium nach eigenen Angaben, dass Holz als Baustoff deutlich attraktiver wird und das Bauen dadurch nachhaltiger.
  • Stellplatzpflicht
    Zudem sieht die neue Bauordnung vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können: Alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.
  • Dachausbau
    Für den Ausbau von Dachgeschossen soll künftig keine Genehmigung mehr nötig sein.
  • Einbau von Aufzügen
    Die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs fällt mit der neuen Bauordnung weg, wenn der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.
  • Weitere Änderungen
    Weitere Änderungen betreffen unter anderem den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen und die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und die Begrünung von Gebäuden. Außerdem können Kommunen aus Gründen des Artenschutzes reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen.

(Informationsquelle: Bayrische Ingenieurekammer-Bau, Fotograf: Tobias Hase) 

Stetig geprüfte Qualität für unsere Kunden – Genau das macht uns aus!

Wir freuen uns, dass unsere Expertise wieder von der DIA-Consulting AG zertifiziert wurde. Damit sind wir eines der wenigen Münchner Immobilienmakler-Unternehmen, das die Qualität aller Maklerinnen und Makler zertifiziert hat. Die meisten Firmen lassen sich lediglich ihre Prozesse zertifizieren, nicht aber die Kompetenz jedes einzelnen Mitarbeiters.

In der DIN-Norm ist unter anderem festgelegt, dass die zertifizierten Maklerkollegen über einen hohen Aus- und Fortbildungsstandard verfügen sowie bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. Die DIN EN 15733 ist ein freiwilliger Standard, dessen Vorgaben wir voll und ganz unterstützen.

DIN-Zertifizierung

Die Zertifizierung durch das unabhängige Institut beweist: Die Dienstleistungen der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH als Makler entsprechen strengen Kriterien. So bieten wir unseren Kunden beste Qualität beim Kauf, Verkauf und Immobilien-Investment.

Makler mit Smartphone
Expertin

SIS: Kurz erläutert: Was ist die Maklercourtage?

Dr. Lilian Milkovic: Die Maklercourtage (auch Maklergebühr oder Maklerprovision) ist der Lohn, den ein Makler im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie erhält. Eine „erfolgreiche Vermittlung“ liegt dann vor, wenn

  • Makler und Verkäufer beziehungsweise Käufer einen wirksamen Maklervertrag miteinander schließen,
  • der Makler eine Leistung erbringt und
  • aufgrund dieser Leistung ein wirksamer Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung zustande kommt.

Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses darf die Maklerprovision maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer betragen. Die Höhe der Maklerprovision bei Kauf und Verkauf von Immobilien ist zwischen den Parteien grundsätzlich frei verhandelbar und regional unterschiedlich. Eine gesetzliche Vorgabe über die Höhe besteht nicht. Sie liegt in der Regel aber zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Makler bieten sich drei Möglichkeiten, seine Provision zu vereinbaren:

  • Innenprovision (Verkäufer zahlt)
    Die Innenprovision wird im Maklervertrag mit dem Verkäufer vereinbart und ist dem Käufer nicht bekannt.
  • Außenprovision (Käufer zahlt)
    Die Außenprovision ist oftmals in Anzeigen oder Exposés ausgewiesen und vom Käufer zu entrichten.
  • Aufteilung der Provision (beide zahlen)
    Hier wird die Gesamtcourtage zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

SIS: Was ist das sogenannte Bestellerprinzip?

Dr. Lilian Milkovic: Das Bestellerprinzip gilt derzeit nur für die Vermietung. Hiernach hat derjenige die Kosten des Immobilienmaklers zu bezahlen, der die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat. Für die Anmietung von Gewerbeflächen gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier kann der Vermieter vom Mieter weiterhin die vollständige Übernahme der Maklergebühren verlangen.
Für den Hausverkauf ist das Bestellerprinzip bislang grundsätzlich nicht vorgeschrieben, es wird aber dennoch in vielen Bundesländern wie z.B. Hamburg,Hessen, Bremen, Berlin und Brandenburg angewendet. In den übrigen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Maklerprovision hälftig. Die Teilung dieser Kosten soll nun auch für den Verkauf/Kauf vorgeschrieben werden.

SIS: Warum wird die Verteilung der Maklerprovision bei Kauf-Immobilien nun gesetzlich neu geregelt?

Dr. Lilian Milkovic: Mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (künftig §§ 656 a – 656 d BGB) wird die bislang praktizierte Verlagerung der Maklerkosten allein auf den Käufer unzulässig.
Nach dem künftigen geltenden „Halbteilungsgrundsatz“ (§§ 656 c – 656 d BGB) dürfen deshalb sowohl der Käufer als auch der Verkäufer nur die Hälfte der entstandenen Maklerkosten tragen. Diese Regelung gilt sowohl dann, wenn der Verkäufer seine im Maklervertrag eingegangene Verpflichtung zur Zahlung der Provision auf den Käufer abwälzen will (§ 656 d BGB) als auch im Fall der Doppeltätigkeit des Maklers (§ 656 c BGB).
Dem Halbteilungsgrundsatz widersprechende Parteiabreden sind unwirksam
(§ 656 c, 656 d Abs. 2 BGB).

Damit der Käufer ausreichend geschützt ist, darf die mit ihm vereinbarte Maklerprovision erst fällig werden, wenn nachgewiesen wird, dass der ursprüngliche Vertragspartner des Maklers seine Provisionsverpflichtung erfüllt bzw. seinen Provisionsanteil erbracht hat. Hierdurch soll unterbunden werden, dass die andere Partei vorrangig in Anspruch genommen wird und der Makler seinen Anspruch gegenüber dem eigentlichen Auftraggeber nicht geltend macht. Aus Praktikabilitätsgründen wird die Möglichkeit eröffnet, dass der Makler selbst die Provisionszahlung des anderen Teils gegenüber dem Käufer nachweisen kann.

SIS: Gelten die Vorschriften zur Maklerprovision deutschlandweit nun einheitlich?

Dr. Lilian Milkovic: Die Regelungen werden als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs und damit Bestandteil des allgemeinen Privatrechts deutschlandweit einheitlich gelten. Sie betreffen jedoch nur den Erwerb von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher. Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke sind von den Neuregelungen ausgenommen.

SIS: Ab wann tritt diese Verteilung der Maklerprovision in Kraft? Gibt es Ausnahmen? Was ist noch zu beachten?

Dr. Lilian Milkovic: Die Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten treten am 23.12.2020 in Kraft.
Sie gelten nur, wenn der Käufer der Immobilie ein Verbraucher ist. Der Käufer muss also eine natürliche Person sein, die den Kaufvertrag zu privaten Zwecken abschließt. Sofern es sich beim Käufer um eine juristische Person (GmbH, KG, AG, etc.) handelt oder wenn eine natürliche Person das Geschäft zu gewerblichen oder selbstständigen Zwecken abschließt, gelten weiterhin die alten Regelungen zur Maklerprovision, d.h. deren Verteilung bleibt weiter frei verhandelbar. Zudem bedarf ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, künftig der Textform (E-Mail ist ausreichend). Eine rein mündliche Vereinbarung reicht zukünftig nicht mehr aus.

SIS: Was möchte der Gesetzgeber mit der Neuregelung bezwecken?

Dr. Lilian Milkovic: Durch die neuen Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten soll die Senkung der Kaufnebenkosten für private Käufer erreicht und damit der Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden.

Modell
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Die WEG-Novelle

Diese Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist bereits seit Anfang Dezember in Kraft gesetzt und bringt teilweise erhebliche Veränderungen. Ein Ziel der Reform ist, den Klimaschutz und das altersgerechte Wohnen zu fördern. So kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung, dem laden elektrisch betriebener Fahrzeuge und dem Einbruchsschutz und dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen.

Zudem vereinfacht die Novelle die Beschlüsse zu baulichen Veränderungen der Wohnanlage. Das gilt insbesondere für bauliche Veränderungen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen ist gesetzlich festgeschrieben und das Trennen von einem Verwalter wird erleichtert. Die Ladungsfrist für die Eigentümerversammlung wird verlängert und es wurden auch Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt. Ferner ist jetzt das Teilnehmen an einer Eigentümerversammlung auch online möglich. Der Verwalter erhält jetzt mehr Kompetenzen und Das Recht zur Jahresabrechnung ist neu geregelt und ebenfalls vereinfacht.

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Das Bauland­mobilisierungs­gesetz für Bestandsimmobilien

Ziel des Gesetzes mit dem langen Namen ist eine schnellere Bebauung und der Erhalt von Mietwohnungen. Der Gesetzes-Entwurf wurde Anfang November von der Bundesregierung beschlossen. Die Bundesregierung möchte durch mehr Bauland und schlankere Genehmigungsprozesse den Bau von Wohnungen ankurbeln. Das Baulandmobilisierungsgesetz bei bestehenden Wohngebäuden die Begründung oder Teilung von Wohnungs- oder Teileigentum. Dazu sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. In diesen Gebieten bedarf Begründung oder Teilung von Wohnungs- oder Teileigentum einer behördlichen Genehmigung der Kommune. Ausnahmen soll es u.a. in Nachlassfällen oder bei Veräußerungen im Familienkreis oder an die Mietermehrheit geben. Zur Wahrung berechtigter Interessen soll der Eigentümer, z.B. bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit die Genehmigung vorgesehen. Die Genehmigungspflicht soll zunächst bis zum 31.12.2025 gelten. Zudem sollen Kommunen länger als bisher ein frei gewordenes Grundstück kaufen können. Verkaufen sie es an einen Investor weiter, soll der es innerhalb von fünf Jahren bebauen müssen. Wie sich das Baulandmobilisierungsgesetz auf die Region München auswirken wird, bleibt zunächst abzuwarten. Es kann aber angenommen werden, dass München zumindest in Teilen als „Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt“ eingestuft werden wird. 

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Lassen Sie sich gerne von uns individuell beraten, welche vorausschauende Immobilien-jetzt für Sie die richtige ist. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne – vereinbaren Sie einfach einen Termin unter Telefon 089 2167 595 05.

München Collage
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Vorteile beider Wohnlagen im Vergleich

München bietet seinen Bewohnern viel: interessante Arbeitsplätze, gute Infrastruktur, hohen Freizeitwert und ein ansprechendes Stadtbild. Zudem ist die Landeshauptstadt gerade zum 44. Mal in Folge Deutschlands sicherste Großstadt geworden. Kein Wunder, dass München als Wohnort sehr begehrt ist und deshalb zu den teuersten Großstädten Deutschlands zählt. Wegen der hohen Preise zieht es immer mehr Immobilien-Interessenten ins erweiterte Umland, den sogenannten Speckgürtel. Inzwischen sind allerdings auch hier die Immobilien-Preise stark gestiegen. Es gilt die Faustregel: Je näher die Stadt, umso höher die Preise. Auch die Verbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr ist ein entscheidendes Preis-Kriterium. Wenn man zum Beispiel eine renovierungsbedürftige Immobilie in weniger gefragter Lage ohne S-Bahn-Anschluss nicht scheut, kann man ein Einfamilienhaus (EFH) schon ab 600.000 Euro bekommen. In München selbst sind EFH ab 1.500.000 Euro aufwärts im Angebot.

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Weitere wichtige Faktoren, die Sie beachten sollten

Aber damit die Kosten-Nutzen-Rechnung stimmt, sollten Immobilien-Interessenten nicht nur den Kaufpreis berücksichtigen, sondern auch die laufenden Ausgaben vor Ort. Wie ist die Infrastruktur – sind Schulen und Einkaufsmöglichkeiten gut erreichbar? Wie ist die Verkehrsanbindung? Die Kosten für Fahrten zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen sollten Käufer unbedingt vorab berechnen. Diese Ausgaben werden nach dem Kauf kontinuierlich die nächsten Jahre anfallen, und dürfen in der Gesamtrechnung nicht vergessen werden. Für eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse sollten daher Immobilienpreise plus Mobilitätskosten gegenübergestellt werden – einmal für die Stadt, einmal für das Landleben. „Mindestens ebenso wichtig für ein ungetrübtes Wohnglück sind insbesondere die persönlichen Präferenzen. Mag ich den Trubel und das Leben in der Stadt oder tut mir eher Ruhe und Natur gut? Von daher gibt es unserer Meinung nach keine allgemeine Grenznutzen-Rechnung, jeder Fall ist individuell zu betrachten“, erläutert Geschäftsführer Dr. Bernhard Bauer.

Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH unterstützt und berät Sie gerne mit fundierter langjähriger Erfahrung, welche Immobilie am besten zu Ihnen passt – kontaktieren Sie uns einfach über 089 2167 59505. 

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Herr Dr. Sasse, wie steht die Wirtschaft in der Stadt München und im Landkreis /Münchner Umland da?

Dr. Eberhard Sasse: Es braucht eigentlich nur eine Zahl, um unsere Position sichtbar zu machen: Jedes Mal, wenn alle deutschen Unternehmen zusammen 1.000 Euro verdienen, kommen 11 davon aus München und Oberbayern. Das ist beispiellos in Deutschland – und auch sonst brauchen wir keinen Vergleich mit anderen Standorten weltweit scheuen. Woher kommt diese Stärke? Als Firmenstandort überzeugt die bayerische Landeshauptstadt mit einem beeindruckenden Mix: Hier ist eine starke und breit aufgestellte Wirtschaft zuhause. Es gibt international angesehene Universitäten und Forschungseinrichtungen, eine wachsende und sehr junge Bevölkerung sowie ein gutes, international ausgerichtetes Fachkräfteangebot. Nicht zu vergessen die in Europa sehr zentrale Lage und die guten Verkehrsanbindungen sowie Faktoren wie der hohe Freizeitwert, gute Schulen oder Sicherheit. Nach 1945 haben sich z.B. viele amerikanische Marken- und Marktführer in und um München angesiedelt, darunter Wrigley’s, Philipp Morris, Mc Donalds, Texas Instruments, Oracle, Microsoft und zuletzt eben auch Apple, Amazon, GE Global Research sowie Google.

Die „Münchner Mischung“ mit ihren zahlreichen wechselseitigen Beziehungen war eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Boom in den vergangenen Jahren. Sie hat uns nicht immun gemacht gegen die Herausforderungen der Coronakrise, aber sie hat unsere Regenerationsfähigkeit auf solches Niveau gebracht, dass wir die Folgen der Pandemie gut meistern werden. Die Wirtschaft in und um München ist ein Spiegelbild der Vielfalt unserer Gesellschaft: Großkonzerne und kleine sowie mittlere Unternehmen, innovative Start-ups und traditionelles Handwerk, Solo-Selbstständige in bunter Fülle. Blickt man nach vorn, werden auch künftig die Informations- und Kommunikationstechnik, der Dienstleistungssektor und die Forschung die entscheidenden Wachstumsmotoren sein. München ist zudem der größte Versicherungsstandort und deutschlandweit der zweitwichtigste Bankenplatz.

Mittlerweile heißt es zwar oftmals „Das Geld arbeiten lassen“. Aber für den Erhalt von Branchenvielfalt und wirtschaftlicher Prosperität in der Münchner Region ist der sehr attraktive Arbeitsmarkt ausschlaggebend. Ihre Zufriedenheit mit dem gewählten Standort äußerten Münchens Unternehmer zuletzt in der IHK-Standortumfrage 2019 Kund84 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen gaben an, dass sie sich wieder für den Standort München entscheiden würden. Damit die Region weiterhin so attraktiv bleibt und die Herausforderungen von morgen schon heute mitgedacht werden, hat die IHK für ‎München und Oberbayern den Dialogprozess Oberbayern 2030+ ins Leben gerufen. Unternehmer sowie Vertreter aus ‎öffentlichen und sozialen Institutionen diskutieren gemeinsam mit der IHK die zukünftigen ‎Herausforderungen für den Standort und werden daraus konkrete Handlungsfelder für die Arbeit der IHK, aber auch für wirtschaftspolitische Fragestellungen ableiten.

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In München gibt es zahlreiche DAX-Unternehmen, etliche Firmen bis 500 Mitarbeiter, aber auch kleine bis mittlere Unternehmen. Welche Entwicklungen gab es in den letzten fünf Jahren und welche Sprünge erleben kleine und große Unternehmen im Stadtgebiet?

Bei den Immobilien heißt es „Lage, Lage, Lage.“ Bei den Unternehmen „Dienstleistungsqualität, Dienstleistungsqualität, Dienstleistungsqualität.“ Von über 55.000‎ IHK-Mitgliedsunternehmen in der Landeshauptstadt gehören rund 36.000 zum Dienstleistungssektor. Diese starke Präsenz zeigt, dass München den Wechsel zum Dienstleistungsstandort längst vollzogen hat. Das wird sich positiv auf die Zukunftsfähigkeit der Stadt und Region als wirtschaftliches Kraftzentrum Bayerns und ganz Deutschlands auswirken. 

Konferenzraum Eingang

Charakteristisch ist außerdem, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen die Basis der Wirtschaft bilden. Über vier von fünf Unternehmen sind ihnen zuzurechnen – das ist ein Biotop für Ideen, Innovationen und Initiativen, das für Start-ups und Entrepreneure aus Deutschland, ja, Europa, mindestens genauso verlockend ist wie die Berliner Szene. Außerdem entsteht so eine Wechselwirkung: Dass München als wirtschaftlicher Hotspot so gut aufgestellt ist, erhöht seine Attraktivität als Standort sowohl für die Unternehmen als auch deren Mitarbeiter. Dabei dürfen wir jedoch nicht aus dem Blick verlieren, dass die hohen Miet- und Kaufpreise für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie auch der bayernweit höchste Gewerbesteuerhebesatz die Betriebe zunehmend herausfordern. Die mangelnde Verfügbarkeit an Gewerbeflächen macht sich immer stärker bemerkbar und ist längst ein Dauerbrenner. Sie kann Unternehmen, die wachsen und sich erweitern wollen, quasi zur Verlagerung ins Umland zwingen. Das, nebenbei gesagt, durchaus auch seine Vorzüge hat. Überhaupt: Das Verständnis von „München“ endet nicht an Gemarkungsgrenzen, sondern dort, wo keine S-Bahn mehr hinfährt.

Ich bin davon überzeugt, dass München auch künftig trotz aller Herausforderungen ein pulsierender Wirtschaftsstandort und Magnet für die Wirtschaft bleiben wird. Dennoch ist es unsere Aufgabe, gemeinsam mit der Stadt die Standortbedingungen für die Unternehmen kontinuierlich zu analysieren und im positiven Sinne anzupassen. Nur so können sich München und die umliegenden Landkreise ihren wirtschaftlichen Wohlstand sowie das Wirtschaftswachstum auf lange Sicht erhalten.

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Welche Nutzungsmöglichkeiten braucht es für die Wirtschaft, um das Stadtgebiet München attraktiv zu halten und Fachkräfte weiterhin ansiedeln zu können?

Vom Grundsatz her müssen wir das erhalten – oder wiederherstellen – woran sich die meisten unter uns bei Meister Eder und dem Pumuckl erinnern: Auch wenn die Schreinerwerkstatt im Hinterhof als Idyll erscheint: Das Miteinander von Wohnen und Gewerbe – die klassische „Münchner Mischung“ – schreit so lautstark wie der Märchenkobold nach tragfähigen Lösungen. Konkret heißt das: Neben dem dringend benötigten zusätzlichen Wohnraum brauchen wir vor allem eine aktive Gewerbeflächenpolitik. Ein ausreichendes Angebot an Gewerbeflächen auch für das produzierende Gewerbe darf in der zukünftigen Stadtentwicklungsplanung nicht vernachlässigt werden. 

Raum

Gerade in Zeiten sich wandelnder Wertschöpfungsketten sind gewerbliche Flächen im Stadtgebiet zu erhalten. Arbeitsplätze werden sonst zunehmend ins Umland verlegt, die erfolgreiche Misch-Formel kann auf Dauer nicht mehr erhalten werden. Eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung darf bei der dominierenden Diskussion um bezahlbares Wohnen keinesfalls außer Acht gelassen werden: eine wachsende Stadt mit wachsenden Flächenansprüchen und dynamischen Veränderungsprozessen braucht hier die richtigen Antworten. Wohnungsbau und Gewerbebau können dabei aus städtebaulicher Sicht nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Sowohl den Flächenbedarf beim Wohnen als auch fürs Gewerbe wird München dabei nicht ohne das Umland lösen können. Daher sind, auch im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit den verfügbaren Flächen, interkommunale Lösungen anzustreben.

Entscheidend für die Münchner Wirtschaft ist außerdem, wie sich der Ausbildungsmarkt weiterentwickelt: Damit sie wettbewerbsfähig bleiben, brauchen die Betriebe in und um München Fachkräftenachwuchs. Deshalb müssen wir alle Kräfte bündeln, um den jungen Menschen die Attraktivität einer beruflichen Ausbildung aufzuzeigen und die guten beruflichen Perspektiven, die sie bietet.‎ Dafür brauchen wir eine stärkere Vernetzung von Schule, Politik und Wirtschaft.

Der Großraum München wächst. Bis zum Jahr 2030 wird die Bevölkerung in Stadt und Region um über eine Viertelmillion Menschen zunehmen. Umgerechnet bedeutet das: Wir siedeln hier ein zweites Augsburg an. Davon werden allein über 90.000 Menschen in die Stadt München drängen. Die sich daraus ergebende zusätzliche Verkehrsnachfrage übersteigt die für den Straßenverkehr verfügbare Fläche bei weitem. Im Jahr 2030 werden die Straßen in München von früh bis spät zu 100 Prozent ausgelastet sein. Das bedeutet Dauerstau im gesamten Münchner Straßennetz. Auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als leistungsstärkstes Verkehrsangebot wird spätestens dann im Großraum München an seine Leistungsgrenze stoßen. Die IHK tritt deshalb für einen Gesamtverkehrsplan und ein Mobilitätskonzept für den Großraum München ein, das Mobilitäts- und Lebensqualität in Einklang bringt und Nutzungskonflikte der unterschiedlichen Verkehrsarten auflöst.

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Was bedeutet es, etwas zu erben?

Dr. Dagmar Lorenz: Anders als ein Erwerb eines Gegenstandes zu Lebzeiten bedeutet „erben“, dass der oder die Erben den Nachlass des Verstorbenen (= Erblasser) genau in dem Zustand und Umfang durch sog. Gesamtrechtsnachfolge erhält. Das bedeutet, dass der oder die Erben erst dann genau wissen, was sie geerbt haben, wenn sie sich einen Überblick über die Aktiva (und ggfls. auch die Passiva) des Nachlasses verschafft haben, genau wissen, was sie eigentlich geerbt haben.

Wohlgemerkt: Niemand ist gezwungen, etwas zu erben. Wenn ich durch ein Testament oder per Gesetz zum Erbe berufen bin, kann ich die Erbschaft mit beglaubigter Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Das sollte innerhalb einer Frist von sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem ich von der Erbschaft erfahren habe. Aufgrund des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge im Erbrecht kann ich jedoch nicht das Erbe einzelner Gegenstände ausschlagen, sondern nur den gesamten Nachlass.

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Was ist eine Erbengemeinschaft?

Dr. Dagmar Lorenz: Sind mehrere Personen (aufgrund Verfügung von Todes wegen oder mangels einer solchen kraft Gesetzes) Miterben, erbt keiner von ihnen einen einzelnen Gegenstand des Nachlasses, sondern diese mehreren Erben bilden eine sogenannte Gemeinschaft zur gesamten Hand in Form einer Erbengemeinschaft.

In diesem Fall
• kann kein Miterbe über seinen Anteil an einem Nachlassgegenstand verfügen, d.h. diesen verkaufen oder ver-schenken,
• erhält der einzelne Erbe das Alleineigentum eines Nachlassgegenstandes erst, wenn ihm dieses Eigentum durch die Erbengemeinschaft übertragen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich im Nachlass Grundeigentum befindet – in diesem Fall bedarf die entsprechende Erbauseinandersetzung der notariellen Beurkundung.

Die Verwaltung des (ungeteilten) Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu, d.h. grundsätzlich muss jeder an jeder zu treffenden Maßnahme beteiligt werden. Dabei ist jeder Miterbe verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind. 

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Was tun, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einig ist, wie die Erbsache weiterverfolgt wird?

Notarin Dr. Dagmar Lorenz-Czarnetzki (Foto: Christian Kernchen)

Dr. Dagmar Lorenz: Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, sofern diese nicht durch bestimmte gesetzliche Vorschriften für Einzelfälle aufgeschoben oder durch den Erblasser selbst (durch entsprechende Verfügung von Todes wegen) ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.

Besteht kein solcher Auseinandersetzungshinderungs- oder -einschränkungsfall, wehren sich aber einer oder mehrere Miterben gegen die Erbauseinandersetzung, so kann diese gerichtlich durchgesetzt werden.

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Welche Schritte müssen eingeleitet werden, wenn geerbt wird?

Dr. Dagmar Lorenz: Grundsätzlich muss sich zunächst jeder, der davon erfährt, dass er als Allein- oder Miterbe einer verstorbenen Person in Betracht kommt, darüber Gedanken machen, ob er das Erbe annehmen will oder nicht. Dazu sollte man sich – sofern das faktisch geht – einen Überblick darüber verschaffen, aus welchen Gegenständen der Nachlass besteht und welche Schulden vorhanden sind. Grundsätzlich haften der oder die Erben nämlich für Nachlassverbindlichkeiten, soweit diese Haftung nicht durch einzelne Maßnahmen (Errichtung eines Inventars, Erhebung der Dürftigkeitseinrede) auf den Nachlass beschränkt wird.

Wer das Erbe nicht annehmen will, muss dieses förmlich gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen, hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der o.g. sechs-Wochen-Frist zu richten. Nach Ablauf der sechs-Wochen-Frist gilt das Erbe nämlich grundsätzlich als angenommen.

Wer das Erbe annehmen will, muss grundsätzlich erst einmal keine Erklärung darüber abgeben, sondern kann sich auf den Ablauf der genannten sechs-Wochen-Frist stützen. Für den Fall, dass der Erblasser ein notariell beurkundetes Testament oder einen notariell beurkundeten Erbvertrag hinterlassen hat, bedarf es auch grundsätzlich keines vom Nachlassgericht auszustellenden Erbscheines, um die Erben oder Miterben als solche auszuweisen. Für den Fall, dass die Erbenstellung auf einer handschriftlich geschriebenen Verfügung von Todes wegen beruht oder kraft Gesetzes eintritt, müssen die Erben zum Beleg ihres Erbrechtes einen entsprechenden Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Die Faustregel ist zwar, dass ein solcher Erbschein nur dann nötig und sinnvoll ist, wenn im Nachlass Grundbesitz oder Gesellschaftsanteile vorhanden sind, jedoch verlangen auch einige Banken und Versicherungen mittlerweile von den Erben einen entsprechenden Erbschein.

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Was passiert, wenn der Erbe das Objekt nicht behalten oder benutzen möchte?

Wie verhält es sich bei großen Erbschaften von Immobilien oder Grundstücken, wenn der Erbe oder die Erbengemein-schaft das Objekt nicht selbst behalten/nutzen möchte? Ist ein direkter Verkauf möglich? Müssen bestimmte Warte-zeiten eingehalten werden, bis man verkaufen kann?

Dr. Dagmar Lorenz: Wenn sich alle Miterben einig sind, dass sie eine oder mehrere Nachlassgegenstände, z.B. Grundstücke, Wohnungen etc. verkaufen wollen, ohne sich vorher darüber auseinanderzusetzen, muss grundsätzlich die gesamte Erbengemeinschaft an einem solchen Verkauf als Verkäufer mitwirken (Ausnahme: Der Erblasser hat Testamentsvollstreckung angeordnet).

Der Verkauf einer Immobilie erfordert einen einen grundbuchtechnischen Vollzug. Das Grundbuchamt nimmt Eintragungen bei einem zum Nachlass gehörenden Grundbesitz aufgrund entsprechender Erklärungen des oder der Erben nur vor, wenn das entsprechende Erbrecht durch öffentliche Urkunde (notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen oder Erbschein), belegt ist.

Dann kann man in den Verkauf jederzeit und ohne Einhaltung einer besonderen Frist einsteigen. Im Rahmen des notariell zu beurkundenden Kaufvertrages wird der betreffende Notar die vorherige Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbengemeinschaft betreiben. Eine solche ist beim Grundbuchamt kostenlos, wenn sie binnen einer Frist von zwei Jahren, gerechnet ab dem Sterbefall erfolgt.

Zwei Makler
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Qualität. Fairness. Zuverlässigkeit.
Die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH bleibt ihrer Linie treu.

Als einer der führenden Maklerunternehmen Münchens gibt die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH seit jeher eine Leistungsgarantie:

  1. Persönlicher Ersttermin: Wir lernen Sie, Ihre Wünsche und Bedürfnisse sowie Ihre Immobilie kennen, um Ihnen optimalen Service gewährleisten zu können.
  2. Professionelle Preiseinschätzung: Wir ermitteln für Ihre Immobilie einen realistischen Marktpreis.
  3. Individuelles Marketingkonzept: Wir bereiten alle Vertriebsunterlagen für Sie auf. Dazu gehören sowohl die Aufnahme von Bildmaterial, Erstellung von Texten als auch ein professionelles Exposé.
  4. Exklusive Vermarktung: Wir suchen aus dem großen Bestand an vorgemerkten Kunden die richtigen Interessenten heraus.
  5. Umfangreiche Vermarktung: Wir bewerben Ihre Immobilie crossmedial und zielgruppengerecht in den Sparkassen-Filialen, unserem hauseigenen Showroom in der Innenstadt sowie in Online- und Offline-Medien.
  6. Interessentenmanagement: Wir führen die Vorgespräche mit Interessenten und prüfen, ob sich ein Käufer Ihre Immobilie auch leisten kann. Wir koordinieren alle Termine und Übernehmen die Besichtigungen für Sie.
  7. Kompetente Vertragsverhandlung: Um einen optimalen Kaufpreis zu erzielen, übernehmen wir für Sie die Vertragsverhandlungen. 
  8. Betreuung bei und nach dem Kauf: Wir begleiten Sie auch zum Notartermin und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anlage Ihres Verkaufserlöses.

Chronik

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Verteilung der Maklerprovision zum 23.12.2020 neu zu regeln: Demnach müssen künftig – wie in der Vergangenheit meist auch schon passiert – bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerkosten in gleicher Höhe von den beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) verlangt werden.

Unsere Kunden können sich sicher sein, dass wir als zertifizierter Qualitätsanbieter stets mit bester Qualität beraten. Dafür haben uns bereits zahlreiche unabhängige Verlage wie Capital, die WELT oder Focus Money ausgezeichnet.

Lassen Sie sich gerne von unseren Expertinnen und Experten unverbindlich beraten. Wenn Sie Interesse an einem Verkauf nach aktueller Regelung haben, bitten wir Sie zeitnah mit uns Kontakt aufzunehmen.

Frau im Garten

Yvonne Klein, zeigt uns, wie man dem Großstadtgetümmel entfliehen kann. Die zweifache Mutter und Kleingarten-Besitzerin verrät uns, wie sie nach der Arbeit abschalten kann und welche Rolle der Garten dabei spielt:

Einen Schrebergarten zu besitzen bedeutet für mich ein Stück Freiheit zu besitzen.

Yvonne Klein, Kleingarten-Besitzerin

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„Wir lieben München! München ist eine wunderschöne Stadt mit tollen Möglichkeiten und Ecken. Aber es ist nun mal auch eine Großstadt. Das Getümmel und die Menschenmengen sind allgegenwärtig. Wenn man hier mal rauskommen möchte, ist das oft gar nicht so einfach. München hat einige wunderschöne Seen im Umland, jedoch sind mir auch hier die Menschenmengen, die stressige Platzsuche und das Anstehen am Kiosk mit zwei kleinen Kindern oft zu anstrengend. Da sind wir froh, dass wir auf unseren Schrebergarten ausweichen können. Meine Familie und ich genießen es sehr, hier Zeit zu verbringen. Hier gibt es alles, was man für einen entspannten Sommertag braucht: selbstgepflanztes Obst und Gemüse, Schatten und Sonne sowie die Freiheit, das tun und lassen zu können, wonach uns gerade ist.

Schrebergarten

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Hierzu gehören auch ausgiebige Grillabende. Wann immer uns danach ist – und wenn das Wetter es zulässt – leben wir des Deutschen liebstes Hobby aus: Essenszubereitung mit Holzkohle. Und wenn wir mal bis in die späten Abendstunden sitzen, bietet unser 18 m² Häuschen einen gemütlichen Schlafplatz für alle Familienmitglieder.

Jedoch haben wir auf den 180 m² Gartenfläche noch mehr Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Der mit Seerosen besetzte Fischteich vor unserer Laube bietet den Kindern die Möglichkeit, die Natur in seiner reinsten Form zu beobachten und zu erleben. Als Gegenpol zum ruhigen Beobachten dient ein weiteres kühles Nass: unser neuer Pool. Hier toben und baden wir gerne zusammen, lassen aber auch mal ganz in Ruhe die Seele baumeln. Diese Unbeschwertheit lädt die Batterien immer wieder auf.

Schrebergarten

Jedoch ist man in seinem Schrebergarten keineswegs auf einer Insel. Gerade die Nachbarschaft und die Gartengemeinschaft geben den Charme. Es wird eine Kultur des Helfens und der Gemeinschaft gelebt, in der man jeden um Rat und Hilfe bitten kann und diese genauso gerne zurückgibt. Man grüßt sich, wenn man sich sieht, trinkt zusammen Kaffee oder feiert gemeinsame Feste im Vereinsheim. Hier sind schon wahre Freundschaften entstanden, welche seit Jahren Bestand haben. Und was am schönsten ist: jeder kann so sein, wie er möchte. Diese Unbeschwertheit gefällt auch unseren Kindern sehr. Egal ob ruhig oder laut, ob schnell oder gemächlich, ob nehmend oder gebend – jeder ist immer willkommen, auch wenn es nur zum Naschen an den Obstbüschen ist.

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Sträucher

Im Schrebergarten kann ich auch meine Persönlichkeit entfalten und meine Kreativität ausleben. Besonders bei der Umgestaltung des Gartens sind keinerlei Grenzen gesetzt. Es werden Beete versetzt, Spielstätten errichtet oder Pflanzen angelegt. Dies bedeutet oft viel Arbeit, von Buddeln bis Schleppen. Aber es macht viel Spaß zu sehen, was man gemeinsam schaffen kann! Ich bin kein Mensch, der gerne stillsitzt, sondern ich brauche Bewegung! So kann ich mich bei der Gartenarbeit perfekt austoben.

Von Entspannung bis Action bietet der Schrebergarten uns alle Facetten, die wir zur Freizeitgestaltung suchen und so können wir wirklich sagen: Es ist wie Urlaub, nur daheim.“

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Wenn Sie nun auch Lust auf Gartenarbeit bekommen haben, informieren Sie sich doch ganz unverbindlich, wo sich bei Ihnen die nächste Kleingartenanlage befindet und zu welchen Bedingungen diese angemietet werden können. Bei rund 8.700 Gärten, verteilt auf ca. 80 Anlagen in gesamt München, sollte sich auch in Ihrer Nähe etwas finden. Mehr Informationen unter: www.kleingartenverband-muenchen.de

Viel Erfolg! Bleiben Sie gerne auf dem Laufenden, was unsere weiteren Kolleg:innen diesen Sommer so vorhaben.

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Im Gespräch mit Katrin Habenschaden

Gleich zu Beginn bestätigt Habenschaden, dass das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Münchener Immobilienmarkt schon länger in keinerlei Relation mehr zueinanderstehen. In Folge dessen „explodieren die Preise“ und Verdrängungseffekte kleiner bis mittlerer Gehaltsgruppen und Familien setzen ein. Dies sei eine Gefahr für die „Münchner Mischung“, also für einen Mix aus Einwohnern aller Einkommensgruppen. „Damit der Wirtschaftsstandort München auch in Zukunft noch attraktiv bleibt, muss bezahlbares Wohnen in München erhalten und geschaffen werden“, so Habenschaden.

Park

Jedoch ist das Schaffen von Wohnraum in der Landeshauptstadt keine leichte Aufgabe, zumal München als die deutsche Stadt mit dem höchsten Anteil an versiegelter Fläche gilt. Schon heute sind 47% des Stadtgebiets asphaltiert oder verbaut. Der Erhalt der Parks, Gärten und Erholungsflächen seit für das Stadtklima unerlässlich, so Habenschaden. Dem gegenüber steht das „Grundrecht auf Wohnen“, wie es die Bürgermeisterin nennt. Hierfür wolle die Stadt „bereits versiegelte Flächen umwidmen und die rechtlichen Instrumente zum Bauen endlich voll ausnutzen.“ Hierzu zähle die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) im Münchner Norden und Nordosten.

Bezahlbaren Wohnraum kann man in höheren Häusern schaffen, aber nicht in Hochhäusern.“

Katrin Habenschaden, 2. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München

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Auf die Frage nach dem Bau in die Höhe reagiert Habenschaden zurückhaltend: „Nicht die Höhe ist entscheidend, sondern ob sich ein hohes Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt.“ Sie erwarte endlich wieder Furore um Architektur in der Landeshauptstadt. Hochhäuser seien jedoch auch nicht die Lösung der Wohnungsnot, da sie aufgrund von Baukosten durch Sicherheitsregelungen und Vorschriften nicht für bezahlbaren Wohnraum sorgten. „Bezahlbaren Wohnraum kann man in höheren Häusern schaffen, aber nicht in Hochhäusern.“

Eine der beliebtesten Wohnlagen ist das Glockenbachviertel. Rund um den Gärtnerplatz stehen Gründerzeitquartiere: kompakte Bauweise mit hoher Einwohnerdichte, kombiniert mit einer Vielfalt an Straßenräumen und Plätzen. Flächeneffizient und sozial förderlich – eine gute Kombination. Habenschaden meint, dass sich die Attraktivität von Wohngebieten durch eine gute Infrastruktur und einen hohen Freizeitwert definiert. Deshalb soll bei Neubaugebieten neben bezahlbarem Wohnraum auch auf ausreichend Grünflächen, eine gute öffentliche Anbindung, ein breites Nahversorgungsangebot, attraktive Architektur, eine soziale Infrastruktur, Spiel-und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie kulturelle Angebote geachtet werden.

Gärtnerplatz

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Bei diesen Überlegungen, darf natürlich auch das Thema Mobilität nicht zu kurz kommen. Habenschaden betitelt es als „eines der entscheidenden Themen, mit der sich die Stadtpolitik auseinandersetzt. Mobilität ringe mit im Kampf um die Stadtflächen, weshalb ein massiver Ausbau der Öffentlichen Verkehrsmittel notwendig sei. Durch schnelle, zuverlässige und kostengünstige Angebote soll der ÖPNV spürbar verbessert und so die Attraktivität erhöht werden. „Das bedeutet nicht nur eine erhöhte Lebensqualität, sondern ist auch ein Standortfaktor für die Wirtschaft“, ergänzt Habenschaden.

Um möglichst vielen Menschen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, müssen Steuergelder effizient eingesetzt werden. Deshalb seien Fördermittel umverteilt worden, um den Mietwohnungsbau gegenüber dem Eigentumserwerb, auch nach dem früheren Münchner Modell, zu stärken. Damit würde den 75 Prozent Mieterinnen und Mietern der Landeshauptstadt deutlich geholfen.

„Auch in 30 Jahren soll München eine Stadt für alle sein“. Mit diesen Worten leitet die Bürgermeisterin ihre Vision vom München 2050 ein. Dafür müsse für ausreichend bezahlbaren Wohnraum gesorgt und gleichzeitig die Grünflächen geschützt und ausgeweitet werden. Die Vision zeigt ein klimaneutrales München mit Vorbildfunktion für ganz Europa. Top ausgebauter kostenloser ÖPNV sowie emissionsfreie Shared-Mobility-Modelle würden für eine Reduktion des CO2-Ausstoßes sorgen – „im Interesse unserer Kinder und Enkel“ plädiert Habenschaden. Voraussetzung für diese ambitionierten Ziele wäre eine weiterhin erfolgreiche Wirtschaft, um die finanzielle Grundlage dafür zu schaffen. „Eine klimafreundliche Wirtschaft und ein wirtschaftsfreundliches Klima sind kein Widerspruch“ sagt die Bürgermeisterin zum Schluss. Gemeinsam freuen wir uns auf ein weiterhin lebens- und liebenswertes München, welches wir alle zusammen mitgestalten können!

Frauenkirche
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Im Gespräch mit Kristina Frank

Die Landeshauptstadt München setzt sich dafür ein, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten, gewachsene Bevölkerungsstrukturen zu bewahren und Verdrängungsprozesse langfristiger Mieter zu vermeiden. Das Mittel: Erhaltungssatzungen, um ein besonderes Mitspracherecht beim Immobilienkauf zu haben. Mit Kommunalreferentin Kristina Frank sprechen wir über die Auswirkungen und Vorteile dieser Maßnahmen. 

SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: Das Thema Erhaltungssatzungen ist komplex. Welcher Aspekt daran ist Ihnen besonders wichtig? 

Kristina Frank: Der besondere Charme an Erhaltungssatzungen ist die Bewahrung gewachsener Bevölkerungsstrukturen in den einzelnen Münchner Stadtteilen. So können wir die Identität unserer schönen Stadt schützen und sorgen auf dem angespannten Wohnungsmarkt für Steuerung im Interesse der Stadtgesellschaft. Die Erhaltungssatzung ist ein Baustein der öffentlichen Hand, mit welchem beispielsweise „Entmietungen“ in gewissen Umfängen abgemildert werden können. So kann die Stadt München in nicht unerheblichem Maße zum Schutz von Mieterinnen und Mietern beitragen.

SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: Aktuell gibt es 26 Erhaltungssatzungsgebiete in München. Ist geplant, diese über die ganze Stadt auszuweiten?

Kristina Frank: Ausweitungen von Erhaltungssatzungsgebieten müssen ganz konkret geprüft werden. Natürlich muss es dabei Aufgabe der Stadt sein, die zur Verfügung stehenden Instrumente immer an die aktuellen Entwicklungen anzupassen und ggf. neue Erhaltungssatzungsgebiete auszuweisen. Eine Ausweitung über das gesamte Stadtgebiet ist momentan rechtlich jedoch nicht möglich.

Wohngebiet

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SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: Welche weiteren Herausforderungen sehen Sie als Kommunalreferentin für den Münchner Immobilienmarkt?

Kristina Frank: Die von der Stadt für eine Abwendung des Vorkaufsrechts geforderten Bindungen in den Erhaltungssatzungsgebieten stellen für Investoren häufig eine finanzielle Hürde dar. Dementsprechend kommt es in einigen Fällen dazu, dass keine Bereitschaft zur Abgabe einer geeigneten Abwendungserklärung besteht und die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben kann. In einem ausgewogenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage würde sich diese Hürde auch in der Bemessung des Kaufpreises widerspiegeln. In einer Stadt mit einer derart hohen Nachfrage nach Wohnraum (nachfrageorientierter Markt) wie München kann es jedoch auch vorkommen, dass Kaufpreise ohne Berücksichtigung der Bindungen der Abwendungserklärung seitens der Verkäufer/innen zugrunde gelegt werden.

Generell lässt sich jedoch festhalten, dass der Münchner Immobilienmarkt nach wie vor außerordentlich attraktiv ist und weiterhin Preissteigerungsraten aufweist. Die Attraktivität liegt insbesondere darin begründet, dass die Metropolregion München zu den lebenswertesten und wirtschaftsstärksten Regionen der Welt gehört. Vor diesem Hintergrund besteht aktuell kein Nachfragemangel. Welche Auswirkungen die Corona-Krise diesbezüglich hat, lässt sich bisher noch nicht abschließend einschätzen. Es ist davon auszugehen, dass die Münchner Mischung in den Stadtvierteln, d. h. im Neben- und Miteinander verschiedener Einkommensgruppen innerhalb der Quartiere, auch weiterhin wesentlich zur Attraktivität Münchens beitragen wird. Diese Mischung sichert vielfältige Viertel, die wiederum interessant für Investitionen sind. Die Erhaltungssatzungsgebiete in München sind deswegen ein wichtiges städtebauliches Mittel dafür, dass die angestammte und sozial gemischte Bevölkerung in diesen Gebieten weiterhin wohnen und leben kann.

Als Kommunalreferentin sehe ich die aktuell größte Herausforderung darin, welche spürbaren Auswirkungen die Corona-Krise auf den Münchener Immobilienmarkt haben wird. Noch liegen zu wenig Marktdaten vor, um eine gesicherte Prognose zu wagen. Darüber hinaus bedarf es auch künftig nachhaltigen Anstrengungen, um München in Zukunft für die breite Bevölkerungs-struktur lebens- und liebenswert zu erhalten – insbesondere bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

BMW Welt Olympiapark

SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: Was ist Ihre Vision von München 2050?

Kristina Frank: München wird 2050 immer noch so lebens- und liebenswert sein wie heute. Gemeinsam mit dem Umland wird München neue Wege, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu sichern, finden und dabei von den Vorteilen der Digitalisierung im öffentlichen wie auch im privaten Leben deutlich profitieren.

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Kristina Frank | Vita

  • 1987 – 1991: Grundschule an der Grandlstraße, München-Obermenzing
  • 1991 – 2000: Max-Planck-Gymnasium, München-Pasing
  • 2000 – 2004: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität, München
  • 2004 – 2006: Referendariat im Landgerichtsbezirk München I in München, Jakarta (Indonesien) und Sydney (Australien)
  • 2001 – 2006: Persönliche Referentin des Staatsministers der Justiz a.D. Alfred Sauter, MdL
  • 2006 – 2009: Rechtsanwältin in der Kanzlei Dechert LLP, München.
    Tätigkeitsfelder: Private Equity, Corporate & Securities, Finance & Real Estate, Mergers & Acquisitions, Venture Capital
  • 2009-2013: Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II.
    Zuständigkeit: Kapitalverbrechen, Allgemeine Strafsachen, Strafvollstreckung und unerlaubtes Glücksspiel
  • 2013-2018: Richterin am Landgericht München I. Zuständigkeit: Allgemeine Zivilsachen und Banken- & Kapitalmarktsachen
  • 2014-2018: ehrenamtliche Stadträtin der Landeshauptstadt München, u.a. stellvertretende Fraktionsvorsitzende
  • seit 2014: Mitglied des Bezirksausschusses 9 (Neuhausen-Nymphenburg)
  • seit 2018: Kommunalreferentin der Landeshauptstadt München, berufsmäßige Stadträtin
    Grundstücksvorratspolitik und Facility Management der Stadt einschließlich des Bewertungsamtes und des GeoDatenServices; 1. Werkleiter der städtischen Eigenbetriebe Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), Markthallen München (MHM), Stadtgüter München (SgM). Städtische Forstverwaltung

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Mobilitätspläne für München

SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: 
Welche wesentlichen Veränderungen kommen mit der im Koalitionsvertrag festgelegten Verkehrswende auf die Münchner in den nächsten Jahren zu?

Verena Dietl: 
Die Grundsatzentscheidung zu einer Verkehrswende ist im Münchner Stadtrat schon deutlich vor der Kommunalwahl 2020 in großem Einvernehmen getroffen worden, die neue Koalition im Rathaus wird diese jetzt konkret ausgestalten und umsetzen. Im Wesentlichen geht es um die Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes zugunsten von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr, aber auch um mehr Aufenthaltsqualität für die Münchnerinnen und Münchner. Die hohe Attraktivität Münchens und der Zuwachs an Beschäftigten und Einwohnern führt zu einem höheren Verkehrsaufkommen, wir sind längst auch die Pendlerhauptstadt Deutschlands.

Münchner Freiheit

Die Münchnerinnen und Münchner werden (…) sich stolz und selbstbewusst darüber freuen, auch in Zukunft in der lebenswertesten Stadt zu wohnen.

– Verena Dietl, 3. Bürgermeisterin der Stadt München

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Konkret werden wir den öffentlichen Nahverkehr ausbauen, also Busse, Tram und Bahnen. Wir werden mit neuen Fußgängerzonen und einer deutlich autoreduzierten Innenstadt die Lebensqualität steigern und Emissionen reduzieren. Radfahrende bekommen endlich mehr Platz und vor allem mehr Sicherheit. Niemand soll mehr auf ein eigenes Auto angewiesen sein, dafür braucht es aber attraktive Alternativen, die wir jetzt Zug um Zug schaffen.

Für die Münchnerinnen und Münchner bedeutet all das natürlich auch weiter Baustellen, Umgewöhnung und Beeinträchtigungen, zumindest anfangs. Bald aber werden sie sich stolz und selbstbewusst darüber freuen, auch in Zukunft in der lebenswertesten Stadt zu wohnen, die rechtzeitig und vorausschauend handelt.

Baustelle

SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: 
Ziel der Stadtpolitik ist, neue Stadtquartiere möglichst autofrei planen. Welche Quartiere meint der Koalitionsvertrag und wie kann man sich das in der Praxis vorstellen?

Verena Dietl: 
Ein einfacher Blick auf den Stadtplan genügt um festzustellen, dass es so viele zu entwickelnde oder überplanbare Flächen in München gar nicht mehr gibt. Es sind beispielsweise Freiham, die frühere Bayernkaserne, vor allem aber die beiden Gebiete im Norden und Nord-Osten, die wir für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) im Auge haben. Statt überall nur neue Straßen oder Stellplätze im bisher gewohnten Umfang und Maß zu bauen, schweben uns echte und moderne Mobilitätskonzepte und -quartiere vor. Car-Sharing, Leih- und Lastenräder, übertragbare MVV-Karten, eine gute ÖPNV-Anbindung von Anfang an und eine ausreichende Nahversorgung im Quartier machen ein eigenes Auto, das meist ohnehin irgendwo nur herumsteht, dann unnötig. Gerade bei neuen Quartieren kann ein modernes und auch digitalisiertes Verkehrskonzept mit einer Vernetzung der unterschiedlichen Angebote viel leichter umgesetzt werden als im Bestand.

SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: 
Wie wird sich die Verkehrspolitik auf die Münchner Immobilienpreise auswirken?

Verena Dietl:
Wahrscheinlich wenig bis gar nicht. München ist hochattraktiv und wird es auch bleiben – gerade wegen einer zukunfts- und nachhaltigkeitsorientierten Verkehrswende. Es gibt – leider – keine Anzeichen dafür, dass sich die Immobilienpreise nicht weiter nach oben entwickeln. Solange immer mehr Menschen in die Stadt zum Leben oder Arbeiten drängen, die vorhandenen Flächen aber nicht mitwachsen können, wird die Nachfrage höher als das Angebot sein. Wir können in der Kommunalpolitik nur Symptome lindern und Betroffenen so gut wie möglich helfen. Die Ursachen – Stichwort Bodenwertpolitik – kann nur der Bund angehen. Ich mache mir mehr Sorgen darum, dass sich zunehmend Normalverdienende und beispielsweise Polizei, Pflegekräfte, usw. das Wohnen in München nicht mehr leisten können und wegziehen müssen. Das würde die Lebensqualität und damit auch das Preisgefüge selbst für die „Geldigsten“ in der Stadt viel mehr beeinflussen als jede verkehrspolitische Maßnahme.

München ist hochattraktiv und wird es auch bleiben – gerade wegen einer zukunfts- und nachhaltigkeitsorientierten Verkehrswende.

– Verena Dietl, 3. Bürgermeisterin der Stadt München

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SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH: 
Was ist Ihre Vision von München 2050?

Verena Dietl: 
München ist immer noch die liebens- und lebenswerteste, die sicherste, toleranteste erfolgreichste und attraktivste Großstadt weit und breit. Es gibt keine Ghettos – weder für ärmere noch reiche Menschen, das soziale Gleichgewicht stimmt. Die Stadtgesellschaft ist vielfältig, ausgewogen und vor allem solidarisch: Alle denken nicht nur an sich, sondern immer auch an die anderen. Alles, was zur Daseinsvorsorge gehört, ist in kommunaler Hand und wird nicht von Profitinteressen oder global agierenden Akteuren gesteuert. Die Politik hat das Primat, nicht die Märkte. Die Demokratie funktioniert, rechte Tendenzen waren im Nachhinein betrachtet nur ein kurzes Aufflackern. Die Stadt steht auch finanziell auf guten Füßen, weil Bund und Freistaat die Wichtigkeit der kommunalen Ebene nicht nur verbal betonen, sondern auch tatsächlich berücksichtigen. Der Großraum München hat insgesamt erkannt, dass die Grenzen zwischen Stadt und Umland überwunden werden müssen und handelt abgestimmt und einvernehmlich: zum Wohl der Menschen, der Wirtschaft, der Umwelt und der Region. Durch frühzeitiges und vorausschauendes Handeln der Politik sind die Auswirkungen des Klimawandels in München deutlich geringer als anderswo. Wohnen ist bezahlbarer geworden, auch wenn das Preisniveau immer noch im oberen Drittel liegt. Die Münchnerinnen und Münchner lieben ihre Stadt und blicken voller Zuversicht in die Zukunft.

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Verena Dietl

Vita

  • 1980: geboren in München-Laim
  • 1987-2000: Schulische Ausbildung an Münchner Schulen
  • 1998: Ausbildung zur Altenpflegehelferin
  • 2000-2001: Freiwilliges Soziales Jahr beim Malteser Hilfsdienst
  • 2001-2005: Altenpflegehilfskraft in der stationären und ambulanten Pflege, ASB, AWO
  • 2001-2005: Studium Soziale Arbeit an der Kath. Stiftungsfachhochschule
  • 2005-2020: Angestellte beim AKA e.V. (Migrationsberatung und Aufsuchende Jugendarbeit, ab 2012 Geschäftsleitung)
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Politische Ämter

  • 2002-2020: Mitglied im Bezirksausschuss Laim
  • 2005-2008: Vorsitzende Jusos Oberbayern
  • 2005-2009: Vorsitzende SPD Laim
  • seit 2008: Stadträtin
  • 2016-2019: stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD im
  • Münchener Rathaus Seit 2018: stellv. Vorsitzende SPD München
  • 2019-2020: Fraktionsvorsitzende der SPD im Münchener Rathaus
  • seit 2020: 3. Bürgermeisterin der Stadt München

Straßenschild Olympiapark

Das Olympiagelände ist bis heute Austragungsort für sportliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungsort für kulturelle, gesellschaftliche und religiöse Events. Fast wöchentlich füllen Weltstars die Ränge des architektonisch beeindruckenden Olympiastadions mit Musikbegeisterten, und die Grünflächen des Parks werden beim kleinsten Sonnenschein zur Sport- und Liegefläche. Auch regelmäßige Veranstaltungen wie das Tollwood-Sommerfestival und der Sommernachtstraum locken jedes Jahr tausende Besucher in das Olympia-Areal. Diese Veranstaltungen sind heuer zwar größtenteils abgesagt, aber Besucher können die Flächen des Geländes privat nutzen.

An den nördlichen Teil des Olympiaparks schmiegt sich das Olympische Dorf. Die zur Unterbringung der Sportler erbaute Anlage zählt heute zu den beliebtesten Wohngebieten Münchens und ist längst zu einem Wahrzeichen der Stadt geworden. Rund 6.100 Münchener haben hier ihr Zuhause gefunden. Der Wohnwert des Olympischen Dorfs gilt als sehr hoch. Die meisten Umzüge finden innerhalb des Areals statt und die Wohnungen werden von etwa 90% der Eigentümer selbst bewohnt.

Häuser
Olympiapark

Auch in unserem Portfolio befinden sich Eigentumswohnungen innerhalb des Olympischen Dorfs. Sollten Sie Interesse am Kauf einer Einheit haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Makler unterstützen Sie dabei, Ihre Wunschimmobilie zu finden.

Die Welt

„Ich freue mich sehr über diese Auszeichnung, die wir durch das hohe Engagement unseres ganzen Teams erreicht haben.“

– Dr. Bernhard Bauer, Geschäftsführer der SIS

Das erfolgreiche Immobilien-Team konnte sich in der letzten Zeit zudem über weitere Auszeichnungen freuen: Über das Capital-Siegel als bester Makler mit fünf Sternen sowie über die Auszeichnung der Bellevue als “Best property agent“. Die besonderen Qualitätsstandards im Unternehmen sind auch DIA-zertifiziert.

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Kundenservice und Beratungsqualität an erster Stelle

Auch Vorstandsmitglied Stefan Hattenkofer ist stolz auf diese Leistung: „Der Immobilienmarkt in München ist hart umkämpft – umso wichtiger hier mit einem Top-Kundenservice und einer sehr guten Beratungsqualität unterwegs zu sein. Dafür ist unser SIS-Sparkassen-Immobilien-Service bekannt.“

Die Tests werden jeweils von Profis der Immobilienbranche gestaltet, die die Tests begleiten und durch besonders geschulte Tester umsetzen. Ausgangspunkt ist in einem jeden Gebiet ein „Mystery Research-Test“. Eine anerkannt wissenschaftliche Untersuchungsmethode, bei der Tester sich als echte Immobilieninteressenten ausgeben und die reale Situation analysieren und bewerten.

Die Welt Siegel

Der Qualitätstest umfasst beispielsweise bei „DIE WELT“ fünf Kategorien:

  1. Vorfeldanalyse des Unternehmens (Präsenz, Aktivität, Marketing und Kommunikation),
  2. Kontaktaufnahme / Kundenservice/ Kundenbetreuung,
  3. das Exposé,
  4. eine Angebots- und Unternehmensanalyse sowie
  5. Freiwillige Qualitätsstandards, Qualitätsmanagementsysteme und Auszeichnungen.

In all diesen Kategorien konnte die SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH punkten und dieses hervorragende Ergebnis erzielen.

5 Sterne

Unser Team wurde von „Capital“ mit fünf Sternen als Top-Makler ausgezeichnet

Große Freude beim Team der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH. Erneut gab’s fünf Sterne für das Top-Team.

Zum wiederholten Male hat das Wirtschaftsmagazin Capital deutschlandweit mehr als 12.500 Immobilienmakler unter die Lupe genommen. Und erneut wurde die SIS mit der Bestnote und fünf Sternen belohnt. Experten des Analysehauses Scope Investor Services sowie dem iib Institut Dr. Hettenbach hatten wochenlang die Dienstleistungen geprüft und aufwendig analysiert.

Das TOP-Ergebnis begeistert sowohl Mitarbeiter als auch Geschäftsführung der SIS: „Diese Auszeichnung haben wir durch unsere gemeinsame Teamleistung erreicht“, freut sich Geschäftsführer Dr. Bernhard Bauer. „Wir setzen uns Tag für Tag mit höchstem Einsatz dafür ein, dass unsere Kunden am Münchner Immobilienmarkt das bestmögliche Angebot erhalten und wir ihren Immobilienwunsch – sei es Kauf für Eigennutzung, Verkauf oder Kapitalanlage – zur höchsten Zufriedenheit erfüllen“, ergänzt Dr. Bauer. 

Anhand von vier Analysekriterien wurden die in den Test aufgenommenen Makler bewertet: Qualifikation, Prozessqualität, Exposé sowie Vertrag & Service. Im bestens ausgebildeten Makler-Team der SIS arbeiten Immobilienfachwirte (IHK), Architekten sowie Diplom-Sachverständige für das Bewerten von bebauten und unbebauten Grundstücken (DIA).

Verleihung bester Immobilienvermittler

In München arbeitet mit der SIS-Sparkassen-Immobilien-Service GmbH unter der Leitung von Geschäftsführer Dr. Bernhard Bauer ein erstklassiges Makler-Team für die Stadtsparkasse München. Die Makler konnten im vergangenen Jahr 2018 mit Ihrem Geschäftsergebnis punkten und erzielten damit erneut den ersten Platz unter den 67 Sparkassen in Bayern. Beim Festabend in Landshut Anfang 2019 wurde auf den Zusammenhalt und das Erreichte angestoßen, hochmotiviert bleiben die Kollegen weiterhin im Vertriebssektor stark.